Elternforum Rund ums Baby

So, jetzt im Ernst...

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In Bayern schaut die Reihenfolge wie folgt aus: - Der schriftliche Verweis - Der Schulleiterverweis (=verschärfter Verweis) - Versetzung in eine Parallelklasse - Ausschluß in einem Fach bis zu 4 Wochen - Unterrichtsausschluss 3-6 Tage - Unterrichtsausschluss 2-4 Wochen ab Klassenstufe 7 - Unterrichtsausschluss für mehr als 4 Wochen bei Hauptschulen sowie Hauptschulstufen der Förderschulen ab Klassenstufe 7 bzw. Berufsschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung - Zuweisung zu einer anderen Schule bei Pflichtschulen (Schulausschluss) - Androhung der Entlassung (= Androhung Schulausschluss) - Entlassung von der Schule (=Schulausschluss)


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Grüße Sodapop


Ritterchen

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Naja, wenn ich das richtig verstehe gibt es danach nur noch den Schulverweis bzw. dessen Androhung. Es geht nicht um mein Kind, das kommt erst dieses Jahr zur Schule.


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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

Mmmmmh....So wie ich das nämlich lese kann dieser Suspendierung zeitlich erst noch gesteigert werden.


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Japp. Eine Woche, zwei, drei usw.