Mitglied inaktiv
wenn ich von jemandem ein tier geschenkt bekommen habe,hat der schenker das recht darauf verwirkt oder kann er es mir z.b. bei trennung wieder abnehmen?
darum gabs schon Streits vor Gericht als ginge es Umgang mit einem Kind Ich denke also nicht, dass das so einfach zu sagen ist.
schenkung- die kann nur zurück genommen werden wenn der beschenkte innerhalb von 5 jahren stirbt oder wegen groben undanks heißt wenn du das tief misshandelst oder sonstwas es gibt keinerlei besuchsrechte für die sache oder sowas wie ein auffenthaltsbestimmungsrecht ect pp
eine schenkung ist rechtens also darf er es NICHT
nein darf er/sie nicht
Und wie will das bewiesen werden?
Er könnte es Dir wieder wegnehmen lassen wenn Du es z.b. Misshandeln oder Vernachlässigen würdest. Wenn Du nichts rechtswidriges machst und das Tier gut behandelst dann nicht
erkönnte es nichtmal versorgen,und das kann ich sicher beweisen...
danke für eure antworten.bin ein wenig beruhigter...
Du kannst auch noch bei Frau Bader nachfragen
ok,danke.vielleicht ruf ich morgen auch mal beim anwalt an. warum kann man sich fast nie einvernehmlich trennen,schlimm...
Weil man meist zu verletzt ist dazu, manche schaffen es und manche halt nicht...
Die letzten 10 Beiträge
- Buggys mit wendbarem Sitz
- Suche kleine aufblasbare Schildkröte
- Fieber nach Kontakt zu Brennesseln
- Elterngeld, Mutterschutz bei frühzeitiger Einleitung
- Isofix - woran erkennt man Entriegelung?
- Insektenstich, was ist das ?
- Großes Geschäft wird verweigert (Toilettentraining)
- Neugeborenes will ständig Flasche
- Wundkleber aus Haaren entfernen
- Schwimmhilfe Empfehlungen