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mal eine wichte Frage habe ...

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mal eine wichte Frage habe ...

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Hi ich habe eine Frage ... und zwar ich bin von dem Vater meiner Kinder getrennt und auch geschieden habe aber einen neuen Freund. nun meine Frage zähle ich noch als allein erziehend ?? Lg


Patti1977

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ja. im sinne des erziehungsgeldes ja, beim kinderfreibetrag nur, wenn ihr nicht zusammen gemeldet seid.


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Antwort auf Beitrag von Patti1977

also wir wohnen zusammen zähle ich da dann noch als alleinerziehend ??


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Das kommt aufs Sorgerecht an! Wenn Du das alleinige hast stehen Dir auch 20 Kranktage zu, wenns geteilt ist dann Du 10 und er 10(also Ex Mann).


Patti1977

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bei steuererklärung musst du dann angeben, dass er da ist. kommt immer auf zusammenhang an. bei h4 nicht, da bedarfsgemeinschaft.


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Antwort auf Beitrag von Princess01

wir haben geteiltes Sorgerecht. Sollte eben wissen ob ich als allein erziehend gelte auch wenn ich einen neuen freund habe mit dem ich zusammen wohne.


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Antwort auf Beitrag von Patti1977

also bei H4 trotz Bedarfsgemeinschaft zähle ich als AEZ ?


Patti1977

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nein. ich denke nicht.


Princess01

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Das ist schwer, weil es jedes Amt etc anders sieht und einstuft! Bei Hartz 4 z.B. nur, wenn keiner weiter bei Dir wohnt, bei der KK auch nicht da er ja Kranktage hat die er fürs Kind nehmen kann oder Dir bei Fälligkeit überträgt. Kinderfreibetrag kannst Du 0,5, nehmen und er 0,5. Er muss aber weiterhin jedem Ding zustimmen(KiGa Platz, Schule, Untersuchungen, OPs, Ausweiß etc). Dein neuer Freund hat da quasi null Rechte, außer das eben sein Gehalt voll angerechnet wird, solltet ihR Gelder beantragen.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Nein, er wird voll angerechnet! Nur wenn Du nachweislich mit Kind alleine wohnst, bist Du alleinerziehend.


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Antwort auf Beitrag von Princess01

Ok Danke für die Antworten bin nun ein stück weiter =)


Levitra

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wohnt dein neuer Freund bei dir? Wenn ja, dann nein, wenn nicht, dann ja


mf4

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Kommt drauf an... wenn du mit ihm zusammenlebst dann kann es u.U. schon rtelevant sein, wenn ihr Hilfen beantragt.


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Antwort auf Beitrag von mf4

hmm das eine Amt sagt eben ich zähle als AEZ aber die Kita sagt nein ... da kennt sich keiner mehr aus bei den Regelungen.


mf4

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Die KiTa? Öhm... die hat mich sowas nie gefragt (bin auch AE) und mich wundert, wie das die Arge sieht... AE-Zuschlag trotz Lebenspartner???


Princess01

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Die KiTa rechnet meist mit Jahreseinkommen und das auch pro Haushalt, wo Dein Freund ja mit rein zählt.


dkteufelchen

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in dem moment wo jemand bei dir einzieht und länger als ein halbes jahr bei dir wohnt, gehen alle von einer neuen partnerschaft aus, du bist dann nicht mehr alleinerziehend bei der arge nicht, und bei anderen sachen auch nicht einzig, bei der steuer, da glaube ich erst nach einem jahr kannst dich aber mal bei der stadt informieren, die sagen dir das ganz genau es kommt auch immer darauf an, warum du das wissen musst, also in welchen zusammenhang die frage steht