mariecarma
...also nicht für Paare die als Lebensgemeinschaft zusammen leben und die Frau Kinder hat? Oder z.B. der Vater nicht der leibliche ist und man verheiratet ist?? Weiß das jemand lg
Nein, den bekommst du auch als zusammenlebendes Paar/Eltern.
Kinderzuschlag erhält nur der der eigene / leibliche oder adoptierte Kinder hat. Habe selbst zwei Kinder aus erster Ehe und einen fast einjährigen mit meinem jetztigen Mann. Der Bekommt aber nur für den dritten, sein leibliches Kind, Kinderzuschlag...... Wenn´s dann aber darum geht, ob man z.B.einen Zuschuss wegen der Schulbücher bekommt, das geht je nach einkommen, dann plötzlich zählt er mit als sei er der leibliche Vater........... lg Yvi
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