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Tja und nun?! Hort

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Tja und nun?! Hort

Kater Keks

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So, ich habe für meinen Großen einen Hortantrag für die 5. und 6.Klasse gestellt. Das Jugendamt braucht nun noch Unterlagen die wir nachreichen sollen, unter anderem eine "sozial-pädagogische Stellungnahme der Schule für die Betreuung". Nun ruft mich gerade die Schule an, und sagt das es Quatsch ist! So etwas brauchen die nicht, da es seit letztem Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Hortplatz, auch für die 5. und 6.Klassen gibt, und jedes Kind einen Platz bekommt, wenn es den möchte. Bei uns sowieso. Weil unser Großer einen I-Status hat. Was mache ich denn jetzt? Jugendamt sagt, sie brauchen das und die Schule sagt, nee brauchen sie nicht und kriegen sie nicht. Ja, was denn nun?


Tabsi83

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Dann sollen die das unter sich klären. Schildere das dem Jugendamt und lass sie evtl in der Schule gleich in Deinem Beisein anrufen.. Echt? Hort für 5. und 6. Klasse gibt es? Ist das dann noch notwendig?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Ja, denn er wären sonst mittags zu Hause, und alleine. So gibt es nachmittags in der Schule AG's und die Hausaufgaben werden auch gemacht.


Tabsi83

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

achso, naja hier gibts nur Hort bis 4. Klasse. Unser Sohn ist 1. Klasse. 5., 6. Klasse- da hab ich fix die HA daheim gemacht und dann gleich zu Freunden oder auf den Spielplatz *g*


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

An unserem Gymnasium wird auch Nachmittagsbetreuung angeboten, und da sind nur Schüler ab Klasse 5plus...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

HA-Betreuung (Schulclub heißt das bei uns) gibt es bei uns auch aber mit dem Hort hat das nichts zu tun. AGs wurden bisher keine angeboten, wie ich das von Klasse 1-4 gewohnt war


susafi

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Also eine Haufausgabenstunde und AG´s gibt es hier auch... mit Hort hat das allerdings nichts zu tun... geht hier nur bis zur 4. Klasse...


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von susafi

Wie auch in den Klassen 1-4.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Gesetzl. Anspruch? Hier geht Hort bis Kl.4 und es ist auch kein Platz 2 Klassenstufen mehr aufzunehmen.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, in Berlin gab es dafür einen Bürgerentscheid der durchgegangen ist. http://www.daks-berlin.de/downloads/daks-info-hort-klasse-56-120917.pdf


susafi

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich würde jetzt dem JA sagen was das die Schule sowas nicht ausstellt und ihr eh den gesetzlichen Anspruch habt und wenn ihnen das nicht reicht, sollen sie sich bitte selber mit der Schule in Verbindung setzen.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von susafi

Diese Stellungnahme wird benötigt, weil wir ja auch den Ferienhort beantragt haben. Für den normalen Hort (nach der Schule) brauchen die das nicht, aber für den Ferienhort. Und das brauchen sie so schnell wie möglich. So, dann hab ich eben nochmal bei der Schule angerufen und das so erklärt, und jetzt gehts doch. Man........ ......aber erstmal die Leute verwirren.