Mitglied inaktiv
Hallo angenommen, A ist in Ausbildung bei Firma B A ist gesundheitlich nicht in der Lage, die Ausbildung zu beenden, un dbittet Firma B, sie zu kündigen. Würde Person A kündigen, hätte sie eine 4 Wochen Kündigungsfrist. Hat Firma B diese Frist auch, oder dürfen sie, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen kündigen (Darf Firma laut Ausbildungsvertrag wenn Ausbildung aus Gesundheitlichen Gründen nicht beendet werden kann/darf) fristlos kündigen?
was ich weiss gilt die kündigungsfrist von 4 wochen genaus es sei denn man macht in gegenseitigem einverständnis nen aufhebungsvertrag
die zuständige kamme sollte auskunft geben können also da wo der ausbildungsvertrag hinterlegt worden ist, (ihk oder handwerkskammer) soweit ich weiss, gilt die kündigungsfrist aber in jedem fall, soll helfen sich eine neue stelle suchen zu können lg daggi
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