Kruemel_08
Ich habe laut Arbeitsvertrag 17 Urlaubstage. Ich arbeite 25 Std pro Woche. Bin 27 und habe alle 2 Wochen Samstagsdienst und alle 4 Wochen von Mo bis Mo Rufbereitschaft und darf in der Woche nicht weiter wie 20min von der Praxis entfernt sein ... Im Manteltarifvertrag für meinen Beruf steht : Der Urlaub beträgt jährlich 27 Arbeitstage. In dem Kalenderjahr, in dem die Tierarzthelferin das 26. Lebensjahr vollendet, erhöht sich der Jahresurlaub auf 29 Arbeitstage. In dem Kalenderjahr, in dem sie das 36. Lebensjahr vollendet, erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 31 Arbeitstage. Bei regelmäßiger Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf sechs Werktage in der Woche, ist der in Arbeitstagen zu gewährende Urlaub entsprechend der nachfolgenden Tabelle in Werktage umzurechnen: 27 Arbeitstage Urlaub = 32 Werktage Urlaub 29 Arbeitstage Urlaub = 34 Werktage Urlaub 31 Arbeitstage Urlaub = 37 Werktage Urlaub Teilzeitbeschäftigte erhalten sechs Werktage bzw. fünf Arbeitstage für jede volle Urlaubswoche angerechnet. Ist das so rechtens ?!
warum hast Du nur 17 Tage Urlaub? Dir stehen auch 29 AT bzw. 34 WT Urlaub zu. Ob Du nun ganze oder halbe Tage arbeitest ist unerheblich. Urlaubstag ist Urlaubstag. Ich arbeite auch Teilzeit, 23,5 Stunden die Woche, und mir stehen 34 WT Urlaub zu.
Die Stundenzahl ist egal, aber wenn man nicht jeden Tag arbeitet, hat man für diese Tage auch keinen Anspruch auf Urlaub. Ich arbeite auch nur 4 Tage/ Woche und habe daher auch nur Anspruch auf 23 Tage Jahresurlaub statt normal 29.
Da stehen Arbeitstage und Werktage als Urlaub. Man muss es sich halt aussuchen was günstiger ist. Ich arbeite mal 4 mal 5 Tage die Woche. ich darf es mir selbst aussuchen, ob ich Arbeitstage oder Werktage berechnen lassen will. Bei Werktagen muss ich 6 WT die Woche nehmen oder halt nur die 4 bzw. 5 Arbeitstage bei anderer Berechnung.
Es ist zumindest nicht ungewöhnlich, dass sie der Jahresurlaub erhöt, wenn man länger in der Firma ist, aber das mit dem Alter finde ich etwas seltsam, aber genau sagen kann ich Dir das leider auch nicht. Gruß
na ich will mal gucken , werde das wohl nochmal ansprechen wenn ich den ersten arbeitstag am 2.1 habe... ich fange dann neu an in dem Betrieb, könnte mir auch vorstellen das es evtl ein tipp fehler ist
Mit dem Alter gab es früher auch in unserem Tarifvertrag. Jetzt ist es vereinheitlicht worden und man bekommt nur noch 1 Tag extra bei 10 jähriger Betriebszugehörigkeit.
Aber warum hast DU nur 17 Tage Urlaub? Dir stehen doch viel mehr zu lt. Vertrag, wie viele Stunden Du pro Woche arbeitest, ist dabei unerheblich.
Ich denke schon, wenn das so im Tarifvertrag steht. Wenn Du nur 4 Tage die Woche arbeitest, hättest Du ja sonst mehr Urlaub als jemand, der jeden Tag arbeiten geht oder wie meinst Du das?
http://www.anwalt.de/rechtstipps/urlaub-bei-teilzeitbeschaeftigung_016835.html Da du nicht die ganze Woche arbeitest mußt du deinen Urlaub rückrechnen.
richtig lesen: es werden Arbeitstage und Werktage als Urlaub angegeben. Somit hat sie 27 ARBEITSTAGE Urlaub.
Meine Urlaubstage werden laut Arbeitsvetrag mit Arbeitstagen und nicht als Wochentage gezählt.. also wenn ich eine Woche frei haben möchte muss ich 4 Tage nehmen und keine 5
Kann jetzt nur von mir reden.ich arbeite 20std pro woche mal 3 Tage mal auch vier. Ich habe 36 tage urlaub und pro woche muss ich 6 tage urlaub nehmen. Lg Anja
Ja, genau, so ist es hier auch.
für mich hättest du klare 16 Tage Urlaubsanspruch bei einer 4 Tage Woche... lt. Bundesurlaubsgesetz 24 Urlaubstage bei einer 6 Tage Woche = 4 Tage Urlaub für 1 Arbeitstag der 17. Tag resultiert sicherlich aus den aller 2 Wochen Samstag... für mich völlig ok so...