Ac92
Kurz zu unserer Situation . Wir haben die Möglichkeit eine deutlich günstigere Wohnung zu beziehen und somit viel Geld fürs Eigenheim zu sparen . Leider ist diese in der Nachbar Gemeinde . Mein Kind dürfte in der Kita bleiben , das habe ich bereits mit der Leitung und der Gemeinde geklärt , da wir vorhaben wieder zurück zu kommen , nur dann eben im Eigenheim . Nun glaube ich dass das mit der Schule dann aber bestimmt nicht klappen könnte , obwohl wir in NRW wohnen und grundsätzlich freie Schulwahl gilt . Man muss wohl trotzdem einen gastschulantrag stellen . Hat jemand von euch Erfahrung damit und wenn ja , brauche ich da einen zwingenden Grund oder reicht der unsere aus ?
Unsere Grundschule in NRW wird von Kindern aus 5 umliefenden Gemeinden besucht. Hier ist es die einzige Grundschule im Ort. Alle anderen Orte haben teilweise dutzende Grundschulen. Soweit ich weiß gab und gibt es keine Probleme, so lange die aufnehmende Grundschule Kapazitäten hat.
Wenn es genügend Plätze gibt, dann sollte das kein Problem sein.
Das würde ich mit der Schulleitung der Grundschule klären. Sonderregelungen gibt es ja immer mal, vor allem wenn schon feststeht, dass euer Eigenheim dann wieder im Ort der Grundschule ist. Dann ist die Zwischenwohnung ja nur zeitlich begrenzt.
Die Umzüge kosten ja auch wieder Geld. So viel könnt ihr doch an Miete gar nicht sparen, dass sich das lohnt (finanziell nicht und aufwandstechnisch schon gar nicht). Aber wenn ihr es machen wollt: Mit der Schule, das sollte meiner Erfahrung nach unproblematisch sein in NRW. Frag doch einfach dort nach.
Wie lange wäre denn diese Zwischenlösung? Spart ihr da echt Geld? Als "Auswärtiger" muss man im Kiga bei uns erhöhte Gebühren zahlen, das würde den Vorteil wieder auffressen. Also guuuut rechnen auch Umzüge, Kaution , Ummeldungen etc. bedenken...das frisst Energie, die man zum Hausbau braucht.
Es handelt sich um eine einliegerwohnung bei meinen Schwiegereltern , die Ersparnis ist schon enorm
Bei uns ändert sich an den Gebüren nichts da das selbe Jugendamt zuständig ist .
Die Schule kann aufnehmen, wenn sie Plätze hat. Ist sie voll bzw hat mehr Anfragen als Plätze, werden die abgelehnt, die nicht im Einzugsgebiet wohnen.
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