CaDeJa
Hallo, kann ein Vermieter einem die Wohnung kündigen, weil man durch einen Arbeitsstellenwechsel sein Gehalt immer erst zum 15. eines Monats erhält und dadurch auch die Miete erst zum 15. überweisen kann? Auf seiner damaligen Arbeit hat mein Mann sein Gehalt zum 01. erhalten, somit konnten wir auch die Miete, wie vertraglich festgehalten, auch bis zum 03. überweisen. Durch den Arbeitsstellenwechsel hat sich die Situation jetzt geändert und wir können dadurch das mein Mann sein Gehalt jetzt immer erst zum 15. bekommt auch erst zum 15. die Miete überweisen. Mein Mann hatte unserem Vermieter das ganze schon gesagt, aber es wurde nix schrifltich festgehalten, und jetzt fängt der an Zicken zu machen, also unser Vermieter. Deshalb wollte ich wissen ob er uns deswegen jetzt auch rausschmeißen kann? Hat da jemand Erfahrung oder war in einer ähnlichen Situation? Liebste Grüße
im Mietvertrag ist geregelt, zu wann die Miete überwiesen sein muss, daran müsst ihr euch halten... ansonsten könnt ihr nur auf das Entgegenkommen des Vermieters hoffen, wenn er am Mietvertrag festhalten will, dann seid auch ihr daran gebunden (wenn nix änderndes schriftlich vereinbart worden ist) wenn die Miete nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird, kann das zum Kündigungsgrund führen, muss aber nicht ...
Kann man die Miete nicht vom 15.bis zum 1. beiseite packen und dann überweisen??? Ich meine, du weißt doch am 15., das Du am 1. die Miete überweisen musst, also lässt Du die Summe auf dem Konto stehen und überweist sie am 1. ! Verstehe jetzt das Problem nicht so ganz ....
ja so würde ich es auch machen, bzw so habe ich es immer gemacht.
Verstehe nicht ganz, wo das Problem liegt...die Miete ist doch eh eingeplant, also kann sie doch bis zum 01. auf dem Konto liegen, wenn das Gehalt am 15. kommt...??...
Nein kann sie nicht, weil ich dann für ein Monat gleich 2 Mieten überweisen muss, und dazu sind wir derzeit leider nicht in der Lage ... Aber ist ja auch egal ... trotzdem DANKE
Hää??
Warum in einem Monat 2 Mieten?? Seid ihr jetzt im Rückstand also?
Es ist doch nicht das Problem Eures Vermieters wenn das Gehalt erst am 15. kommt! Wenn Ihr im Mietvertrag stehen habt dass die Miete zum 03. fällig ist, dann ist die Miete zum 03. fällig und nicht zum 15.! Dies ist dann Euer Problem - der Vermieter kann Euch daher wegen nicht fristgerechter Zahlung kündigen...und ihr müsst euer geld halt so verwalten dass es am 03. noch für die Miete reicht Yvonne
meine Freundin hatte auch das Problem, sie hat von ihrem Arbeitgeben dann zu 1 immer eine Abschlagszahlung in Höhe der Miete bekommen, vielleicht geht das bei euch auch ??
also einen monat kann ich das nachvollziehen, aber ab dem 2. sollte das eigentlich flutschen....
Ich befürchte hier verstehen einige eigentlich gar nicht was ich wissen wollte, aber ist jetzt auch egal, ich erkundige mich mal woanders, hätte ja sein können das einer Erfahrungen hat vorausgesetzt das man mich versteht ... nun gut, schönes we noch ...
ich hab dir doch oben geantwortet, was willst du denn hören? natürlich ist es ein Kündigungsgrund, wenn man nicht oder verspätet zahlt, sicherlich nicht beim 1. Mal, aber nach dem 3. Mal kann es sein, dass ihr die Kündigung bekommt... ich persönlich würde es nicht darauf ankommen lassen.
wenn ihr mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand seid, kann euch fristlos gekündigt werden. Wenn ihr längerfristig die Miete nicht pünktlich bezahlt, kann euch ordentlich gekündigt werden. Eure vertraglichen Verpflichtungen habt ihr einzuhalten, egal wann dein Mann sein Gehalt bekommt.
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