Elternforum Rund ums Baby

Lohn nach Geburt

Lohn nach Geburt

Krxstxna

Beitrag melden

Hallo liebe Mamis :) Ich hab da eine Frage an euch:) Ich hab meine kleine Maus nun gestern gesund zur Welt gebracht, ich weiß nun das der arbeitgeber und die gesetzliche Krankenkasse 8 Wochen nach der Geburt zahlen aber wie läuft es dann nach den 8 Wochen bekommt man trotzdem Geld vom Arbeitgeber? Ich bin zum ersten mal mama geworden und weiß darüber leider nichts :( Könnt ihr mir da weiter helfen ? Schöne Grüße:)


Regina87

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Krxstxna

Hast du kein Elterngeld beantragt?


Krxstxna

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Regina87

Doch das hab ich


Regina87

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Krxstxna

Nach dem Mutterschutz, bist du in Elternzeit und bekommst Elterngeld. Dein AG zahlt dann nur noch in die Rentenkasse für dich. Kurz und laienhaft zusammengefasst


Krxstxna

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Regina87

Super danke für die Info:)


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Regina87

Geht doch noch gar nicht. Ihr Kind ist gestern geboren worden. Wenn kann die bisher nur eine unvollständigen Antrag haben der ihr gar nichts bringt.


Regina87

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Felica

Die Formulare sollte man aber schon da haben und auch mit dem AG geklärt haben, dass man Elternzeit nimmt...


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Regina87

Eg-Abtrag kann man ausdrucken, teils auch online beantragen. KG ebenso. EZ muss 7 Wochen vor Antritt beim AG eingereicht werden, wenn Kind nicht zu früh, hat man die Woche nach Geburt Zeit. Ausserdem muss man keine EZ nehmen um EG zu beziehen, wenn man unter 32 Std die Woche bleibt. Es gibt Mütter die arbeiten direkt nach dem Mutterschutz wieder.


User-1750749248

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Krxstxna

Keine Ahnung ob du echt bist oder nicht. Hier findest du eine Liste, was du wann beantragen musst. https://www.hipp.de/schwanger/ratgeber/checklisten/eltern-checkliste-aemter-und-behoerden/?gclid=Cj0KCQiA_c-OBhDFARIsAIFg3ezIP1SAqZ11q4m9d2etmffKDlAjfRwUKKVKPf_UnMqr5Rc4kaOPKRcaAh4FEALw_wcB


Krxstxna

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von User-1750749248

Warum sollte ich nicht echt sein ?:D Super danke dir :)


User-1750749248

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Krxstxna

Weil hier heute nur rumgespinnert wird Informier dich, welches Elterngeld am besten zu euch passt, wie lang deine Elternzeit sein soll usw. Bei uns im Kreishaus zb kann man sich beraten lassen. Und herzlichen Glückwunsch zum Baby


Krxstxna

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von User-1750749248

Achso ja gut sowas kann man nicht umändern bin aber echt werde ich definitiv machen ich danke dir für die Liste hat mir echt geholfen:) Dankeschön


mellomania

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Krxstxna

Du musst 7 Wochen vor Beginn die elternzeit melden!! Also sofort!! Ansonsten musst du nach dem Mutterschutz so arbeiten wie vorher. Sorry, aber sa informiert man sich vorher!!!! Wenn du weniger als 2 Jahre meldest, brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers wenn du verlängern möchtest. Wie lange kannst du es dir leisten daheim zu bleiben???? Nach dem elterngeld erhält du nichts! Der Vater ist für euch verantwortlich. Ich verstehe nicht dass man nach der Geburt sowas fragt!!!!!! Und sich nicht informiert!!!


Krxstxna

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mellomania

Naja man kann sowas auch freundlicher schreiben ;)


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Krxstxna

Herzlichen Glückwunsch. Sobald du due Geburtsurkunde hast, reichst du diese vei der KK ein. Dann melden die das Kind bei der Sozialversicherubg/Finanzamt an und zahlen ihren Anteil am Mutterschaftsgeld. Beim EG gibst du auch eibe Geburtsurkunde an, benötigt der gür den Freibetrag/Steuerklasse. Dee zahlt dann seine Anteil. Meistens zu den Zeiten wo du auch dein Grhalt bekommen hättest, also nicht auf einmal für 8 Wochen, sondern eben nach und nach. Dazu musst du daran denken das du die EZ einreichst. Sofern dein Kind nicht zu früh gekommen ist, musst du das spätestens 1 Woche nach Geburt beim AG abgeben. Sobald die kk ihren Anteil ambmutterschaftsgeld ausgezahlt haben, wirst du von denen eine Nachweis darüber bekommen. Dazu bekommst du Post wegen der Sozialversicherungsnunner und Steuernummer vom Kind. Mit diesen Dingen und den Gehaltsnachweisen kannst du dann das EG beantragen und auch das Kindergeld. Je nachdem wie schnell die bei euch sind kann das zügig gehen, wir hatte hier immer nur eine woche Bearbeitungszeit, es kann aber auch mehrere Monate dauern. Denke auch daran, daß du Geld zurück behält. Dein Kind ist am 4.1.22 geboren, du wirst also, bei basis-EG um den 3.12.22 das letzte mal EG bekommen. Wenn du das übliche schema 8 Wochen Mutterschaftsgeld und 10 Monate plus ein paar Tage basis-EG hast. Solltest du dann ab dem 4.01.23 wieder arbeiten, kommt dein estes Gehalt wahrscheinlich erst Ende Januar bis Mitte Februar. Ist blöde gelöst das EG immer im voraus bezahlt wird. Deshalb hat man am Anfang Doppelzahlungen und am Ende eine Lücke. Und noch ein Rat, melde das Kind direkt wegen Betreuung an. Bei vielen Gemeinden laufen die Fristen bereits. Wenn du auf eine frühe Betreuung angewiesen bist, musst du das jetzt direkt angehen. Letzter Tipp, falls du das noch nicht gemacht hast, melde 2 Jahre EZ an. Es wird wahrscheinlich sehr schwer werden mit einem januarkind einen betreuubsplatz zu bekommen. Weil oft die Kinder nur im August neu starten, dann wenn die älteren in die Schule starten. Du musst dich aber für die ersten 2 Jahre festlegen. Nimmst du weniger EZ, kann der AG sagen, nö ohne mich dann musst du wieder so arbeiten wie es in deinem Vertrag steht oder kündigen. Blöde weil due Jranke Versicherung am Status EZ hängt. Was aber durchaus geht ist das du in der EZ in TZ arbeitest. Da dein Kind nach sep20 geboren ist, darfst du in der ez bis zu 32 Std arbeiten. Sobald du kein EG mehr bekommst, spielt die verdienshöhe keine Rolle mehr. Du könntest also 1000 € verdienen oder auch 4000€. Solange du nicht über 32 Std arbeitest. Weiteree positiver Aspekt, hat dein AG keibe TZ'Stelle, kannst du mit seiner Zustimmung woanders in der EZ arbeiten. Und der wichtigste Aspekt, man kann dir in der EZ n7 nicht so einfach kündigen. Selbst dann nicht wenn du in der EZ in TZ arbeitest. Davon ab, wenn man sich ein Jahr EG leisten kann, dann klappen auch 1-2 Jahre TZ danach. Kinderbetreuung mit TZ ist deutlich leichter als VZ. Man ist einfach flexibler.


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Felica

Scheiss autokorrektur, eine Geburtsurkunde bekommt der AG, wegen dem Freibetrag. EG-kasse aber natürlich auch eine