Mitglied inaktiv
In Bayern schaut die Reihenfolge wie folgt aus: - Der schriftliche Verweis - Der Schulleiterverweis (=verschärfter Verweis) - Versetzung in eine Parallelklasse - Ausschluß in einem Fach bis zu 4 Wochen - Unterrichtsausschluss 3-6 Tage - Unterrichtsausschluss 2-4 Wochen ab Klassenstufe 7 - Unterrichtsausschluss für mehr als 4 Wochen bei Hauptschulen sowie Hauptschulstufen der Förderschulen ab Klassenstufe 7 bzw. Berufsschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung - Zuweisung zu einer anderen Schule bei Pflichtschulen (Schulausschluss) - Androhung der Entlassung (= Androhung Schulausschluss) - Entlassung von der Schule (=Schulausschluss)
Grüße Sodapop
Naja, wenn ich das richtig verstehe gibt es danach nur noch den Schulverweis bzw. dessen Androhung.
Es geht nicht um mein Kind, das kommt erst dieses Jahr zur Schule. ![]()
Mmmmmh....So wie ich das nämlich lese kann dieser Suspendierung zeitlich erst noch gesteigert werden.
Japp. Eine Woche, zwei, drei usw.
Die letzten 10 Beiträge
- Baby im 7. Monat versucht, sich hochzuheben
- Echolalie mit 3,5 Jahren
- Entwicklungsstörung
- Baby, fast 8 Wochen alt kommt nur mit Schreien in den Schlaf
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten
- Mit Baby Frühlingssonne geniessen
- Tinder extrem traurig