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Krankschreibung

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Krankschreibung

Zwurzenmami

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Frau ist bis Freitag krankgeschrieben, soll den Fuß schonen, Teilruptur und hat jetzt Gehhilfen. zu 99% wird sie am Freitag weiterhin krankgeschrieben. Morgen will sie zum Elternabend, Samstag mit dem Zug nach Travemünde. War da nicht mal was, das man ab 18 Uhr zu hause sein sollte? Einkaufen können auch die Mädchen, die sind alt genug. Was könnte ihr im schlimmsten Fall passieren, wenn sie erwischt wird? Die Kollegen sind eh schlecht auf sie zu sprechen


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Nix ist mit 18 Uhr und solange sie Zug fährt und nicht Marathon läuft, wird ihr gar nix passieren.


Jerrymaus

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Da sie keine bettruhe hat,darf sie zum elternabend und mit dem Zug weg fahren. Passieren kann nichts.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

Es gibt keine Krankschreibung auf der Bettruhe steht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Nix. Sie darf alles, was der Genesung nicht im Weg steht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Um 18.00 Uhr daheim nicht... Aber AN muss alles machen damit sich eben schnell weider eine Besserung einstellt. Elternabend könnte man da noch sagen, wenn sie mit Auto hingefahren wird und dort nicht stehen muss, könnte man durchgehen lassen. Jedenfalls wenn wirklich nur wenige meter gehend zurückgelegt werden muss. Ausflug per Zug und dort evtl noch Sehenswürdigkeiten oder ähnliches anschauen - eher nicht. Man muss zwar nicht das Bett hüten aber in dem Falle wo ein Fuß betroffen ist dürfte laufen dem ganzen nicht zuträglich werden. Mit Schonung hat das ja wenig zu tun wenn man dauernd damit laufen muss Im schlimmsten Fall droht halt Kündigung.


Mitglied inaktiv

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Wäre ein Arm betroffen dürfte wohl beides OK sein - nur um da mal die unterschiedlichen Bewertungen zu zeigen.


+sumsebiene+

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Elternabend oder ähnliches dürfte sicher kein Problem sein. Nach 18Uhr zuhause sein.. habe ich noch nie gehört.. was ich aber doch etwas kritisch sehe, ist das mit der Zugfahrt.. da wäre ich persönlich vorsichtig.. wenn das jmd von den Kollegen in den falschen Hals bekommt.. was hat sie denn dort vor..


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von +sumsebiene+

sie will dort irgend jemanden besuchen. Strandspaziergang wird wohl auch gemacht, "gehört einfach dazu", ihre Worte Zum Elternabend muss sie mit der Bahn und von ihr bis zur Bahn sind es rund 400 m und von der Bahn zur Schule nochmal rund 500 m Fußweg


mf4

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ja sowas soll es geben, dass man auch mit Krücken spazieren gehen möchte. 900m Weg... lach... die legt man zu Hause schon mindestens hin, wenn man Haushalt macht. Von Einkauf gar nicht zu reden. Macht man ja auch mit Krücken, da kommt kein Hilfsdienst.


+sumsebiene+

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

wie gesagt, einkaufen, Elternabend finde ich ok.. wenn sie keine Schmerzen hat und nicht einen Tagesausflug draus macht.. was ist schwierig finde persönich und sicher auch nicht machen würde, wäre das WE.. da würde ich dann lieber den Termin verschieben


mf4

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Sowas wie vorgeschriebene Zeiten gibt es nicht... will sie zum urlauben wegfahren würde ich die Zugfahrt aber auch lassen. Zu einem wichtigen Termin oder Elternabend würde ich gehen. Ich war ewig mit Krücken unterwegs... habe alles gemacht, was andere Leute auch tun, Termine wahrgenommen, Elternabende, Einkäufe und auch Besuche bei der Familie... Ausgangsverbot hat man nicht. Tanzen war ich aber nicht.


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von mf4

sie kann kaum laufen, den Fuß kaum bewegen und auftreten auch nicht wirklich


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Und dann will sie jemanden besuchen und dort spazieren gehen? DAS würde ich lassen, dient dann kaum der Genesung. Soll der Besuch doch zu ihr kommen. Ich würde mich das nicht trauen. Elternabend ja, Besuch definitiv nein


mf4

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Das muss sie mit Krücken auch nicht. Soll sie auch nicht. Man kann mit Krücken laufen, nur eben den Fuß entlasten.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Sie darf halt nichts tun, was ihre Genesung gefährdet. Sollte sie beim Strandspaziergang stürzen, gibt es vielleicht ein Problem. Auf normalen befestigten Gehwegen ist das anders.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich weiß nicht, klar den AG geht nicht an warum sie krank ist, aber wenn der Fuß teilweise gebrochen ist und sie den Fuß schönen soll, paßt für mich die Fahrt nach Travemünde da nicht rein..... ICH würde es jedenfalls nicht machen.......ob ihr da jetzt Ärger droht, wenn sie erwischt wird, weiß ich nicht. Aber die Heilung fördert es sicher nicht.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Rechtlich habe ich keine Ahnung. Ich persönlich würde den Elternabend wahr nehmen aber die Reise nicht machen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Wie schon geschrieben, alles ist erlaubt, was der Genesung dient. Na, ob ein Strandspaziergang der Genesung dient? Krücken am Strand, im Sand, wo bleibt da der Halt? Als ich Krücken hatte (wurde am Fuß operiert), da war mir nach allem, aber nicht nach Ausflügen. Alltag, Einkaufen, Kinder zum Kindergarten,... musste trotzdem gehen und ging auch irgendwie.


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Je nachdem wie wichtig der Elternabend ist und wie belastend der Weg ist. In der Schule meiner Tochter gibt es keine Aufzüge, Treppen sind glatt - da würde ich eher bei einem Einzelgespräch die Lehrerin um einen Ersatztermin bitten und wenn alle Eltern teilnehmen, um eine Kopie vom Protokoll bitten. Travemünde? Da würden mich keine 10 Pferde mit so einer Verletzung am Fuss hinbringen. Ganz im ernst, würde ich sie an dem Strand/am Wasser (teilweise steinig) spazieren gehen sehen, würde ich Ihre Verletzung nicht ernst nehmen und als Kollege ernsthaft daran zweifeln. Zumal die Wege dahin zusätzlich auch nicht alle Fussfreundlich sind. (keine befestigten Wege zum Strand/Wasser). Ich würde es auch davon abhängig machen, was für eine Arbeit es ist. Fazit: Der Arzt sagt schonen, also wurde ich mir alle mühe und Wege sparen die meinen Fuß belasten. Der Urlaub am Strand würde für mich Kündigung bedeuten.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

...ob das, was sie da vorhat, der Genesung schadet oder nicht, würde ich mit dem behandelnden Arzt besprechen und mich daran halten...fertig.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Also krankgeschrieben mache ich keine Unternehmungen, außer einkaufen. Auch, wenn man alles machen darf, was die Genesung nicht gefährdet. Aber mit einem kaputten Fuß, erst Recht mit Gehhilfen, würde ich nirgends hingehen. Nicht zum Elternabend und erst Recht nicht mit dem Zug durch die Gegend gondeln. Das kann ein Kündigungsgrund sein, denn sie wurde krankgeschrieben mit der Auflage zur Schonung. Zug fahren ist definitiv keine Schonung.


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Wenn man nicht direkt mit den Füßen im Wasser laufen will, kann man da sehr gut mit Krücken laufen. Fast bis zur Brodtener Steilküste. Da kommt dann irgendwann Wald und Sand-Stein-Weg. Also Strandspaziergang (halt an der Promenade oben ist durchaus möglich. Man muss halt wissen ob das so eine gute Idee ist mit einer Fußverletzung spazieren zu gehen. Elternabend finde ich wichtig. Da würde ich hingehen. Freunde besuchen auch, aber im Grunde könnten die einen ja auch besuchen kommen.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Frau ist sicher alt genug. Hat schließlich 2 Kinder. Wozu informierst du dich denn? Ist das wieder deine Freundin die allein nichts gebacken bekommt? (Verwechslung?) Fahr sie doch wenn es dir so wichtig ist.


ak

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Nein, nicht um 18 Uhr daheim sein. Aber wenn ich am Fuß, etc. operiert worden bin, und auch meinetwegen nur deshalb AU bin, würde ich nie im Leben mit dem Zug irgendwohin fahren. Wie kann man überhaupt auf so eine Idee kommen ? Man sollte sich schonen, und sich nicht noch dem Risiko aussetzen,dass mich jemand anrempelt. Wenn das jemand in den falschen Hals bekommt.... dann würde ich sagen, zu Recht. AU mit Bein,Fuß, etc. sein und in der Gegend rumlaufen, das gehört sich einfach nicht. Dann bleibt man halt mal mit dem Popos zu Hause. Das geht auch vorbei. Das wäre mir ein eventueller Verlust des Arbeitsplatzes nicht wert.


nane973

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Habe in den letzten Jahren viele unterschiedlich erkrankte Mitarbeiter gehabt wo ich persönlich "doof" fand was sie alles machen durften, rechtlich gesehen. Ich hab mir das Aufregen einigermaßen abgewöhnt, ändert ja nichts. Somit können deine Kollegen und du ihre Aktivitäten kritisieren, aber rechtlich gesehen darf sie all das von dir beschriebene machen.


ak

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Antwort auf Beitrag von nane973

Du hast recht. Ich rege mich auch nicht darüber auf, trotzdem.... darf man sich ja Gedanken darüber machen. Ich finde einfach, dass versteht sich von selbst. Aber nicht jeder versteht sich selbst.