Lina101216
Hallo, Hat jemand von euch Ahnung von Steuererklärungen oder weiß vielleicht so eine Antwort? Letztes Jahr wurde mein Kind geboren - im Dezember. Muss ich dann in der Steuererklärung auch noch Elterngeld angeben? Wahrscheinlich ne blöde Frage, aber nach geburt ist man ja in mutterschutz.. mutterschaftsgeld für den Zeitraum vor geburt muss ich ja in Zeile 91 auf Seite 4 angeben... Irgendwie krieg ich grad nicht den Dreh.. Viele grüße
Wenn du im Dezember keines erhalten hast, dann nicht. Das wird aber eh alles automatisch von den Behörden gemeldet.
Wenn dein Kind im Dezember geboren wurde, hast du erst nach Ende des Mutterschutzes Anfang 2017 Elterngeld bekommen.
Ja, ich glaube es war zu früh heute Morgen. Danke für die Antworten ![]()
Die letzten 10 Beiträge
- Jede Stunde Stuhlgang während Infusion normal?
- Was habt ihr im Wochenbett gegessen?
- Große Sorgen um Verhalten und Entwicklung meines Babys
- Kopfüber klappt nicht- bitte Erfahrungen
- Ich brauche Rat
- Schultüte
- Schwanger 6 Woche
- Freundin sagt Treffen spontan ab
- Seht ihr einen Jungen oder ein Mädchen? :-))
- Schon ein Zahn?