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Kindkranktage für Arzttermin

Kindkranktage für Arzttermin

Mama1219

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Hey, wir haben eine Überweisung zum Kinderkardiologen bekommen. Ich habe den nächstmöglichen Termin in 4 Wochen genommen. Allerdings ist der Termin morgens und 60 km entfernt, darum werde ich an dem Tag nicht arbeiten gehen können. Muss ich mir für den Tag Urlaub nehmen oder geht für sowas auch ein Kindkranktag?


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Mama1219

Du kannst ja zumindest un 2021 ohne Angaben von Gründen 'Corona Kind krank' nehmen. Wenn sich die Möglichkeit bietet, würde ich das so handhaben.


Lavendel79

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Hab das jetzt mal interessehalber recherchiert. Das einzige, was es pandemiebedingt mehr gibt, sind Kindkrank-Tage aufgrund von Wegfall der Betreuung bzw Quarantäne. Da kann die KK dann aber auch Beweise einfordern, also ein Schreiben der Schule/Kura, dass keine Betreuung stattfinden konnte oder des GAs, dass Kind in Quarantäne war. Einfach so "kindkrank" klappt nicht. Also vermutlich kommt man durch, weil die KKs in der Flut von Anträgen ersaufen und alles abnicken, aber rechtlich sauber ist das nicht.


Lavendel79

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Antwort auf Beitrag von Mama1219

Fragst den Kardiologen, ob er Dir so ein Formular ausfüllt.


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Lavendel79

Der Kardiologe wird vermutlich sagen, dass das Kind nicht krank ist. Das Corona Kind krank Formula gubt es bei der KK ,meist als Download


Lavendel79

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Bei uns musste Kindkrank immer vom Arzt bzw der Klinik attestiert werden. Da gab es auch Kliniken, die sich weigerten, solche Atteste auszuschreiben, denn Kind ist nicht krank und Termin dauert nur 2 h (ja aber die Anfahrt auch nochmal 2 h...) . Da war dann eine Zeit lang Urlaub und Überstundenabbau angesagt.


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von Mama1219

Bei manchen AG kann man sich für Facharzttermine mit entsprechendem Anwesenheitsnachweis freistellen lassen, teils sogar bezahlt.


Dream2014

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Antwort auf Beitrag von Mama1219

Ich verstehe nicht wieso man, da soweit im Voraus planbar, nicht Urlaub nehmen kann. Ich käme gar nicht auf die Idee um Kindkrank zu bitten.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Dream2014

Was Du machst war aber gar nicht die Frage.Wenn Du im Zweifel Geld verschenkst, weil Du genug hast, ist das auch dein Ding. Zur AP: Du hast Anspruch auf "Kind krank", wenn der Arztbesuch zwingend notwendig in der Arbeitszeit stattfinden muss. dass ist dann der Fall, wenn Du gar keinen Einsfluss auf die läge des Termins hast oder er weben (zB bei Blutabnahme etc.) morgens stattfinden muss.Dafür bist Du im Zweifel beweispflichtig. Der Arzt kann eine entsprechende Bestätigung ausstellen. Allerdings rate ich Dir, mit Deiner Arbeitgeberin zus sprechen und ein Einvernehmen herbeizuführen.


Dream2014

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Nee da hast du Recht das war nicht die Frage. Geld verschenke ich eher wenn ich Kind krank nehme oder bekommt man mittlerweile 100% erstattet. Aber dieses Anspruchsdenken, ob rechtlich erlaubt, finde ich schrecklich. Und ich darf meine Meinung sagen, denn auch das ist wie du vielleicht weißt rechtlich erlaubt.


Babyborn18

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Antwort auf Beitrag von Dream2014

Seine Meinung kann jeder sagen, klar. Was aber schrecklich daran soll, wenn man Dinge in Anspruch nimmt, die einem zustehen (unabhängig davon, ob das hier jetzt der Fall ist. Das weiß ich nicht), erschließt sich mir nicht ganz. Die meisten von uns opfern wahnsinnig viel Zeit für den AG, hängen sich rein, machen ggf Überstunden. Wenn man sich dann mit dem AG so abstimmen kann, dass es vorteilhaft für einen selbst ist, wieso sollte das denn nicht okay sein? Ich würde auch lieber einen kind-krank-Tag statt Urlaub nehmen, sofern es möglich ist.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Dream2014

Das ist kein Anspruchsdenken, Das ist die Überlegung "Was sind meine Rechte?". Und dagegen ist so null und gar nichts einzuwenden, schon gar nicht, wenn es um das Verhältnis zur AG geht. die meisten Unternehmen bekommen das wertvollste, was Eltern haben: Zeit. Und zahlen dafür. Da hat wirklich keiner was zu verschenken, auch keine Urlaubstage, Aber das kannst Du, wie gesagt, machen, wie Du willst.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Das stimmt nicht. Man muss dafür unterschreiben das das Kind krank ist und man niemand anders zur Betreuung des kranken Kindes hat. Oder das das Kind die Einrichtung nicht besuchen kann/darf und es deshalb von einem selbst betreut werden muss. Nichts davon trifft bei einem geplanten Arztbesuch zu. Klar kann man lügen, dann ist vieles möglich. Muss man halt selbst das Risiko abwägen.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ach, was Du wider alles weisst. Na dann liegt das Bundesarbeitsgericht wohl falsch. Ruf' gleich mal an uns sag bescheid. Die haben nämlich bezüglich der Erforderlichkeit eines Arzttermin schon entscheiden.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Wenn ich so falsch liege würdw, dann würdest du nicht direkt so patzig werden. Einfach bei der KK nachfragen. Arztterme welche lange vorher geplant wurden, sind nicht abgedeckt. Wäre erstaunlich wenn da ein Gericht anders entschieden hätte. Mag sicherlich anders aussehen wenn ich heute erfahre das ich kurzfristig mit Kind zum Arzt muss und es nicht anders zu regeln ist.


Mama08-15

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Antwort auf Beitrag von Dream2014

Ich finde es ein Unding, jemandem deshalb ein schlechtes Gewissen einzureden! Sie macht doch keinen Urlaub an dem Tag sondern muss ihr Kind zu einem wichtigen Arzttermin begleiten! Was hat das mit Erholungsurlaub zu tun? Ich selber habe 3 Kinder und nehme nahezu meinen ganzen Urlaub um irgendwelche Betreuungsprobleme zu lösen, warum sollte man sich noch mehr einschränken als nötig? Ich habe in einer vergleichbaren Situation eine krankschreibung von dem Arzt bekommen.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Felica

jaja, Du hast bestimmt recht. Und das BAG liegt falsch, was wissen denn die Jurist*innen da schon. Facharzttermine muss man ja auch nie länger im Voraus planen. Völlig lebensfremd.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Mama1219

Urlaub. Kinderkrank geht nicht weil das Kind nicht in dem Sinne krank ist, also unerwartet, sondern es ein geplanter Arzttermin ist.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Felica

Falsch. Natürlich ist es grundsätzlich möglich, für einen notwendigen und erforderlichen Facharzttermin weiter entlohnt zu werden. Schau mal in § 616 BGB, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Es kommt weiter auf individuelle Vereinbarungen, Tarifvertrag etc. an.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Übrigens lustig, diese Userin hat vor wenigen Tagen gefragt wegen herzgeräuschen und das der Kinderarzt den weg zum Kardiologen empfohlen hat. Da war deine Quintessenz, das es wohl nicht so wichtig wäre und sie das ganze entspannt angehen kann. Das wenn es so wichtig wäre das es zeitnah abgeklärt werden muss der kinderarzt schon auf die Dringlichkeit hingewiesen hätte. Und dann ist es der Userin jetzt nicht zumutbar einen Termin zu nehmen der ausserhalb ihrer Arbeitszeiten liegt? Und danke ich kenne das Gesetz. Und bleibe genau deshalb bei meiner Aussage. Aber danke für die Bestätigung meiner Aussage.


Lavendel79

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

616 BGB: "durch einen in seiner Person liegenden Grund" passt ja nicht, ist ja eine andere Person. Bei uns gabs Kindkrank grundsätzlich nur wenn von Arzt/Klinik eine Erkrankung oder eben Betreuung vor Ort o.ä. bestätigt wurde. Gerade bei Facharzt/Fachklinikbesuchen klappte das aber oft nicht. Kind ist ja nicht "krank" und wenn ein Termin nur 1, 2 h dauerte, dann rechtfertigte das nicht einen Tag arbeitsfrei, egal wie lange die Anreise war.


Lavendel79

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Antwort auf Beitrag von Lavendel79

(Und ja, ich hatte das eine Zeit lang öfter diskutiert. Mit der KK, mit den Kliniken/Arztpraxen, denn es ging viel Urlaub /Gleitzeit drauf. Irgendwann atbeitete ich mit dem Laptop im Krankenhaus Wlan...)


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Felica

Du kennst das Gesetz....aber natürlich. wie konnte ich Zweifel, bei den derart kompetenten Ratschlagen, die in juristischen Fragen stets von dir kommen Herzgeräusche SIND in aller Regel harmlos. Was aber nicht heisst, das ein Arzttermin zur Abklärung nicht notwendig ist. Tatsächlich und juristisch. Sorry, ich kann Dich echt nicht mehr ernst nehmen. Es gibt ein entgegenstehendes Urteil und Du ruderst weiter und erklärst, warum Du Recht hast und nicht etwas das höchste deutsche Arbeitsgericht. Herrlich.


auf der Reise

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Hallo Berlin!, ich suche das genaue Urteil, um es zukünftig bei Bedarf einem Arbeitgeber nennen zu können. (Nicht jeder ist da ja gut informiert...) Weißt Du, von wann es ist - oder gar die genaue Zitierform? Danke!


Mama1219

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Antwort auf Beitrag von Mama1219

Vielen Dank für die Antworten. Ich wollte keine Diskussion auslösen, sondern nur wissen, ob sowas prinzipiell möglich wäre. Und der Termin in 4 Wochen war der nächstmögliche. Ein Termin am Nachmittag wäre erst nach Ostern möglich gewesen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Mama1219

Rede mit dem AG. Ich kann so etwas immer gut mit Überstunden ausgleichen. Habe da inzwischen einiges an Übung. Gerade mit Kind Groß hatte ich in der Vergangenheit viele Therapietermine und Begutachtungen. Mein AG ist da zum Glück verständnisvoll. Vorallen wenn man entsprechend Vorlauf hat. Selbst Ostern wäre schon gut. Hier wartet man teils auf solche Termine 6 und mehr Monate. Selbst einen Termin mit Kind beim Augenarzt muss man schon 9-12 Monate vorher ausmachen. Ist wirklich heftig. Ausser der überweisende Arzt schaltet sich da ein.