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Schaden durch Haushaltshilfe

Schaden durch Haushaltshilfe

boxjellyfish

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Huhu, Wie geht man damit um, wenn die Haushaltshilfe etwas kaputt macht? In diesem Fall der Staubsauger. Wer regelt da den Schaden? Ich bin gerade überfragt und wäre für einen Tipp dankbar! Liebe Grüße


jannas

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Antwort auf Beitrag von boxjellyfish

Hallo, wie ist es denn passiert? Es wird ja keine Absicht gewesen sein?!? Was sagt sie denn selbst dazu?


Jerrymaus

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Antwort auf Beitrag von jannas

Das sollte ihre Versicherung regeln


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von boxjellyfish

... je nach dem ob es ihre Schuld war oder nicht.


Mitglied inaktiv

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Und das rauszufinden ist auch Job der Versicherung, also viel Spaß...


leaelk

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Antwort auf Beitrag von boxjellyfish

Mir ist bei der Arbeit auch schon mal etwas kaputt gegangen, aber es war nicht mein Verschulden, sondern ein „Unfall“ Mein Schaden wurde vom Arbeitgeber übernommen, aber ich hatte angeboten es meiner Haftpflicht zu melden Liebe Grüße leaelk


Julie

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Antwort auf Beitrag von boxjellyfish

Der Arbeitnehmer haftet in solchen Fällen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alles andere ist Sache des Arbeitgebers.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von boxjellyfish

Wenn der Staubsauger aufgrund von Verschleiß, nach 10 Jahren Einsatz verreckt, dann ist das wohl Schicksal. Wenn sie den neuen Dayson zum Wasseraufsaugen hernimmt, dann sollte SIE den Schaden tragen. Die private Haftpflicht wird es nicht zahlen, eine berufshaftpflicht wird sie nicht haben. Sie ist AN und damit nur bedingt haftfähig. Das ist aber nur mein rein subjektives Empfinden. Unterm Strich, SIE zählt bei grober Fahrlässigkeit, DU bleibst auf dem Schaden sitzen, wenn es halt passiert ist und irgendwie auch jedem anderen passieren hätte können.


boxjellyfish

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Antwort auf Beitrag von boxjellyfish

Ich danke Euch sehr für Eure Hilfe. Ist alles Neuland für mich! !


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von boxjellyfish

Mich würde ja interessieren was überhaupt passiert ist


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von boxjellyfish

ich bin der Meinung, das der Arbeitgeber für den Schaden haftet! evtl. die Versicherung des Arbeitgeber. Wenn ich, im Einzelhandel eine Flasche fallen lasse (beim Einräumen ins Regal) muss ich diese Flasche ja auch nicht bezahlen....! Solange ich nicht grob fahrlässig handele. lg, Andrea