Elternforum Rund ums Baby

Mal ne blöde Frage, Mindesteinkommensgrenze 900€

Mal ne blöde Frage, Mindesteinkommensgrenze 900€

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Was ist denn das eine Mindesteinkommensgrenze Muss man mind 900€ verdienen um das zu bekommen? Oder muss man unter 900€ haben um das zu bekommen?


Fru

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In welchem Zusammenhang, eigentlich widerspricht sich Mindest und Grenze.. LG


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Antwort auf Beitrag von Fru

im zusammenhang mit Antrag für Kinderzuschlag *************** Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn * für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, * die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, * das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und * der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro


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bekommen wir auch und wohngeld mein mann hat 935 euro .....und wir haben 4 kinder


Keksraupe

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denn wenn du unter 900 bist, bekommst du Hartz4, Wohngel doder sonstiges, und dann keinen Kinderzuschlag liegt daran, dass man ja nur EINMAL Hilfen in Anspruch nehmen soll, und nicht von 10 verschiedenen Ämternm hast du zu wenig für Kinderzuschlag, gibts erstmal Wohngeld, hast du zu wenig für Wohngeld, gibts Hartz4


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huhu ich glaube das bedeutet dass ihr mind. 900 euro haben müsst... ich glaube aber h4 zB zählt nicht dazu... denn wenn eltern nicht genügend geld haben für sich selber dann gibts das geld für die kinder auch nicht... das gibt es nur wenns auch wirklich für die kinder gedacht ist... so ungefähr,.. schwer zu erklären für mich ;-)


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Hier bekommst du eigentlich alles genau erklärt??? http://www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-partnerschaft/tipps/familie-kinder-partnerschaft/kinderzuschlag-geld-fuer-familien-mit-geringem-einkommen.html


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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

stimmt nicht ganz.... wenn wohngeld + kinderzuschlag ausreicht dann gibts kein h4 mehr das beides hat vorrang


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