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Schwarmwissen Eigenbedarf

Schwarmwissen Eigenbedarf

bettina_7

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Hallo! Meine SW möchte eine Eigentumswohnung kaufen. In dieser Wohnung wohnt seit sechs Jahren eine Mieterin. Dieser würde dann nach dem Kauf wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Ist das so einfach möglich. Muss man irgendwelche besonderen Kpndigingsfristen einhalten? Danke schon mal! Grüße, Bettina


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von bettina_7

Das Internet hilft https://ratgeber.immowelt.de/a/kuendigung-wegen-eigenbedarf-so-sollten-vermieter-vorgehen.html


Felica

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Antwort auf Beitrag von bettina_7

Kann man knicken. So leicht bekommt man einen Mieter nur wegen Kauf nicht raus. Da gibt es Wartezeiten. Wie lange hängt von verschiedenen Dingen ab. Grob kann man aber mit 6 Monaten bis zu einem Jahr rechnen bis man die Mieter raus hat, wenn es ohne Kampf geht. Sonst auch locker 1,5 Jahre bis darüber hinaus. es gilt zwar inzwischen oft nur noch 3 Monate Kündigungsfrist, aber wenn Mieter schon länger drin wohnen ist das utopisch. Dafür bekommt man vermietete Objekte meistens etwas günstiger. Außer sie werden als Wertanlage angepriesen. Schau mal hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/eigentuemerwechsel-welche-rechte-haben-mieter.html


Mamabeck

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Antwort auf Beitrag von bettina_7

Ich würde nie eine vermiete Wohnung kaufen um dann den Mieter rauszuschmeißen. Man nimmt immerhin jemanden sein Zuhause weg, vielleicht sogar einer Familie mit Kindern die sich keine andere Wohnung leisten kann. Sowas ist asozial!


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Mamabeck

Nun darf also kein Haus mehr verkauft werden in dem jemand wohnt?! Jemanden wegen sowas als asozial zu bezeichnen finde ich asozial. Und naiv bist du scheinbar noch dazu.


Mamabeck

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Antwort auf Beitrag von Mamabeck

Natürlich darf man das. Aber dann den Mieter rauszuschmeißen finde ich einfach falsch. So nach dem Motto: ich habe Geld, du nicht, Pech gehabt.


Rina1982

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Antwort auf Beitrag von Mamabeck

@Mamabeck Was ist denn das für eine bescheuerte Denkweise


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von Mamabeck

Das ist aber sehr pauschal gedacht und zudem an der Ausgangsfrage vorbei geantwortet...


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von bettina_7

Eigenbedarf geht erst nach dem Eintrag ins Grundbuch. Zudem hat die Mieterin je nach Mietdauer verlängerte Kündigungsfristen (ab 5 Jahre sind es 6 Monate und ab 8 Jahren 9 Monate). Es muss begründet werden weshalb sie die Wohnung beziehen möchte. Kurz und knapp gesagt...am besten mit Anwalt machen da man da ne Menge falsch machen kann.


bettina_7

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Antwort auf Beitrag von bettina_7

Hallo, Danke für die hilfreichen antworten. Für asozial halte ich es nicht Eigentum für den Eigengebrauch zu erwerben. Da wären ganz schön viele Menschen asozial. Es gibt nun mal nicht nur leerstehende Wohnungen zu kaufen. Grüße, Bettina


Smudo

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Antwort auf Beitrag von bettina_7

Da gibt es sehr viel zu beachten Ich hoffe dass das nun nicht blöde klingt ABER der Mieter hat ganz schöne Rechte. Aus Sicht des Mieters super Aus Sicht des Vermieters/neuen Eigentümers Schwierig. Die Zeitspanne der Vermietung und ggg besondere Umstände . Machen das ganze nicht einfach.. Gut beraten lassen. Liebe Grüße Claudia