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Teilzeit und Kind krank

Teilzeit und Kind krank

otti

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Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 20h Teilzeit wöchentlich,arbeite aber meist 8h täglich. An einem Tag war ich bei geplanten 8h Arbeitszeit Kind krank. Wie wird mir dieser Tag berechnet,wie ich gearbeitet hätte oder mit der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit von 4h bei Teilzeit ? Habe ich dann 4h Minusarbeitszeit ? Was wird mit der (gesetzlichen) Krankenkasse abgerechnet ?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von otti

steht im AV 20 stunden wöchentlich (verteilt auf x tage) oder nur 20 stunden und du arbeitest freiwillig mehr? im ersten wie im zweiten fall bekommst du nur dass, von der kk was auch vertraglich geregelt wird. wenn du freiwillig jeden tag mehr arbeitest, kann man dir dafür keine minusstunden anrechen. wenn du nur einen 20 stunden vertrag hast, dann arbeite auch nur 20 stunden, wenn du ständig mehr arbeitest, solltest du mit dem chef reden, dass der vertrag und somit auch das geld erhöht wird, lass dich nicht ausbeuten (auch wenn das keine frage von dir war)


wolke76

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Antwort auf Beitrag von otti

Frag doch mal im Lohnbüro nach. Wie meinst du denn, dass du einen 20Stundenvertr. hast aber i.d.R. 40 arbeitete? Abbummeln oder verschenkt oder bezahlt? Grundsätzlich. kommt es drauf an, wie das Entgelt gezahlz/gekürzt wird, also kalendertäglich oder arbeitstäglich. Ich gehe mal davon aus, dass man deine Arbeitszeit als unregelmäßig betrachten kann. Somit würde man das Entgelt der letzten 3 Monate nehmen und durch die Anzahl der Kalender- oder Arbeitstage teilen. Dieser Betrag wird dann abgezogen. Bei der KK Reichstag du dennSchein aus, sie fordert sich eine Entgeltbescheinigung an und berechnet nach den AG-Angaben hinsichtlich Entgelt und Kürzung dein Krankengeld für den Tag. Hoffe, es ist verständlich.


wolke76

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Antwort auf Beitrag von otti

Frag doch mal im Lohnbüro nach. Wie meinst du denn, dass du einen 20Stundenvertr. hast aber i.d.R. 40 arbeitete? Abbummeln oder verschenkt oder bezahlt? Grundsätzlich. kommt es drauf an, wie das Entgelt gezahlz/gekürzt wird, also kalendertäglich oder arbeitstäglich. Ich gehe mal davon aus, dass man deine Arbeitszeit als unregelmäßig betrachten kann. Somit würde man das Entgelt der letzten 3 Monate nehmen und durch die Anzahl der Kalender- oder Arbeitstage teilen. Dieser Betrag wird dann abgezogen. Bei der KK Reichstag du dennSchein aus, sie fordert sich eine Entgeltbescheinigung an und berechnet nach den AG-Angaben hinsichtlich Entgelt und Kürzung dein Krankengeld für den Tag. Hoffe, es ist verständlich.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von otti

Bei uns ist es so, dass eine tägliche Sollzeit im System erfasst ist. Genau diese Sollzeit kriegt man im Falle eigener Krankheit oder einer Erkrankung des Kindes gutgeschrieben. Hatte ich geplant, genau an diesem Tag länger zu arbeiten, kriege ich trotzdem nur die eingegebene Sollzeit. Die Mehrarbeit wird bei uns als Freizeitausgleich abgebummelt.


otti

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Ich habe eine Wochenarbeitszeit von 20 h . Gehe aber nicht 4h täglich,sondern dafür 2-3 Tage die Woche 8h täglich. Vielleicht jetzt verständlicher.....


otti

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Antwort auf Beitrag von otti

Dann hätte ich bei 5 geplanten 8h Arbeitstagen und Kind krank 20 Minusstunden ?


luiesee

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Antwort auf Beitrag von otti

wie ist es denn hinterlegt? zeiterfassungstechnisch ? mo-fr von 8:00 - 12:00 oder mo u. di von 8:00-16:00 und mi von 8:00-12? option a: wenn dein kind montags krank ist, werden dir nur 4 stunden gutgeschrieben und du müsstest die restlichen 4 stunden reinarbeiten das du auf deine 20 wochenstunden kommst. option b: 8 stunden


otti

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Antwort auf Beitrag von luiesee

An diesem Tag waren 8h hinterlegt,also von 6.30-15 Uhr.


luiesee

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Antwort auf Beitrag von otti

dann werden vermutlich auch 8 stunden übernommen werden. ganz genau kann es dir aber nur dein Arbeitgeber sagen ;-)