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Krankengeld

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Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin schwanger und gehe gerade die 6. Woche Krankschreibung an (übermäßiges Schangerschaftserbrechen, z.T. auch KH-Aufenthalt). Das heißt, dass ich ab nächste Woche Krankengeld bekomme, was schon eine ganz schöne Einbuße für mich darstellt.Mein nächste FA-Termin ist auch erst übernächste Woche. Mein Frauenarzt hat mir letztens ein Beschäftigungsverbot nahegelgt, ich bin nicht so begeistert, weil ich dann ja insgesamt über weit über 2 Jahre nicht in den Job zurückkehren kann. Ich möchte aber sehr gerne wieder arbeiten gehen, aber dazu kann ich nicht zu lange "weg vom Fenster" sein. Das ist das eine, aber wie wäre es, wenn ich das Beschäftigungsverbot annehme - bekomme ich dann mein Gehalt in der Höhe des Krankengeldes oder in voller Höhe? Und weiß jemand von euch, wie sich eine eventuelle Krankngeldzahlung auf das Elterngeld auswirkt? Das müsste doch dann auch weniger werden, weil doch das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt wird. Kennt sich jemand aus?


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Also bei einem BV bekommst du das volle Gehalt. So ist es jedenfalls bei mir.Alles andere kann ich dir leider auch noch nicht beantworten, vielleicht wissen da andere mehr. LG


Mitglied inaktiv

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Hallo, warum kannst du bei einem BV mehr als 2 Jahre nicht in den Job zurück?? Verstehe ich grad nicht. Grds. ist es so, dass man sich nicht aussuchen kann, ob Arbeitsunfähigkeit (also nach 6 Wo. dann Krankengeld/KG) oder Beschäftigungsverbot. Grundlage ist nämlich jeweils etwas anderes - Bei Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Sozialversicherung liegt ein "krankhafter Zustand" vor. Beim BV besteht keine Krankheit, es ist vielmehr so, dass die berufliche Tätigkeit eine Gefahr für Leben von Mutter/Kind darstellt. Das kann allein der Arzt entscheiden. Bei Arbeitsunfähig erhälst du nach 6 Wochen KG von der Krankenkasse, dies beträgt 70% v. Brutto, aber nicht mehr als 90% vom Netto. Hiervon gehen allerdings noch Beiträge zur Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung ab, so dass man unterm Strich wirklich ganz schön Einbuße hat. Beim BV bekommst du dein volles Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Falls du KG bekommen solltest, kannst du diesen Zeitraum beim Antrag auf Elterngeld angeben. Dann wird nämlich ein 12-Monats-Zeitraum herangezogen, der VOR der KG-Zahlung liegt, so dass fürs Elterngeld dann doch dein volles Entgelt berücksichtigt wird. HOffe, das war jetzt einigermaßen verständlich. Ansonsten melde dich nochmal, ja? LG Wolke