Rosinchen78
Hallo, wie ist das, wenn ein Grundschulkind (entwicklungsverzögert) die Klasse wiederholen sollte, die Eltern aber absolut dagegen sind. Muss es dann versetzt werden? Wenn ein Kind die Grundschule nicht schafft, die Eltern aber beratungsresistent sind... muss die Grundschule das Kind bis zum Ende der 4. Klasse unterrichten? (Baden-Württemberg, falls das noch interessiert). Kennt sich jemand damit aus? LG Rosinchen
Ich würde sagen dass es Bundeslandabhaengig ist
Guck mal das habe ich gefunden: Anfechtung durch Widerspruch Die Entscheidung der Schule "nicht versetzt" kann angefochten werden. Damit wird der Wunsch deutlich gemacht, dass die vergebenen Noten und die darauf basierende Entscheidung der Nichtversetzung überprüft werden sollen. Anfechtungsverfahren (= Widerspruch) und vielleicht später ein Gerichtsverfahren sollen eben genau die Frage klären, ob bei der Notengebung "alles mit rechten Dingen zugegangen ist". Bezieht sich allerdings darauf, dass ggf die vergebenen Noten nicht korrekt sind. Also die Eltern könnten die Nichtversetzung anfechten, wenn die Leistung des Kindes nicht korrekt beurteilt wurde. Hat das Kind nun aber tatsächlich die Voraussetzungen für eine Versetzung nicht erfüllt, glaube ich kaum dass die Eltern dagegen widersprechen können. Ich mein, so eine Wiederholung ist ja dafür gedacht, dass das Kind Zeit hat, den Stoff nochmal aufzuarbeiten und die Wissenslücken zu schließen. Das kann doch auch nur im Interesse der Eltern sein?!
Also hier ist so, das die Eltern mit der Versetzung einverstanden seien müssen!
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