Aprilmama2022
Hallo, ich fange mal direkt mit meinem Anliegen an. Vertraglich ist damals mit meinen Arbeitgebern vereinbart worden, dass ich statt 8 Stunden an einigen festen Tagen 9 Stunden arbeite (8x im Monat) und diese dann ausgezahlt bekomme. Es fing dann bei Bekanntgabe der Schwangerschaft an, dass ich Überstunden machen musste an den „normalen“ 8 Stunden Tagen ohne Bezahlung und ganz spontan. Als ich dies meiner Gynäkologin erzählte, stelle sie mir ein Attest aus, in dem steht ich dürfte nur noch 8 Stunden arbeiten. Jetzt haben meine Arbeitgeber das Gehalt reduziert. Ist dies erlaubt, trotz Beschäftigungsverbot? Ich habe ja nicht von mir aus gesagt, dass ich weniger Stunden möchte. Ich arbeite in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei, die Arbeit macht mir Spaß, allerdings diese spontane länger arbeiten als meine Schwangerschaft bekannt wurde, fand ich komisch. Deshalb erzählte ich dies meiner Gynäkologin. Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Mfg
Hallo, ich glaube, dass man ganz generell in der Schwangerschaft nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten darf. Also, das dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei mir war es vor fünf Jahren so, dass ich vor der Schwangerschaft meine 40 Wochenstunden an vier Tagen an 10 Stunden gearbeitet habe. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft musste ich dann fünf Tage ab 8 Stunden arbeiten. Ansonsten gilt generell, dass man im Beschäftigungsveebot das Gehalt erhält, das man vertraglich bekommen würde. Ich weiß allerdings nicht wie es ist, wenn man mehr als 40 Stunden pro Woche arbeitet. Aber es wirkt schon ein wenig so, als ob dich da jemand bestrafen oder kostengünstig los werden möchte. Stell die frage doch mal im Rechtforum. Alles Gute für dich.
Das mit dem bestrafen wollen habe ich auch im Gefühl.
Vielen Dank ![]()
Deine Ärztin kann Dir erstens für so etwas gar kein BV aussprechen und es entspricht auch keinem BV wenn sie schreibt dass Du nur 8 Stunden täglich arbeiten darfst. Ich meine das steht im Mutterschutzgesetz. Auf welcher Grundlage wurde Dein Gehalt reduziert? Was steht in Deinem Arbeitsvertrag für eine Stundenzahl und was für ein Gehalt?
es ist kein bv wegen den arbeitsbedingungen, da darf der gyn nicht, das muss der AG machen, sondern wegen der arbeitsbelastung. $ 3 Abs 1 MuschG. natürlich darf der gyn eine reduzierung aus medizinischen Gründen ausstellen.
Immer diese BV-Polizei. Der Gynäkologe wird das wohl besser wissen, wofür er ein BV ausstellt und wofür nicht.
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Ich hab auf Tigerblume geantwortet.
Du arbeitest bei mehreren Anwälten? Glaubst du nicht, die kennen sich aus bzw. wissen, wo sie nachschlagen müssen? Und glaubst du, diese können sich das erlauben, was du schreibst? Es würde sich ja rumsprechen und ihren ruf als anwälte ruinieren. Es kommt halt wirklich darauf an, was in deinem Vertrag steht. Das mit 8 Stunden stimmt so nicht. ich habe das aber gerade nochmal nachgesehen, damit ich auch nix falsches schreibe: Zitat: Hinsichtlich der Arbeitszeit gibt es in der Schwangerschaft weitere Einschränkungen: Sie darf 8,5 Stunden am Tag beziehungsweise 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen nicht überschreiten. Und es gibt Ausnahmen. Quelle: https://www.windeln.de/magazin/recht-finanzen/mutterschutz/rechte-am-arbeitsplatz-in-schwangerschaft-und-stillzeit.htm Am Besten sprichst du mit deinem Chef darüber.
So sieht es aus. Zudem gehe ich davon aus das jemand die in einer Anwaltspraxis arbeitet, sich weiß zu helfen und wo man sich notfalls hinwenden kann.
So wie jeder Hautarzt auch deine Gliederschmerzen behandeln kann...
Die nächste, die nicht lesen KANN ich schrieb, WO sie nachschlagen können. Anwälte sind nicht blöd
Ich kenne ein paar Mädels, die in anwaltakanzleien arbeiten und kann sagen, dass Anwälte sicher wissen, wo sie was nachschlagen können (oder mal nen Kollegen aus nem anderen Bereich fragen). Das heißt nicht, dass sie das auch tun wollen. Wie in jeder Berufsgruppe gibt es auch da schwarze Schafe, die einfach davon ausgehen, dass sich ihre Mitarbeiter gar nicht trauen, gegen irgendetwas anzugehen oder gerade sie, die ja Anwälte sind, auf ihre rechte als AN hinzuweisen. Ich finde sogar, in solchen Kanzleien, auch wie Arztpraxen zb, die nicht so groß sind, wo es keinen Betriebsrat oder ähnliches gibt, da läuft häufiger mal was nicht gerade zugunsten der AN, bei vielen ist noch so eine veraltete Denkweise vorhanden (Arzt, der Gott in weiß, oder eben der Anwalt, der über allem steht), die dazu führt, dass Mitarbeiter sich klein machen und das ausgenutzt wird.
und doch, der Gyn darf natürlich ein teil BV aussprechen. wenn der Gyn sagt, mehr als 8 h täglich gehen nicht. wirst du so bezahlt, wie wenn du voll arbeitest, gehst aber nur 8 h arbeiten. so einfach ist das. und überstunden sind dann NICHT MEHR erlaubt! keine minute länger. das was du eigentlich arbeiten müsstest und wegen diesem bv nicht kannst, also die differenz, holt sich der AG über die umlagekasse 2 der Krankenkasse zurück. wieviele wochenarbeitsstunden sind vertraglich vereinbart?
Man darf in der Schwangerschaft sowieso keine Überstunden machen.
Das ist so sicher nicht zulässig. Ob es rechtliche Schlupflöcher gibt, die dein AG ausnutzt, kann ich allerdings nicht einschätzen. Denn auch dieses "wird dann ausgezahlt" klingt ja nicht so gängig. In der Regel friert das Gehalt ab Bekanntgabe des BV ein, man bekommt, wenn ich mich nicht täusche, das Durchschnittlichsgehalt der letzten drei Monate. So jedenfalls beim "vollen" BV. Bei dir scheint es ein Teil-BV zu sein, da müssten aber ähnliche Regeln gelten. Erkundige dich ggf im Rechtsforum oder bei einem Betriebsarzt. Und suche das Gespräch zum AG - womöglich versucht er das niedrigere Gehalt nur durchzupressen a la "Hoopla, was für ein Missgeschick". Kein feiner Zug jedenfalls, zumal der es besser wissen müsste.
Lediglich ein Attest, dass sie nur 8 Stunden arbeiten kann. Dürfen dürfte sie mehr.
Wenn du keine Überstunden mehr machst werden diese am Ende des Monats auch nicht ausgezahlt. Von daher ist es verständlich das sich das Gehalt reduziert eben um diesen Betrag. Du schreibst aber du hast Überstunden gemacht und zwar unbezahlt - obwohl dein Vertrag eigentlich was anders sagt. Hast du die Stunden aufgeschrieben? Ich fürchte um ein Gespräch mit dem Chef wirst du da nicht herum kommen.
Es sind keibe Überstunden. Überstunden bedeutet mehrleistung über das hinaus was im Vertrag steht. Hier war vereinbart, 8mal im Monat arbeitet sie nicht 8 sondern 9 Std an dem jeweiligen Tag. Das geht auch schwanger. Solange sie in der Doppelwoche unter 90 Std bleibt. Was wohl der Fall sein dürfte. Und natürlich muss das normal vergütet werden. Ich würde mich aber als AG fragen ob ich da die richtige Angestellte auf dem Posten in einer Abwaltskanzlei habe, wenn die mit einem BV über 8 Std antanzt. Ausgestellt vom Arzt. Statt mich erst einmal anzusprechen.
Ja die fehlende Kommunikation ist wahrscheinlich das Grundproblem. Da wäre ich als Arbeitgeber auch angefressen.
Zitat: Als ich dies meiner Gynäkologin erzählte, stelle sie mir ein Attest aus, in dem steht ich dürfte nur noch 8 Stunden arbeiten. Jetzt haben meine Arbeitgeber das Gehalt reduziert. Ist dies erlaubt, trotz Beschäftigungsverbot? ----------------------------- Hier steht, das Attest bezieht sich auf 8 Stunden. Arbeitest du nun oder nicht. weil BV ist ja was anderes Ich ging immer davon aus, bei BV arbeitet man gar nicht mehr
Es gibt auch ein Teil-BV. Wegen der Belastung dürfen manche Schwangere z.B. nur in Teilzeit arbeiten. Zu den Überstunden: Meine Freundin ist Ärztin in einer Klinik und hatte durch Nacht- und Wochenenddienste noch einiges an Zuschlägen. Im BV bekam sie logischerweise ihr Grundgehalt. Bei ihr machte das eine Menge an Gehalt aus. Ich persönlich finde, dass es angebracht gewesen wäre, zunächst das persönliche Gespräch mit dem AG zu suchen. Wenn es da nicht zu eine Lösung / Einigung kommt, kann die Ärztin immer noch eingreifen. Letztendlich kann die gestellten Fragen nur der AG beantworten, mit dem ohnehin ein Gespräch fällig ist.
Dann hat man dei r Freu don abgezogen. Den sie hätte nicht nur das Grundgehalt bekommen dürfen, sondern auch die Zuschläge welche sie ohne Schwangerschaft aufgrund der Nachtarbeit usw bekommen hätte. Maßgeblich wären da die 3 Monate vor Schwangerschaftsbeginn gewesen. Allerdings dann nicht unversteuert, sondern versteuert.
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