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Lohnfortzahlung - kind krank

Lohnfortzahlung - kind krank

JEW

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Ich versteh es nicht gsbz. Also angenommen ich arbeite und meine Tochter wird krank, Wie läuft es da mlt der weiterzahlung meines Gehaltes weiter? Versteh das System nicht so ganz Danke euch ;-)


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von JEW

Du bekommst für das Kind einen Schein und den füllst du aus und schickst ihn zur Krankenkasse.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

falls das Kind in der GKV ist.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das stimmt.


JEW

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ok danke Und bekomm ich dann das volle Gehalt bezahlt ? Oder nur anteilig Zb wenn sie 1 Woche krank ist und ich mit zu Hause Dann Füll ich den Schein aus und bekomme von der Krankenkasse mein Gehalt? Wieviel bekomme ich da ?


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von JEW

Du bekommst überhaupt gar kein Gehalt bezahlt wenn du dich zur Pflege des kranken Kindes freistellen lässt. Die GKV des Kindes erstattet dir dann einen Großteil deines dadurch verlorenen Gehalts.


JEW

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Antwort auf Beitrag von JEW

Gibt es nicht eine gesetzl Regelung das man eine bestimmte Anzahl an Tagen bezahlt freigestellt werden muss vom Arbeitgeber ?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von JEW

Nein, nicht bezahlt. Nur freigestellt. Die GKV des Kindes zahlt dann einen Teil des Gehaltes für (ich glaube idR) 10 Tage im Jahr. Darüber hinaus nimmt man einfach Urlaub - bezahlt oder unbezahlt.


Narni@

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Antwort auf Beitrag von JEW

http://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/


keks79

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Antwort auf Beitrag von JEW

Nein, der Arbeitgeber stellt Dich ohne Lohnfortzahlung frei, die Krankenkasse zahlt das Kinderkrankengeld. Die Höhe errechnet sich aus Deinem Gehalt. Siehe Paragraph 45 SGB V


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Neue Berechnung Das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt wird zukünftig lediglich durch die Anzahl der freigestellten Kalendertage geteilt. Die Unterscheidung nach arbeitstäglicher bzw. kalendertäglicher Entgeltzahlung entfällt damit. Das Brutto-Krankengeld beträgt dann •90 % •bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Erkrankung des Kindes unabhängig von deren Höhe 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Narni@

die kann ich im link nicht finden, das würde mich mal interessieren, wo ich das nachlesen kann


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von JEW

Pro Kind sind es im Jahr 10 Tage pro Elternteil und die KK zahlt 85 %.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

... 70 % - ist schon eine Weile her. Ich lasse mir die Krankschreibung geben und lege sie meinem AG als Nachweis vor, nehme aber Überstunden dafür.


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Verstehe nicht ganz, wieso du deinem AG die Krankschreibung des Kindes vorlegst, wenn du dich eh nicht freistellen lässt, sondern Überstunden abbaust?? Wenn du Überstunden abfeierst kann es doch deinem AG egal sein aus welchem Grund... ich lasse immer das Kind krankschreiben, werde für die Zeit vom AG freigestellt und reiche das Attest bei der Krankenkasse ein. Die zahlt mir anteilig "Gehalt" für die Zeit. LG Rosinchen


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

ich lasse mich mittlerweile selbst krankschreiben. Weniger Aufwand und bekomme das volle Geld


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Richtig ist deine Einstellung aber nicht.


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Selbst krankschreiben geht hier nicht, das würde meine Hausärztin nicht machen. Entweder bin ich krank oder das Kind. Klar, wenn es zusammen träfe wäre es klar, dass ich mich krankschreiben lassen würde und gleichzeitig das kranke Kind betreuuen müsste. LG Rosinchen


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

...wennich zu Hause sein muss, weil mein Kind krank ist. Ich sehe erhlich gesagt nicht ein,w arum ich Nachteile haben soll, weil ichmich um mein Kind kümmern muss. Also lasse ich mich (oder mein mann) in der Regel selbst krank schreiben. Für die ersten beiden Tage müssen wir keine AU-Bescheinigung vorlegen. Übrigens: für den Arbeitgeber macht es keinen Unterschied. Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin krank ist, gibt es eine Lohnerstattung unter bestimmten Vorauassetzungen. Er zahlt also so oder so nicht.


Jana287

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Antwort auf Beitrag von Moehre700

Mutig. Dann lass Dich besser nicht erwischen, das ist ein Kündigungsgrund.


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Nein, das ist KEIN Kündigungsgrund. Zum einen: wenn DU die AU-Bescheinigung vorlegst, müsste Dein AG nachweisen, dass das ein Fake ist. Die AU-Bescheinigung an sich ist aber gerade der Beleg, dass es nicht so ist. Wie soll der Nachweis geführt werden? Praktisch so gut wie unmöglich in einem solchen Fall. Und bitte jetzt nicht mit den Exoten kommen, wo jemand AU ist und dann auf dem Bau hilft. Das ist hier nicht der Fall. Zum anderen: selbst wenn das irgendwie rauskommen sollte (wie auch immer...): das ist nur ein Grund für eine Abmahnung. Mehr nicht. Und nochmal: die AN bleibt ja so oder so zu Hause. Es geht nur um die Frage, wieviel er in dieser Zeit bekommt.


Jana287

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Antwort auf Beitrag von Moehre700

In meinen Augen ist das Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Ich trau mich das nicht, was Du machst ist doch Deine Sache.


Jana287

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Bei Kind krank zahlt die Krankenkasse, bei Arbeitnehmer krank zahlt der Arbeitgeber. Also würdest Du dadurch dem AG finanziell schaden, also wieder ein Argument für die fristlose... Würde mich interessieren, wie da ein Arbeitsgericht urteilt.


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Bitte informiert Euch doch erst, bevor ihr hier mutmaßt...meine Güte. Betrug: was das ist steht in § 263 StGB. Lesen bildet. Wenn der Arbeitnehmer zu Hause bleibt zahlt natürlich nicht der Arbeitgeber...auch nicht, wenn eine AU-Bescheinigung vorliegt. Warum sollte er denn auch? Wer nicht arbeitet, den muss ich grundsätzlich auch nicht bezahlen. Es gibt dafür extra Umlagen für Lohnersatz. AG zahlt ja auch nicht bei Beschäftigungsverbot. Fristlose Kündigung: Wenn ich mir die Unwissenheit hier so ansehe, wundert es mich nicht, dass dreiste AGs mit Kündigungen für Kleinkram immer wieder durchkommen... Liegt eine AU-Bescheinigung vor heisst das, dass der AN auch AU ist. Fertig. Selbst wenn der AG beweisen (! nicht mutmaßen oder meinen!) könnte, dass die AU ein Fake ist (wie soll er das machen...?), dann hätte er einen Grund für eine Abmahnung. Mehr nicht. Man...informiert Euch dich erstmal. Nicht zum Aushalten soviel Unwissenheit.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Quasi als Nachweis dafür, dass ich so kurzfristig zuhause bleibe. Es ist bei uns schon einiges möglich, aber einfach morgens anrufen und Überstundenabfeiern ansagen geht nicht. Und ich reiche das nicht bei der KK ein, weil mir das alles zuviel Aufwand ist und mir die Rückrechnungen auf die Nerven gehen - einschl. des Verlustes.