susu75
Folgender fiktiver Fall: Nur Mutter hat Sorgerecht und Eltern nicht verheiratet. Mutter stirbt; muss Vater das SR erst beantragen? Könnte es passieren, dass das Kind vorerst unter staatliche Aufsicht müsste?
nein nicht unbedingt. wird von fall zu fall unterschiedlich gehandhabt
ich vermute erst mal staatlich aufsicht! wichtig wäre hier aber mit sicherheit ob die vaterschaft zu lebzeiten der mutter mit ihrer bestätigung vor dem jugenamt anerkannt wurde... das macht man doch als unverheiratets paar heute in der regel...
Rein von der Logik her würde ich meinen, nicht wissen, das das sicher passieren kann, das Kind wird ja sicher nicht einfach so jemandem gegeben. Und ich denke, das das eben Dinge sind, die man sofort regeln sollte, gerade bei so schwierigen Verhältnissen!
schwierige Verhältnisse? Ist es denn wirklich noch sooo unüblich, dass man unverheiratet ein Kind hat? Gut, dass nicht beide das Sorgerecht haben, ist vielleicht nicht die Regel... Kind hat aber auch den Namen des Vaters... War halt eine Frage, die mir mal in den Kopf kam
Ich hab meinen Mann damals Blitz-geheiratet als ich gehört hab, das ich schwanger bin. ich hatte eh vor ihn zu heiraten, ich wollte es nur erst später tun.
Alles klar bei Dir? Wie kommst Du auf solche Fragen???
nur so; man kann doch nie wissen ob einem nicht am nächsten Tag was auf den Kopf fällt ![]()
Na, dann ist ja jut! Hab mir schon Sorgen gemacht! ![]()
Nee :-) Aber süß von Dir ![]()
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