Mitglied inaktiv
Mein Mann hat vor 2 Wochen telefonisch eine Meldung bei einem Jugendamt gemacht. Es wurde sein Name und Telefonnummer aufgeschrieben und es wurde ihm auch gesagt dass das Jugendamt eine Rückmeldung gibt,wenn sie dem nachgegangen sind. Ich kenne zwar arbeitsbedingt Meldungen die ans Jugendamt gehen.Da gibt es immer eine Rückmeldung.Aber privat haben wir bzw mein Mann das erste Mal eine Meldung an das zuständige JA herausgegeben. Hat jemand von euch schon mal privat eine Meldung vorgenommen und hat überhaupt Rückmeldung bekommen,dass sie dem nachgegangen sind? Was draus wird liegt dann letztendlich nicht in meinem/unserem Ermessen.Aber mir wäre es schon wichtig zu wissen dass dem nachgegangen wurde. Würde mich mal interessieren wie der Verlauf bei eurer Meldung war. Danke...
soweit ich weiß gibt es bei "privaten" meldungen generell keine rückmeldungen, wegen datenschutz und schutz der kinder. kann man sehen wie man will. rückmeldung, wir haben uns gekümmert, wäre manchmal schon nicht schlecht. aber wenn man merkt es ändert sich nichts, muss man eben nochmal anrufen
Ich habe nie gehört, dass man privaten Leuten dann Auskunft gibt. Das fände ich auch nicht okay.
Das merkt man wohl nur daran, dass der Gemeldete Amok unter den Nachbarn läuft, deshalb Fragen viele immer nach einer anonymen Meldung...
Oder man umgeht das... machts wie ich nicht anonym und wird direkt von der Person zu Sau gemacht und man weiß... die Meldung ist angekommen. (war allerdings nicht das Jugendamt aber ich hatte action)
ich weiß, was du meinst... Kackendreist - im wahrsten Sinne des Wortes!
Naja dass das JA uns nicht eventuelle Konsequenzen mitteilt ist klar,geht uns letztendlich auch nichts an. Aber ich würde alt einfach gerne wissen ob die dem nachgegangen sind. Weil man ja auch oft hört,dass Meldungen auch gerne mal nicht ernst genommen werden. Wir sind keine Nachbarn. Mein Mann war arbeitsbedingt 3 mal unangemeldet in der besagten Wohnung und es waren jedes mal katastrophale Zustände. Dauraufhin hat er diese Zustände dem JA gemeldet.Jetzt ist er da aber nicht mehr arbeitsbedingt und hat somit keinen "Breweis" dass was unternommen wurde.
So etwas habe ich privat noch nicht gemacht, würde das aber auch immer zum § 8a Fall machen und es einer darin geschulten Person "in die Schuhe schieben", sprich, das Ganze über Kita, Schule oder Jugendpflege laufen lassen.
Mein Mann hat aber nichts mit einer Kita oder sonst was in dem Fall zu tun.
Muss er doch gar nicht, er muss nur eine nach § 8a geschulte Person "finden" und das dann dort "melden". Diese geschulten Personen sind z.B. in Kitas, in Schulen oder im Jugendzentrum o.ä. zu finden (haben eine spezielle Ausbildung). Mit dieser nach § 8a geschulten Person im Rücken wird die Meldung schon mal viel gewichtiger. Da kann er z.B. bei der Gemeinde nach fragen oder auch direkt beim Jugendamt. Eine direkte Rückmeldung wird er auch da nicht bekommen, aber es ist dann schon mal deutlicher
Achso,jetzt habe ich es verstanden. Danke!
Du wirst definitiv keine Rückmeldung bekommen.
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