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Mieter-Frage

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Mitglied inaktiv

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Hallo, wie ist das wenn man auszieht, muss man da Gegenstände wie z.B. Duschschlauch usw. erneuern, wenn es nicht mehr so Top aussieht (und man es nicht besser putzen kann) oder ist das Vermietersache? lg


kügelchen12

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Da mußt Du schon in Deinem Mietvertrag schauen, welche "Schönheitsreparaturen" erforderlich sind bei der Wohnungsübergabe. Wir haben lediglich den Zustand, als wir eingezogen sind, zurückgesetzt, sprich alle Wände neutral in weiß gestrichen, alle Teppiche rausgenommen (vorher waren keine). Das Bad haben wir zwar sauber hinterlassen, aber die Armatur nicht ersetzt, weil diese Verbrauchsspuren hatte. M.E. sobald diese nicht defekt ist, gilt das als Schönheitsfehler. Als kleiner Tipp, wenn die Wohnungsübergabe stattfindet, lass Dir das auf Jedenfall ins Protokoll schreiben, falls Du diese nicht ersetzt. Und er dies nicht beanstattet.


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

mach auch fotos von den kleinigkeiten. normale gebrauchs - und abnutzungsspuren musst du nicht ersetzen.


Madzie04

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Kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht und natürlich auch auf den Vermieter. Mein Mann hat letzten die komplette Dusche neu machen lassen ohne das unser ehemaliger Mieter etwas zahlen musste. Die Dusche war total verkalkt und in den Fugen der Fliesen wollte sich der Schimmel breit machen. Der Mieter hat selbst zugegeben das es seine Schuld war, wegen des schlechten Lüftens er hätte immer nur die Tür aufgelassen anstatt das Fenster zu öffnen.


engelchen0108

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ich kenn es eigentlich so das man heute nichts mehr machen muss die wohnung nur besenrein übergeben.. die wände müssen nicht weis sein aber eine zumutbare farbe sollte es schon sein aber schau mal lieber im mietvertrag nach und informier dich sonst beim mieterverein wenn unstimmigkeiten auftauchen