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Laut Berechnung müsste das Mädel ca. 2,19 cm werden...

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Laut Berechnung müsste das Mädel ca. 2,19 cm werden...

swiss-mom

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... Ich komme nicht umhin, hier noch was zu der Hundegeschichte zu erwähnen. Einen Rassehund zu kaufen (für 350€??? die man nicht mal selbst hat), den Vertrag WEDER gescheit lesen NOCH aufbewahren und den Hund nach einem Jahr "weils nicht anders ging", aus seinem Umfeld reissen und ihn dann noch zu einem SCHLEUDERPREIS zu verhökern ist eine Sache..aber dann noch zu überlegen, wie man sich jetzt da RAUSWINDEN kann (Vertragsnichtigkeit wegen Minderjährigkeit) obwohl man diesen Vertrag wissentlich OHNE Volljährigkeit abgeschlossen hat und dann noch GEBROCHEN hat (also Schuld ist) schiesst den Vogel ab. Mir ist egal, ob die ein Troll ist, ich find die wirklich asozial.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Das kann ich wohl nicht meinem iPad in die Schuhe schieben!?


Sayo

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Und ich hab das grad gelesen und denke Ähm ...was????????????? -,- :-D Ich nix verstehen Lol


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

selbst wenn sie minderjährig war.... selbst wenn der vertrag nichtig war..... da hätten ihre eltern gegen angehen müssen - GLEICH ich weiß ja nicht wie lange das her ist, aber wäre doch cool, ich schaue mal, ob ich nicht noch sowas liegen habe und gehe dann auch zu meinen eltern, macht mal was, ich war doch minderjährig, damals, vor 10..20...25...jahren also ich denke, da wird sie nicht um die zahlung drum rum kommen


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ich hoffe, dass sie blechen muss. Obwohl...bei 350 € ...


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

ich habe die zahlen nicht gelesen, ich habe jetzt auch keine lust, den thread zu suchen, aber ich denke, der kauf war eine trotzreaktion und dann war es doch nciht machbar. mich würde nur mal interessieren, wie lange das her ist und wie alt sie da war, denn auch wenn man nicht voll geschäftsfähig ist, gibt es ja den sog. taschengeldparagraphen. der würde zwar auch nicht greifen, aber wie gesagt, es wird zu lange her sein


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

17 war sie "vor ein paar Jahren". Hatte wohl schon ne eigene Wohnung.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

dann kann sie das voll knicken, dann da kann man schon an den verstand appelieren und wenn keiner widersprochen hat, ist der "drops geluscht" - oh den satz wollte ich schon immer mal sagen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Mit 17 ist sie eingeschränkt geschäftsfähig. Ein Stillschweigen der Eltern gilt als Zustimmung und somit ist der Vertrag rechtskräftig .


swiss-mom

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Auch wenn der Vertrag "nichtig" wäre, "schuld" ist sie ja immer noch und "Mist gebaut" hat sie trotzdem - und das mit 17!