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rechtliche Frage zu Ratenzahlungsvereinbarung (sehr lang)

rechtliche Frage zu Ratenzahlungsvereinbarung (sehr lang)

Nilu1303

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Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage bzgl. einer Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Stromanbieter. Meine Freundin hat eine Abschlussrechnung ihres Stromanbieters nicht zahlen können, und hat dann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Stromanbieter abgemacht. Sie hat mit der ersten Rate, auch die Zinsen und die Kosten für die Vereinbarung mitgezahlt. Jetzt ist es leider so, dass sie die letzten zwei Raten nicht pünktlich bezahlt hat, sie hat sie in dem Monat bezahlt aber erst z.b. am 15.anstatt am 1. Jetzt haben sie ihr die Vereinbarung gekündigt und gedroht, wenn sie nicht zahlt, dass sie bei dem neuen Versorger den Strom "sperren". Sie hat dann telefonisch nachgefragt, ob es nicht möglich sei, weiter Raten zu zahlen, da sie den betrag nicht aufeinmal aufbringen kann, da aber zwei Raten erst ein paar Tage später als zum 1. kamen, sind sie nicht mehr gewillt, es zu machen. Jetzt weiß sie nicht genau was sie machen soll und hat mich um Rat gefragt, aber ich weiß nicht genau, was ich ihr raten soll. Sie will jetzt weiter ihre Rate bezahlen und somit die Gesamtforderung tilgen, aber der Stromanbieter will dann wohl monatlich die Zinsen, die anlaufen, von der Rate abziehen, so dass sie dir Forderung nur gering getilgt. Dürfen sie ihr den Strom abstellen, also dem neuen Versorger die Leitung sperren, wenn sie weiter Raten zahlt und somit zahlungsbereitschaft zeigt? Mag ihr keinen falschen Tipp geben. Vielleicht habt ihr ja einen Rat. Vielen Dank!


taram

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Antwort auf Beitrag von Nilu1303

http://www.gutefrage.net/frage/kann-ein-stromanbieter-den-strom-sperren-auch-wenn-ich-schon-laengst-gewechselt-habe und dort die Beiträge von engeldeluxe lesen


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Nilu1303

Wenn sie sich an die Vereinbarung nicht halten kann, obwohl sie die ja scheinbar selber vorgeschlagen hat, kann der Stromanbieter die Vereinbarung sehr wohl kündigen und ihr den Strom abstellen, wenn sie die Summe nicht auf einmal bezahlen kann.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ach so, wie das beim Wechsel ist weiß ich jetzt nicht, aber der alte Anbieter wird sein Geld schon haben wollen, notfalls per Pfändung.


Nilu1303

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Also sie möchte ja die Forderung weiter tilgen und hat in dem Sinne auch keine Rate offen, die nächste wäre jetzt im November fällig. Soweit ich weiß, hat der Anbieter geschrieben, dass sie ihr den Strom bei dem neuen Anbieter sperren, wenn sie nicht zahlt. Sie hat die Restsumme leider nicht zur Verfügung und kann sich auch nirgends etwas leihen, deswegen wollte sie ja weiter Raten zahlen. Sie hat ja auch bisher alle Raten gezahlt, die letzten zwei sind leider ein paar TAge später auf dem Konto eingegangen aus finanziellem Engpass. Ändern kann man es jetzt leider nicht mehr. Sie hat heute mittag angerufen, ob sie noch mal ein Schreiben hinschicken sollte? Komme mir so doof vor, weil ich eigentlich vom rechtlichen "Fach" bin, aber ich kann ihr in dem Fall nicht helfen. Liebe Grüße Nilu


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von Nilu1303

wenn der alte anbieter (wir nehmen als beispiel eon) noch eine offene rechnung anmahnt kann er nicht den strom von dem neuen anbieter sperren. also sprich: wenn sie früher bei eon war und jetzt bei den stadtwerken ist, dann kann eon ihr den strom nicht mehr sperren. ch würde dennoch dort anrufen und sagen, das es doch erbeten wird weiterhin eine ratenvereinbarung zu verneinbaren und die soll sie gleich zum 15.ten abschließen. sie soll damit argumentieren, dass sie ja schließlich in der vergangenheit auch gezahlt hat (was viele dann nicht mehr fertig bringen)


Hannehoch6

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Antwort auf Beitrag von Nilu1303

um da einen Ratschlag geben zu können, muss man die Vereinbarung gelesen haben. Normalerweise steht in dieser Vereinbarung drin, was passiert, sollte man mit der Rückzahlung in Verzug kommen. Da die Freundin jedoch die Raten weiterhin mit etwas Verspätung gezahlt hat, also den Verzug wieder behoben hat, soll sie einfach weiter zahlen. Da sie den Stromanbieter auch noch gewechselt hat, haben die Leute in der Mahnabteilung ihr einfach einen Standard-Drohbrief geschickt, ohne zu wissen, dass die Abschaltung des Stroms gar nicht mehr möglich ist. Wie hoch sollen denn die Zinsen sein die ihr in Rechnung gestellt werden? Sie hat doch schon einmal Zinsen gezahlt. Die haben nur Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen. Auf jeden Fall weiterzahlen und wenn Geld über ist einfach mehr anweisen, auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist. Auch wenn wenig Geld vorhanden ist, da muss man eben an anderer Stelle mal verzichten und ruckzuck ist die Schuld getilgt.