sternle25
Hallo ich habe eine Frage bezüglich meines Muttschaftsgeldes. Folgendes: Ich wurde mit unsrem 2 Kind im Mai schwanger und befand mich dort 2.5 Jahre in Elternzeit. Ausgemacht waren 3.Diese 3 Jahre endeten am29.11.2015.Dann kam ich direkt in ein Beschäftigungsverbot und bekam vom Arbeitgeber für Dezember volles Gehalt. Nun befinde ich mich seid Anfang Januar im Mutterschutz und bekomme die 13€ am Tag der Kasse.Warum muss der Arbeitgeber nach 3 Jahren nicht mehr aufstocken aber durchaus nach 2 Jahren Elternzeit?
Muss er schon, evtl kommt das Geld nach?
Nein wir haben ja nichts ausgemacht und die Kasse sagte zu mir das er er wohl auch nicht muss!Aber höre Grad so viel verschiedene Sachen das ich nicht mehr weiss was stimmt
Bei mir war es auch so, dass die Elternzeit von Kind Nr. 1 vom Mutterschutz von Kind Nr. 2 und der darauffolgenden Elternzeit unterbrochen wurde. Ich hatte mich diesbezüglich damals auch gewundert und hatte einen Anwalt befragt. Dein Arbeitgeber kann - muss aber nicht aufstocken beim 2. Kind. Das basiert auf freiwilliger Basis. Mein Arbeitgeber war damals nicht bereit aufzustocken - dabei arbeite ich dort schon sehr lange und wir haben ein gutes Verhältnis. Vielleicht ist dein Arbeitgeber eher dazu bereit. Er ist nur verpflichtet aufzustocken wenn du wieder 12. Monate im Unternehmen gearbeitet hast. Eigentlich sollte dir aber deine Krankenkasse darüber auch eine präzise Antwort liefern können. Alles Gute für dich!
Man kann die EZ unterbrechen zum neuen Mutterschutz, dann gilt wieder der alte Vertrag. Hier in dem Fall ist die EZ rum, du bist im BV, bekommst da wieder dein volles Gehalt und auch normales Mutterschutzgeld. Da muss man nicht vorher arbeiten. Die 12 Monate wären nur wichtig für das neue EG, das wird hier nur auf den Sockelbetrag rauslaufen. Kannst aber gerne auch noch bei Fr Bader im Rechtsforum nachfragen.
bekäme er denn das Geld wieder?Hab gehört er kann es Umsetzen oder wie man da sagt
Man muss die laufende EZ unterbrechen, dann bekommt man auch den Anteil des AG. Unterbricht man nicht, gibt es nur den Anteil der KK. Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Seite 25/26 Gilt so eindeutig seit einigen Jahren. Es gab zudem eine Übergangsregelung für vergangene Jahre wo das nicht eindeutig geregelt war. Die Mütter haben das Geld dann nachträglich erhalten - wenn entsprechend Widerspruch eingelegt wurde.
Die letzten 10 Beiträge
- Baby, fast 8 Wochen alt kommt nur mit Schreien in den Schlaf
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten
- Mit Baby Frühlingssonne geniessen
- Tinder extrem traurig
- Empfehlungen Buch zu Zahnarzt/Karies
- Mola Adebisi sagt, ich hatte Glück, meine Frau sieht aus wie vor der Geburt des Babys
- Röhrenknochen zu kurz