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Scheidung ... Hartz 4

Scheidung ... Hartz 4

LaJuDa

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Damit man Hartz 4 bekommt, muß man die Scheidung einreichen? Ein Beispiel: Das Zusammenleben funktioniert nicht mehr und man möchte "erstmal" versuchen es mit räumlicher Trennung, also getrenntes Wohnen zu versuchen. Der eine Partner kann sich die Wohnung nicht leisten und muß Hartz 4 beantragen. Muß man die Scheidung einreichen?


tilesa

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

süße wasn los bei dir???


mf4

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

Nein muss man nicht aber so lange man nicht getrennt wohnt ist sein Einkommen Bedarfsgemeinschafts-Einkommen. Ich galt erst als Alleinerz. als ich ausgezogen und umgemeldet war und erst dann konnte ich 4 beantragen.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von LaJuDa

nein, man kann sogar in einer wohnung eine eigene bedarfsgemeinschaft sein aber schwierig. aber mit eigener wohnung, eigenem konto ist man ganz klar eine eigene bedarfsgemeinschaft.


taram

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Ich kenne jemanden, die wohnen noch in einer Whg - gelten aber als getrennt und jeder erhält seinen H4-Satz. Das Trennungsjahr ist eingereicht. Denke, es kommt auf den Sachbearbeiter an und wie ehrlich man rüber kommt


mf4

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Antwort auf Beitrag von taram

Ich hätte vor dem Suszug mit den Kindern und Vorlage der Ummeldung nichtmal Antrag stellen dürfen.


taram

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das kann ich dir nun auch nicht sagen, es kommt bestimmt darauf an, wie man sich "verkauft" oder wie ehrlich man erscheint.


lukko34

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Antwort auf Beitrag von taram

Man(n) oder Frau kann sich auch einen Job suchen und sich somit eine eigene Wohnung leisten.


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von lukko34

ja na klar, find mal was so auf die schnelle... oh man