Ich denke mal, das die Polizei diese Fälle schon weiter gibt an die Staatsanwaltschaft. Es wird ja eine Straftat begangen gegen das Kind und da das Kind sich nicht wehren kann (und die Eltern die Verursacher sind) müsste der Fall m:E. schon an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben werden. Das ist mein Empfinden. Vielleicht weiß das ja jemand hier, obs auch so ist. Grüße