Karla.Kolumna
Wohngeld und Kindergeldzuschlag gibt. Aber die Kindergeldkasse behauptet ja das sie selbst MIT Wohngeld keinen Anspruch auf den Zuschläg haben.Sie würden von Amt mehr H4 bekommen. Das ist aber nicht wahr,sie hat ja den Bescheid vorliegen.Sie bekommen von Amt ja auch nur knappe 200 Euro. Wohngeld haben sie 274 Euro. Sie hat jetzt das H4 abgemeldet und nimmt das Wohngeld. Gegen die Absage vomKindergeldzuschlag will sie in Widerspruch gehen.
Ganz ganz großer Fehler... Aussagen eines Amtes zu glauben, was ein anderes berechnen wird und was nicht. Wenn die Aussage falsch ist kann man keinen belangen und bekommt auch keine Nachzahlungen. Ich würde immer den Antrag stellen und er würde dann unter Vorbehalt der Rückzahlung gemacht. Wenn Geld von einer anderen Stelle kommt muss dann das zuviel gezahlte H4 zurück gezahlt werden.
Das Wohngeld bekommt sie Seit Dez.(lange Bearbeitungsdauer).Sie muß H4 nun für Dez.und Ja.zurückzahlen.
Ja so ist das immer... zu viel gezahltes Geld zahlt man immer zurück. ich musste mal Unterhalt von 1/2 Jahr zurückzahlen, weil ich es zwar angab aber keiner es einrechnete. Hätte ich die Kohle ausgegeben wäre ich am Arsch gewesen.
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