Brittad
Hallo, vor 1,5 Jahren habe ich ein Haus mit Garten gekauft. Im Garten stehen knapp 30 Tannen (ca 15 Meter hoch) direkt auf der grundstücksgrenze. Meine Nachbarn, die ihr Haus über einen Privatweg direkt an meinem Grundstück erreichen, sind nun am "rumzicken", die Tannen, die, mal ehrlich, wirklich nicht die schönsten sind, sollen weg. Ich bin bereit, sie fällen zu lassen und es gibt Menschen, die dieses für das Holz tun würden. Nun meine Frage: wenn ich jemanden fürs Fällen das Holz überlasse, ist das dann Schwarzarbeit? Wer haftet, wenn irgendwas beschädigt wird? Was, wenn demjenigen was passiert? Ich mache mir etwas Sorgen, weil Nachbarn ja nicht immer unbedingt die freundlichsten Menschen sind ;-) Ach so: eine Firma damit zu beauftragen kommt wohl aus finanziellen Gründen nicht infrage :-( Viele Grüße Britta
...machen zu lassen! ;-)
Wenn es nicht von Dauer ist, kann man das als Nachbarschaftsdienst auslegen - ohne Gewähr meine Auskunft Dazu findest du Infos in Rechtsforen Was du aber vorher unbedingt beachten solltest: Auch wenn die Bäume auf deinem Grundstück stehen, heißt das nicht automatisch, dass du die nach Gutdünken einfach so umsäbeln darfst. Dazu erteilt dir die Gemeinde Auskunft ob und wann Du das machen darfst
Ich bezweifle dass du sie überhaupt fällen darfst.... Wir haben jahrelang gekämpft,um 2 Tannen fällen zu dürfen, bei denen wir bei jedem Sturm echt Panik hatten, dass sie auf unser Haus fallen könnten. Freunde von uns haben mitten im Garten eine riesige Tanne und bisher gab es - trotz zahlreicher Versuche - keine Genehmigung, diese fällen zu dürfen.
Das würde mir Zeit, Geld und Nerven sparen ;-)
Keine Sorge Niklas - ich Fälle keine Bäume in Brittads Garten ;)
Das habe ich z.B. gerade gefunden: Baumschutzverordnung ist Sache der Städte und Gemeinden Viele Städte und Gemeinden haben eine sogenannte Baumschutzverordnung erlassen, die das Fällen oder Zurückschneiden von Gehölzen ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter verbietet. Der Inhalt einer solchen Baumschutzverordnung ist bundesweit nicht einheitlich – die einzelnen Städte und Gemeinden gestalten diese selbst. Die Regelungen greifen ab bestimmten Stammumfängen oder Höhen, die Sie der jeweiligen Baumschutzverordnung Ihrer Stadt oder Gemeinde entnehmen können, sofern eine erlassen wurde. Oft dürfen Bäume beispielsweise ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern und einem Meter Höhe nicht ohne Genehmigung gefällt werden.
Wäre doch praktisch. Dann kannst du bei lästigen Nachbarn alles auf die Ablehnung der Gemeinde schieben. :)
Vermutlich versuchen die Nachbarn es jetzt bei dir weil sie beim Vorbesitzer keinen Erfolg hatten. http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/baumbestand.php Beseitigungsansprüche Einen Beseitigungsanspruch in Bezug auf Bäume auf dem Nachbargrundstück oder entlang der Grundstücksgrenze gibt es nicht ohne Weiteres. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Baumbestand, der länger als 5 Jahre geduldet wurde, nicht mehr beseitigt werden muss, denn der Anspruch auf Beseitigung ist dann wegen Zeitablaufs ausgeschlossen. Auch ein Rückschnitt der betreffenden Bäume ist nur in Ausnahmefällen zu fordern. In beiden Fällen besteht nur dann wieder ein Anspruch, wenn wie bereits oben geschildert, eine akute Gefahr von den betreffenden Bäumen ausgeht.
o.t.
Ja, das bestimmt :) Ist tatsächlich schwer mit den Genehmigungen, nicht wahr? Unsere Zypresse durfte auch erst fallen, als sie kränkelte
Ich würde auch Kaffee kochen und dich zum grillen einladen! :-)
Super! Danke!
Das klingt doch sehr einladend Ich bring meine 5 1/2 Männer mit dann ist das schnell erledigt :)
Prima! Ich würde mich freuen!
Die letzten 10 Beiträge
- Baby im 7. Monat versucht, sich hochzuheben
- Echolalie mit 3,5 Jahren
- Entwicklungsstörung
- Baby, fast 8 Wochen alt kommt nur mit Schreien in den Schlaf
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten
- Mit Baby Frühlingssonne geniessen
- Tinder extrem traurig