sojamama
Hallo, danke erstmal für all Eure Infos. Bei uns in der Praxis ist es in der Tat so, dass wir verpflichtet sind, die Patienten zu sehen. Das ist die Vorschrift. Sollten eigentlich alle Ärzte machen.... man muss ja dann nach Zustand des Patienten über die weitere Krankschreibung urteilen. Deshalb alle 2 Wochen Termin beim Arzt, zur Kontrolle und Ausfüllen des Auszahlscheines. Die Scheine kommen zum Patienten, dass weiß ich. Die kommen von der Kasse. Die Frage ist nur, WANN die kommen und ob ICH als Patient anfordern muss. In dem Fall hier geht es nicht um mich. Mein Mann hat eine künstliche Hüfte bekommen, ist eben nun bis 5.12.13 AU, dann sind es genau 6 Wochen. Ab dem 6.12. greift eben die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Er hat heute leider noch nicht fragen können beim Sozialdienst der REHA, wird dies aber noch tun. Bei unserer BKK können wir leider keine Auszahlscheine ausdrucken. Danke Euch jedenfalls für die Infos. melli
Ich bin mir grad gar nicht sicher... im KH und in der Reha hat man doch gar keinen Krankenschein. Ich hatte so einen Beleg, ab x.x. stationär bla bla. Mir wurde gesagt, dass ich möglichst 1 Tag später gleich zum Dok soll wegen Krankschreibung, denn in KH und Reha hat man ja keinen.
Höhe des Entgeltes mit und daraus errechnet die Krankenkassen den Tagessatz für das Krankengeld. Der Arbeitgeber macht das nach dem Ablauf der 6 Wochen, also bei euch nach dem 05.12.. Normalerweise erhält dein Mann dann einen Brief von der Krankenkasse zur Höhe des Krankengeldes und einen Auszahlungsschein. Der Auszahlungsschein muss vom Arzt ausgefüllt werden und bis zu diesem Datum (Unterschrift des Arztes) zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld. Also dein Mann geht am 14.12.2013 zum Arzt und lässt den Auszahlungsschein ausfüllen, dann bekommt er Krankengeld bis zum 14.12.2013, auch wenn er weiter AU ist und der Arzt ihm zum Beispiel bestätigt, dass die AU noch bis 29.12.2013 ist. Danach muss er einen neuen Auszahlungsschein bei der Krankenkasse einreichen. Du brauchst also mindestens 2 Auszahllungsscheine für einen Monat. Wie das bei einer Reha ist, weiß ich nicht. Auch weiß ich nicht, ob es da bei den Krankenkassen Unterschiede gibt, die BEK macht das wie oben beschrieben.
Die Reha läuft über die Rentenkasse also wird das wohl anders sein
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/uebergangsgeld.html
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