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Scheidungskosten teilen?

Scheidungskosten teilen?

benny&yannick

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Ich habe am Mittwoch einen Termin beim Anwalt, um die Scheidung in die Wege zu leiten. Wir als Noch-Eheleute sind uns einig, dass wir nur 1 Anwalt benötigen. Nun ist es ja so, dass der Jenige, die Kosten trägt, der den Analt beauftragt. Kann/soll/muss ich die Häfte der Kosten dann dem Nochmann in Rechnung stellen?


mf4

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Hast DU dir den Anwalt genommen oder IHR? Normal zahlt jeder bezahlt seine Anwaltskosten. Frag ihn doch, ob er die Hälfte zahlen würde. Dein Noch-Mann braucht keinen Anwalt, wenn deiner die Scheidung einreicht und offenbar alles geklärt ist. Warum sollte er also deine Kosten tragen MÜSSEN?


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von mf4

Dies war ja nur eine theoretische Frage. Ich habe nichtmal eine Vorstellung, was dies kostet.


mf4

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Bei mir war es so, dass nur ich einen Anwalt hatte und den auch bezahlt habe. Gerichtskosten wurden geteilt. Hielt sich aber in Grenzen, da alles geklärt war. Was zu tun war war Scheidung einreichen und nach 10 min bei Gericht waren wir geschieden. Hab deine Frage schon verstanden aber ich würde nicht einsehen mir Kosten zu teilen mit denen ich nichts zu tun habe. Dein Anwalt muss ja - wenn alles geklärt ist - nur noch die Scheidung einreichen. Wenn er für EUCH etwas klären muss dann sähe es schon anders aus.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von mf4

Mit geklärt,meine ich, dass wir uns einig sind. Ich weiß nicht,was außer die Anwartschaften noch geregelt werden muss. Die Kinder lassen wir komplett außen vor,da sind wir uns als Eltern einig sind und notfalls das JA zuständig wäre.


mf4

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Bei mir war es so, dass außer Versorgungsausgleich nichts mehr zu klären war. Dieser wurde abgetrennt und nach der Scheidung gemacht. Ich reichte ein (brauchte dazu den Anwalt) und mein Noch-Gatte trabte lediglich zum Scheidungstermin an.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das Abtraben klingt nach meinem Nochmann. Frei nach dem Motto “Mach mal“


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das Abtraben klingt nach meinem Nochmann. Frei nach dem Motto “Mach mal“


vinchen

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

du kannst Prozesskostenbeihilfe beantragen. bei zwei Anwälten zahlt man schon unendlich viel Geld für den Schriftverkehr den die sich lustig hin und her schicken. meine scheidung ist schon eine weile her, aber von den Kosten ging es. der scheidungsakt ist nur nicht so romantisch


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von vinchen

Ich nehme nur einen Anwalt. Er nicht. Laut Prozesskostenrechner,habe ich keinen Anspruch,auf Prozesskostenhilfe.


mf4

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Dann würde ich aufpassen, dass nicht mehr gemacht wird als nötig... wenn alles geklärt ist unter euch dann braucht ihr den Anwalt nur noch um Antrag auf Scheidung zu stellen.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Ich hab für den ersten Termin ein Beratungshilfeschein bekommen und Rest läuft über Prozesskostenbeihilfe. Wert der Scheidung richtet sich nach Einkommen ect. Wird also dann ausgerechnet. (Kannst auch googeln, gibt's Rechner für). Bei uns rund 1500 Euro wobei man noch zusätzlichen hat wen der Gerichtsstand ein anderer ist(Ausfallgeld, Wegegeld von Anwalt).


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Da ich berufstätig bin,werde ich keine Prozesskostenbeihilfe bekommen.


vinchen

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

ich war auch berufstätig bzw bin und bekam trotzdem beihilfe. unbedingt prüfen lassen, macht auch der anwalt


Princess01

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Antwort auf Beitrag von vinchen

Das hat damit garnix zu tun!!! Bei Beratungshilfe musst du auf 0 komnen, das heißt das es sein kann das du das erste Gespräch zahlen musst, musst da auch aktuellen Kontostand abgeben und so. Aber bei der Prozesskostenbeihilfe kannst du normal verdienen und zahlst quasi nur zumutbar ab (geht ab 1,50 los viele Zahlen meistdann 5 Euro ab oder so meinte meine Anwältin)..


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Ich denke,darüber kann mich auch die Anwältin informieten,oder? Ich habe keinen Plan und lass mich überraschen. Kindergeld&Unterhalt und Wohngeld,sind sicher keine Einkünfte,die angerechnet werden,oder?


vinchen

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

bei mir ging es meine ich nur um den verdienst, von dem Fahrtkosten abgerechnet wurden. letztendlich ging bei mir die Prozesskostenbeihilfe durch. obwohl ich eine volle stelle hatte


mf4

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Kommt aufs Einkommen an. Ich war bei meiner Scheidung auch berufstätig und habe PKH bekommen.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich hab den Antrag schon hier. Im April soll ich ihn dann mitbringen. Also ich denke das es bei dir dann auch so ist. Denn wenn man selber den Antrag stellt geht es schneller.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Wenn du den Anwalt beauftragst, dann vertritt der deine Interessen und schickt dir die Rechnung. Wenn dein Mann sich keinen Anwalt leisten möchte, dann spart er Kosten, hat aber auch keine juristische Vertretung. Wenn er kooperativ ist, dann hilft er bei deinen Anwaltkosten, das *muss* er aber nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

bei entsprechend niedrigem gehalt bekommt der auftraggeber ein zinsloses darlehen bzgl der anwalts-und gerichtskosten. wenn ihr euch wirklich richtig einig seid, dann soll der mit dem niedrigerem einkommen den anwalt beauftragen und dann den antrag auf pkh stellen. intern könnt ihr ja dann die raten teilen. so haben das der exehemann und ich gemacht.