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Noch jemand da der sich mit Autounfall etc. auskennt?

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Noch jemand da der sich mit Autounfall etc. auskennt?

CaDeJa

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Huhu, mein Mann hatte heute mittag einen Autounfall. Er hat die Kontrolle auf glatter Fahrbahn verloren, ist frontal mit einem anderen PKW zusammen gestoßen. Ihm ist zum Glück nicht viel passiert, ausser Schleudertrauma etc., Auto ist Totalschaden. Auto ist noch keine 2 Jahre alt, somit auch Vollkasko versichert. Weiß jemand wie das mit einem Leihwagen aussieht? Die Versicherung meinte bei Totalschaden wird kein Leihwagen gestellt nur bei Reperatur. Und wie sieht es mit dem Preis aus den die Versicherung nun erstattet? Ich weiß das es in Deutschland eine neue Regelung gibt, was das angeht, finde aber nix bei google. Normalerweise gilt ein PKW bis 24 Monate als Neuwagen, somit wird auch der komplette Neupreis des PKW erstattet. Ist der Wagen älter als 2 Jahre, also kein Neuwagen mehr, wird der aktuelle Wert des PKW über einen Sachverständiger ermittelt und dann bekommt man nur noch den Preis dessen Wert das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls hatte. Kennt sich damit vielleicht jemand asu? gglg


Fru

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Antwort auf Beitrag von CaDeJa

Mist....dumme Sache...und dann noch vor Weihnachten...aber so lange personenmäßig alles unter Kontrolle ist... Wen Dir Deine Versicherung schon sagt, das kein Leihwagen bezahlt wird, dann wirst Du da wohl mit leben müssen, das wird jede Versicherung für sich selbst entscheiden. Wahrscheinlich steht im Vertrag genaueres dazu...


gianle

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Antwort auf Beitrag von Fru

Hab mal ebend meinen mann gefragt der ist vom Fach. Er sagt das es bei Totalschaden keinen Leihwagen gibt es sei denn es ist vertraglich so geregelt worden. Wegen der Kostenerstattung sagt er das ein wagen nur bis zu 6 monaten als NEUWAGEN gilt bei manchen Versicherungen evtl auch bis zu 12 monaten alles was drüber hinaus geht wird meist nur nach schwacke abgerechnet


Cassie

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Antwort auf Beitrag von CaDeJa

Das kommt auf deinen Vertrag an. Es gibt einige wenige Versicherer, die das ganz neu anbieten (Debeka zb), dass du bis 24 Monate und 60000 km den Neuwert ersetzt bekommst. In der Regel bekommst du aber nur den Zeitwert, der deutlich niedriger ausfallen wird. Wie gesagt, das musst du in deinem Vertrag nachlesen.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von CaDeJa

Kann Dir jetzt nur von meinem Mann erzählen der allerdings auch nicht Schuld war(wobei Deiner ja auch nix für kann). Neuwagen, 1 Monat alt. Er konnte wählen zwischen Leihwagen oder Ausfallgeld. Er hätte an sich Anspruch auf einen neuen Wagen gehabt, was ihm aber keiner sagte und unsere Anwältin war im Urlaub. Somit wurde das Auto sehr teuer repariert. Er bekam alles bezahlt, auch Schmerzensgeld etc. Würde Euch zu einem Anwalt raten, vielleicht habt ihr ja auch Glück und bekommt den Wert 1:1 ersetzt bzw einen neuen Wagen gestellt.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Entscheidend sind wohl auch die Kilometer die runter sind. Wenn eine gewisse Anzahl überschritten ist, gibt es wirklich nur den Wert den der Wagen halt jetzt noch hat/hatte.