Elternforum Rund ums Baby

Stimmt das wirklich?

Stimmt das wirklich?

aum

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Mutter mit Nachnamen sagen wir "Huber" Vater mit Nachnamen sagen wir "Maier". Unverheiratet. Bekommen gemeinsames Kind. Herr Maier erkennt die Vaterschaft an. Beide wollen dass das Kind wie der Vater, also Maier heisst, da sie eh bald heiraten wollen und alle Maier heissen werden... Das Standesamt sagt nein. Das Kind heisst erstmal wie die Mutter, also Huber. Echt jetzt?


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von aum

Nein, das Kind kann Maier heissten, ist bei meinem Patenkind genau so !


ösitina

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WArum sollte das Standesamt nein sagen??


MamavonLucas

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Meine Freundin hat das so gemacht.das Kind bekam nach der Geburt den namen des Vaters Hochzeit nach ich will nicht lügen.4 Jahren oder so. Sandy


Mitglied inaktiv

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habe ein pärchen im kiga, auch nícht verheiratet, und das kind trägt seinen nachnahmen.


aum

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In meinem Bekanntenkreis wurde der Nachname von ihm verweigert...


ösitina

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Das muß doch einen Grund haben, einfach so machen die das nicht


kügelchen12

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Nein, stimmt nicht. Nach der Geburt bis zum Standesamt trägt das Kind "inoffiziell" den Namen der Mutter. Beim Standesbeamten wird festgelegt wie das Kind zu heißen hat bzw. heißen soll. So wird auch der Nachname festgelegt! Nichts erstmal wie die Mutter. Beide Elternteile unterschreiben und legen den Nachnamen des Vaters fest. Unabänderlich!!!!


ösitina

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

Echt??? Geht das bei Euch sooo einfach?? Wir müßen erst noch zum Magistrat und das da beantragen dauert sogar ca 2 Wochen Einfach so am Standesamt gehts hier nicht, wenn man nicht verheiratet ist


aum

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Beim Standesamt lief alles ok. Hab die Vaterschaft anerkannt. Das Kind heißt aber erstmal mit Nachnamen wie die Mutter. Wir hatten ein langes Aufklärungsgespräch mit dem Standesbeamten...


ösitina

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Hmm, kanns sein dass das bei Euch auch erstmal an anderer Stelle beantragt werden muß?? Wir mußten sogar aufs Gericht um gemeinsames Sorgerecht zu beantragen und das JA wollte das sogar überprüfen ob das so in Ordnung geht


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Spreche aus eigener Erfahrung (hautnah ) Nur das Sorgerecht teilen dauerte beim Jugendamt 2 Wochen bis das beurkundet war. Das andere ging ratzfatz.


Reni+Lena

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das klingt für mich aber eher danach, als hätten sie sich nach dem Aufklärungsgespräch aus irgendwelchen gründen für den namen der Mutter entschieden. Lg reni


ösitina

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

Echt?? Interessant, bei uns dauerte es beim Nachnamen wie beim gemeinsamen Sorgerecht jeweils 2 Wochen. Und die vielen Behördengänge waren ne coole Freizeitbeschäftigung


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von aum

Ja, das Aufklärungsgespräch hatten wir auch. Schließlich ist es für ein Leben lang! Der Nachname ist unabänderlich - für immer und ewig ;) es sei das Mädele heiratet mal *hüst* Deswegen ist es eine "schwerwiegende" Entscheidung.


aum

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

aber beide wollten den namen des vaters..... :-(


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Nee, nicht wirklich! Bei uns flossen die Schweißperlen in Angesicht der brüllenden Hitze. Habe ein Junikind *seufz* Ja, die Bürokratie ist schon was tolles ....


ösitina

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

ein Februarkind habe so ist mir der Schweiß erpart geblieben


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von aum

Hat die Mutter vielleicht noch Kinder aus einervorhergehenden Partnerschaft?


aum

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

Nein, beide haben keine Kinder, waren noch nie verheiratet...


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Da sind die Schweißperlen wohl vom Stress erstarrt (gefroren).


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von aum

Das ist schon merkwürdig. Ich bin ein Nordlicht und vielleicht wird es bei euch anders gehandhabt. Aber eine Namensänderung im Nachhinein ist doch ohne triftigen Grund nicht mehr möglich, oder? Wir wollen nämlich nicht heiraten und unsere Tochter heißt trotzdem wie der Papa.


magicduck

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Antwort auf Beitrag von aum

Doch, ist so...


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von aum

ja glaub schon


Baby2411

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

Also normalerweise geht das nicht. Sind die Eltern nicht verheiratet, trägt das Kind erst einmal den Nachnamen der Mutter. Liegt eine Vaterschaftsanerkennug vor, ist mit der Zustimmung beider Elternteile auch der Nachname des Vaters möglich. Haben beide das Sorgerecht, müssen sie sich auf einen Nachnamen einigen. Bei uns ging das alles ohne Probleme: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung beim Jugendamt. Aufklärung über Folgen erfolgte dort und alles war kostenfrei. Wurde direkt alles vor Ort innerhalb einer halben Stunde erledigt. Nach der Geburt haben wir die Geburt beim Standesamt angemeldet. Namensvergabe mit Einreichung der Vaterschaftsanerkeunnung war kein Problem. Wobei ich persönlich nie den Namen vom Vater geben würde....man weiß nie was kommt.


aum

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Antwort auf Beitrag von Baby2411

Die Geburtsurkunde des Kindes wird dann wieder auf den Namen des Vaters geändert...glaube ich kaum.... Was für ein Durcheinander....


Baby2411

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Antwort auf Beitrag von aum

wenn die eltern heiraten - doch natürlich!


aum

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Antwort auf Beitrag von Baby2411

Kügelchen schreibt: Ja, das Aufklärungsgespräch hatten wir auch. Schließlich ist es für ein Leben lang! Der Nachname ist unabänderlich - für immer und ewig ;) es sei das Mädele heiratet mal *hüst* Deswegen ist es eine "schwerwiegende" Entscheidung.


MaMa3+1

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Antwort auf Beitrag von aum

im März, wir haben erst im Mai geheiratet. Vor der Geburt waren wir beim Standesamt und haben die Vaterschaft anerkannt.Im KH hatte meine Tochter dann den Namen meines Mannes und ich meinen.