Lina101216
Hallo, Hat jemand von euch Ahnung von Steuererklärungen oder weiß vielleicht so eine Antwort? Letztes Jahr wurde mein Kind geboren - im Dezember. Muss ich dann in der Steuererklärung auch noch Elterngeld angeben? Wahrscheinlich ne blöde Frage, aber nach geburt ist man ja in mutterschutz.. mutterschaftsgeld für den Zeitraum vor geburt muss ich ja in Zeile 91 auf Seite 4 angeben... Irgendwie krieg ich grad nicht den Dreh.. Viele grüße
Wenn du im Dezember keines erhalten hast, dann nicht. Das wird aber eh alles automatisch von den Behörden gemeldet.
Wenn dein Kind im Dezember geboren wurde, hast du erst nach Ende des Mutterschutzes Anfang 2017 Elterngeld bekommen.
Ja, ich glaube es war zu früh heute Morgen. Danke für die Antworten ![]()
Die letzten 10 Beiträge
- Kann ein 3 Jähriges Kind schon "deprimiert" sein
- Hat jemand schon Erfahrungen mit Momcozy (Marke für Schwangere) gemacht?
- Nasenform Baby
- Bauchschlaefer
- Nur noch Geschrei
- Katastrophale nächte..
- Nub Methode, kennt sich jemand aus?
- Autositz Gruppe 1
- Habt ihr eure Spaziergänge in dem Alter auch mehr auf Trage umgestellt?
- Kind 18 Monate trinkt nachts 1 L