Lucalino
Hallöchen, ich wollte noch einmal melden, dass meine abgezogenen Überstunden wieder gutgeschrieben wurden. Es gab eine telefonische Nachfrage bei der MAV und bestätigte dass ich mit der AU am 3.Tag recht hatte bzw. habe. Nur in Einzelfällen kann der AG diese AU am ersten Tag verlangen und das meist wenn ein Verdacht besteht, dass jemand diese Regelung für sich ausnutzt! lg lucalino
es kam vor ein paar tagen im radio oder tv...es gab vor kurzem ein gerichtsurteil - der arbeitgeber kann ab dem 1. tag eine au verlangen, ohne begründung. in unserer fa müssen wir die auch ab dem 1. tag haben, und muss bis zum 3. tag vorliegen. aber wenn ich mich dienstag krank melde, muss ich auch am dienstag zum arzt. ist also nicht mehr mit einzelfällen..wie gesagt, kam vor ein paar tagen in den nachrichten. lg tina
Tarifvertrag regelt es so wie beschrieben. Erst ab dem 3.Tag zum Arzt, nur wenn der AG es im Einzelfall verlangt, also einen Verdacht der Untreue hat, dann kann er ab dem 1.Tag eine AU verlangen!! War bei mir das 1.Mal und auch besser für die Kollegen, dass ich nicht beim Doc war, sonst hätte ich für länger einen gelben Schein bekommen. lg
...Recht hatte
LG
ot
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