Elternforum Rund ums Baby

Kontaktrecht als Mutter

Kontaktrecht als Mutter

sandy0702

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Hallo, ich bin neu hier und hab ein paar Fragen zum Kontaktrecht. Meine Tochter, ein Jahr alt lebt beim kindesvater, der bei seinen eltern wohnt (ca. 2 Stunden mit dem Auto von mir weg). Am Dienstag haben wir einen gerichtstermin zwecks dem Kontaktrecht. Kindesvater und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Ich möchte meine Tochter gerne an 3 Tagen die Wochen sehen, sprich, sie einmal für einen ausflug, besuch bei verwanten abholen und sie für eine nacht zu mir nach hause mitnehmen. Den 3 Tagen stimmt mein Exfreund auch zu, er möchte jedoch das ich die kleine morgens hole, nach hause mitnehme und abends wieder bringe (4 Stunden fahrtzeit gesamt) und an den nächsten 2 Tagen selbiges Spiel. Außerdem möchte er die zeiten festlegen wann ich sie holen kann und wieder bringen muss, was bei mir sehr schwierig ist da ich im sozialbereich arbeite und wochenends oft arbeiten muss. habe dafür unter der woche oft frei. wie meint ihr stehen meine chancen das ich die kleine für eine nacht zu mir holen darf? ich möchte einfach bei meiner tochter sein. der kindesvater arbeitet einanhalb stunden von seinem zuhause weg, ist somit oftmals 3 bis 4 tage unter der woche, auch über nacht gar nicht zuhause und die kleine ist bei der oma. deswegen behält er sich vor das er alleine die zeiten festlegt wann ich sie holen darf. bei mir ist das nur leider unmöglich zu vereinbaren, denn das sind dann meistens tage wo ich arbeiten muss, wenn denn wenn er mal zuhause ist möchte er die kleine.


desire

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Antwort auf Beitrag von sandy0702

wäre es nicht einfacher, ihr würdet das Besuchsrecht auf ein Wochenende legen wo dein Kind bei dir bleibt und du sie Freitag mittag holst und dann Sonntag mittag wieder bringst?


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von sandy0702

Klärt das mit dem Jugendamt. Anfangs sicher schwierig, wann hattet ihr letzten Umgang?


dana2228

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Klar, das dürfen Väter doch auch, wenn nix dagegen spricht. Aber dann doch besser am Wochenende würde ich sagen. Jedes zweite WE. von Freitag -Sonntag oder Montag


knuddel-maus

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Antwort auf Beitrag von sandy0702

Ich weis ja nicht wieso die Kleine beim Papa ist, grad wenn er arbeiten muss un ddie Maus bei der Oma ist???? Den Rest könnt ihr wohl nur übers Gericht klären , da er doch recht uneinsichtig zu sein scheint! Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und er unter der Woche arbeitet und du mehr oder weniger am WE, dann wäre es doch am einfachsten sie ist dann bei dir wenn du frei hast und erarbeiten muss.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von sandy0702

Bei meinem Bruder wurde Mo, Mi und Fr als Besuchstage festgelegt (vom Gericht). Kind lebt bei meinem Bruder und die Mutter darf ihn an den 3 Tagen für 4 Stunden haben...1x im Monat darf er bei der Mutter übernachten. Allerdings ist das Kind "schon" 3 und der Kontakt zwischen Mutter und Vater war nicht einfach.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sandy0702

Na, Du hast die gleichen Rechte wie jeder Vater auch der in der Situation steckt in der du bist. Nicht mehr. Und frag mal hier die Mutter welche davon bereit wären, ihr Kind mit 1nem Jahr zu den Zeiten welche du möchtest und zu den "Regeln" zu ihren Vater zu geben. ich glaube die Chancen da eine zu finden sind eher gering. Die meisten "gestehen" dem Vater in dem Alter ein Besuchsrecht von bis zu 2 Std. zu. Und über Nacht schon mal gar nicht.