Elternforum Rund ums Baby

nochmal kinderkrankentage

nochmal kinderkrankentage

32+4

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http://www.gesund-magazin.de/artikel/krankes-kind Die gesetzlichen Regelungen sind klar: Steht nichts anderes im Arbeitsvertrag gilt der § 616 BGB. Danach hat der Arbeitnehmer das Recht auf Freistellung bei vollem Lohnausgleich, wenn er aus Gründen, die in seiner Person liegen, die er aber nicht verschuldet hat, nicht zum Dienst erscheinen kann. Darunter fällt neben Umzug oder Beerdigung naher Angehöriger auch die Pflege kranker Kinder. In der Regel werden hierfür höchstens fünf Tag eingeräumt. bei mir steht dazu nichts im vertrag. also brauche ich doch erstmal die bescheinigung vom kia nicht einreichen und (eigentlich) auch keine ÜS nehmen und der AG müßte mir dennoch vollen lohn (für bis zu 5 tage) zahlen http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freistellung_krankheit.php hatte das http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kinderkrankentage_69472.htm mal jemand durch? kann ich mir bei meinem chaotischen arbeitsplatz kaum vorstellen, daß das nachher so einfach geht bzw. übermittelt wird, wenn man früher als krankgeschrieben wieder erscheinen kann. ist das kompliziert


AT

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Antwort auf Beitrag von 32+4

.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von AT

Uhhh, 36,hast du einen neuen Fan?


groschi

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

anscheinend ist at in gesellschaft von bösen pc-wesen, die sie mit vorgehaltener pistole zwingen, postings von 36 zu öffnen und zu lesen..


PhiSa

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Antwort auf Beitrag von 32+4

äh? also bei mir ist es so, dass ich dem AG natürlich bescheid geben muß, wie lange ich mit kind krank bin. die kinder-krankschreibung fülle ich aus, schicke sie zur krankenversicherung. diese holt sich dann irgendwelche infos von meinem AG wg. krankengeldzahlung. von dieser bekomme ich dann auch entsprechendes krankengeld. die krankschreibung muß ich nicht dem AG vorzeigen. ja und soweit ich weiß, hat man doch 10 tage kinderkrankentage pro elternteil. wieso 5 tage und voller lohnausgleich??!!??!! hä?!


Zuckerle

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Antwort auf Beitrag von 32+4

also wenn in meinem vertrag diese 5 tage nicht ausgeklammert würden...kann ich denn dann nicht 5 tage bei vollem gehalt und 10 tage mit krankenheld daheimbleiben? hmmm.....


Diana2008

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Antwort auf Beitrag von 32+4

huhu, die links mag ich mir jetzt nicht durch lesen. zu fal. ich kann dir nur schreiben wie es bei mir ist. ich gebe meinem arbeitgeber immer an, wieviel tage ich krank bin und kopiere die krankenscheine für die personlabteilung. die krankenkasse erhält die originale. arbeitgeber zahlt weniger und die krankenkasse zahlt die ausgefallenen tage. ich habe 10 tage und mein freund ebenso. lg diana


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Mag gesetzlich so stimmen, jedoch würde ich mich in der Probezeit zurück halten. Du hast ja Überstunden, dein Chef schlug bereits vor, diese dafür zu nehmen und ich würde das erstmal so machen. In der Probezeit mit Paragraphen kommen ist sicherlich nicht optimal. Ich meine, die Überstunden sind doch da....warum nimmst Du die jetzt nicht erstmal?


32+4

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

die antwort steht unten im fred mir ging es lediglich um die rechtliche lage, die ich rausgesucht habe bei google und bei frau bader


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Aha .....


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Er dokumentiert die Überstunden nicht, bezahlt sie nicht...bzw. Du sprachst davon, das Du eigentlich eine Vollzeitkraft bist, weil Du so viele Stunden machst, er sie aber nicht bezahlt....gleichzeitig schreibst Du, Überstunden verfallen am Ende des Jahres, wenn kein Freizeitausgleich stattgefunden hat.....woher weiß Chef denn dann, wer wieviel Überstunden hat? Und .....die dürfen nicht einfach verfallen. Kann er keinen Freizeitausgleich gewähren...aufgrund betrieblicher Belange etc., MUSS er auszahlen.....einfach futsch und weg, geht nicht. Er kann nicht bestimmen, das keine Freizeit dafür genommen werden kann, da zu viel Arbeit o.ä., das bis Ende des Jahres durchziehen und dann sagen "Ätsch Bätsch.....Überstunden sind jetzt verfallen!" Er kann zwar sagen, Freizeit kann aufgrund von hohem Arbeitsaufkommen nicht gewährt werden, aber dann MUSS er auszahlen.