MeinSternchen
Huhu ! Kannst Du mir einen Link verraten ,wo das genau drin steht - wenn ich denen was vorweisen kann, ist es einfacher . Wäre dir sehr dankbar ! Lg Heike !
Ich befürchte den kannst du knicken... selbst wenn es rechtens wäre... bis zu dir das Geld erstritten hast hast du längst Lohn und müsstest es eh zurückzahlen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19acb0b09010.php Bitteschön. Gleich am Montag anrufen und nachhaken und sofort schriflich Widerspruch einlegen. Ist das Geld dennoch nicht pünktlich am 1. da, anrufen und verlangen, dass sie es bar auszahlen. Auch da hast Du ein Anrecht drauf, wenn sie unpünktlich sind. Lass Dich nicht abwimmeln. Ob Du es tatsächlich zurückzahlen musst ist noch gar nicht erwiesen. Verschenken solltest Du es nicht, nur weil du es VIELLEICHT zurückzahlen musst
Danke schön -einen Versuch ist es wert ! Lg !
Gerne! :)
Wenn du dein Lohn erst am 1.12. bekommst - muss die Arge weiter zahlen ohne dass du was zurück zahlen musst - genial
es hieß sie bekommt ihn am 30.11. und das genau war der Knackpunkt kommt er am 1.12. bekommt sie in der Tat noch für Nov. H4
nicht nur versuchen sondern es durchdürcken, notfalls jeden tag anrufen, besser noch hinfahren. littlecreek hat vollkommen recht. und der link ist prima
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