Elternforum Rund ums Baby

mozipan

mozipan

32+4

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vom 21.12. bis zum 31.12. waren ja feiertage der chef rechnete aber nur die tage, an denen ich anwesend war. rechne ich feiertag mit, dann sind das schon 60€ mehr hinzukommen dann ja auch noch die überstunden kann leider nicht im vertrag nachgucken, der besteht z.z. nur mündl.


elik

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Antwort auf Beitrag von 32+4

wie lange bist du schon dort? ein monat doch bestimmt schon, oder?


32+4

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Antwort auf Beitrag von elik

ja aber davon war der halbe monat ja unbezahlt


elik

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Antwort auf Beitrag von 32+4

mir gehts um den vertrag. nach 4 wochen hast du recht auf eine vertragsniederschrift. weil du ja immer noch ohne vertrag bist und nirgendwo reingucken kannst. da kann er dir sonst was berechnen - wie er lustig ist. den vertrag verlangen!


32+4

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Antwort auf Beitrag von elik

habe ich heute NOCHMAL steht auf seiner liste, sagte er


mozipan

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Antwort auf Beitrag von 32+4

An welchen Wochentagen arbeitest du denn? Wirkliche Feiertage waren ja nur der 25.12., 26.12. und 01.01. Der 25.12. und der 01.01. waren ja ein Sonntag, sind die bei euch auch Arbeitstage? Wenn nicht, fallen die sowieso schon mal weg. Bliebe nur noch der 26.12. und für diesen Tag bekämst du ganz normal Lohn für die Stunden die du gearbeitet hättest, wenn kein Feiertag gewesen wäre.


mozipan

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Antwort auf Beitrag von mozipan

Arbeitetest du auf Mini-Job-Basis (400 Euro) oder wie?


32+4

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Antwort auf Beitrag von mozipan

montag bis freitag montag bis samstag k.a. wie er das nun rechnen wollte mhm..dann bekäme ich mehr geld. bin ich ja mal gespannt und auch, wie das nachher mit dem arbeitsamt ist. habe etwas sorge, daß alles zusammen mit januar überwiesen wird und ich deshalb den freibetrag nicht mitnehmen kann für dezember bei google fand ich auch beide möglichkeiten festgehalt = feiertage mitbezahlen stunden = ohne feiertage


mozipan

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Es gilt definitiv § 2 EFZG!! Dabei ist auch egal ob Stundenlohn oder Festlohn gezahlt wird. § 2 EFZG (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. (2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen. (3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.


32+4

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Antwort auf Beitrag von mozipan

ok, danke dann hat er jetzt 4 stunden zuwenig aufgeschrieben + die überstunden mhm :-(


mozipan

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Antwort auf Beitrag von mozipan

Bei dir wäre es ja dann wirklich nur der 26.12. Wenn eure Firma beispielsweise am 24.12. und 31.12. komplett geschlossen war (Betriebsferien) dann bekämst du in diesem Fall zwei Urlaubstage dafür abgezogen, Lohn würdest du dann natürlich schon bekommen, da du ja einen gesetzlichen auf bezahlten Urlaub hast. Der AG kann also nicht einfach an solchen Tagen zu machen und dir keinen Lohn zahlen. Urlaub darf er dafür natürlich schon abziehen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von mozipan

mhm aber mir stehen doch nur urlaubstage für ganze monate zu würde das so greifen, wäre der AN ja erheblich benachteiligt für dezember steht mir nämlich gar kein urlaub zu, weil ich nicht am 1. angefangen habe 24. un 31. hatten wir gsd nicht geschlossen aber den 26., gesetzlicher feiertag. den will er mir aber nicht bezahlen und argumentiert mit "auf stunden" dabei bin ich (mündl.) eingestellt auf 20 stunden die woche bzw. montag - freitag (samstag unklar) in teilzeit ist komplizierter als bei meinen letzten AG