Elternforum Rund ums Baby

Kennt sich jemand mit ALG und umziehen aus?

Kennt sich jemand mit ALG und umziehen aus?

Shamay89

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Hallo, zwei Tage nach dem mein Sohn letztes Jahr geboren ist, ist auch mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Seitdem bekomme ich aufstockendes ALG. Wenn die Elternzeit nächstes Jahr vorbei ist, beginnt direkt im Anschluss mein neuer Job, aber bis August bekomme ich weiterhin das ALG. Ich bin AE und lebe im Moment mit meinem Sohn alleine. Allerdings würde ich in drei Monaten gern mit meinem neuen Freund zusammen ziehen. Weiß jemand wie das abläuft? Muss ich die Wohnung vorher genemigen lassen wegen Größe und Preis? Im Moment hab ich 100 m² was eigentlich zu groß ist laut Jobcenter, aber ich darf hier wohnen, da ich nur 360 € warm zahle. Die neue Wohnung wird zwar insgesamt 660 € kosten und hätte 120 m², aber ich würde weniger zahlen, nur 330 € da wir uns die Miete ja teilen. Meint ihr das wird genehmigt? Wird das Gehalt von meinem Freund bei mir irgendwie mit angerechnet? Er ist NICHT der leibliche Vater.


mic0202

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Antwort auf Beitrag von Shamay89

lebt ihr für die arge in "eheähnlicher gemeinschaft" und sein gehalt wird mit einbezogen in die berechnung


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von mic0202

muss nicht sein.... erst recht nicht, wenn er nicht der leibliche vater ist.


susafi

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

doch... auch ohne Kind würden sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben...


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von susafi

nein...muss nicht sein. bei mir hat es damals funktioniert. ich habe den antrag durchgekriegt, musste ihn aber zum glück nicht in anspruch nehmen, da ich kurz vorher wieder arbeit hatte. ich saß vor der sachbearbeiterin und es gab heiße diskussionen, dennoch wurde das genehmigt.


LittlePupser

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Im ersten Jahr muss es so nicht sein, aber wenn man dann ein Jahr zusammenlebt geht es automatisch in Bedarfsgemeinschaft über!!


Shamay89

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Antwort auf Beitrag von LittlePupser

bekomme ja sowieso nur noch 9 monate ALG 2 und dann hab ich wieder nen Job.


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von Shamay89

Ja, du musst das genemigen lassen und sein Gehalt wird mit angerechnet weil ihr dann in "eheähnlicher Gemeinschaft" wohnt. Das hat mit dem Kind nichts zu tun. Wir hatten die gleiche Situation


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Shamay89

Ja die Wohnung muss genehmigt werden und das Gehalt deines Freundes wird mit angerechnet.


Shamay89

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

... kann ich da einfach so hin gehen und mich mal beraten lassen oder braucht man dazu nen Termin?


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Shamay89

Du kannst auch so hingehen, habe ich damals auch gemacht, als ich mit meinem jetzigen Mann zusammen ziehen wollte.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

ja klar ,ihr lebt ja dann zusammen und man geht davon aus,daß er euch auch unterstützt.Da wird dann jedes Einkommen angerechnet also auch Sparbücher der Kinder ;Steuerzahlungen eignetlich alles was so an Einnahmen reinkommt. usw. Es gibt aber auch Freibeträge. 75m2 sind für 3 Personen eigentlich der Richtwert an Wohnungsgröße. schaust du auch hier nochmal http://www.gegen-hartz.de/miete-hartz-iv-wohnung.php VG Kartoffelmaus


Mitglied inaktiv

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Das ist soo auch nicht ganz richtig. Wenn die Miete im Bereich liegt, die drei Personen haben dürfen(was ja regional Unterschiedlich ist), dann darf die Größe der Wohnung auch über 75qm liegen. Mein Schwager ist auch ALG 2 Empfänger und darf jetzt eine 120qm große 3 Zimmerwohnung beziehen. Weil die weit unter dem liegt, was er mit drei Personen an max. Miete haben dürfte.


Mitglied inaktiv

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laut hörensagen hier bei uns regional leider so,aber hier nochmal der Link dazu zum nachlesen. http://www.gegen-hartz.de/miete-hartz-iv-wohnung.php ........................................................ Zu große oder teure Wohnung Was passiert nun mit Menschen, die zu ALG II Empfängern werden und in einer Wohnung wohnen, die sowohl zu groß als auch zu teuer ist? Die volle Miete wird zunächst übernommen. Es wird aber davon ausgegangen, dass der ALG II Empfänger entweder in eine günstigere Wohnung umzieht oder die Kosten selbst trägt (durch Untervermietung oder ähnliches). In der Regel geschieht dies nach sechs Monaten, aber auch hier gilt es kommt immer auf den Einzelfall an. So kann es Lebenssituationen geben, in denen es ALG II Empfängern und ihren Familien nicht zumutbar ist umzuziehen. Am besten man wendet sich in so einem Fall an eine örtliche Beratungsstelle. Hier gilt dann, dass die Maklergebühren, die Umzugskosten und die Mietkaution in der Regel übernommen werden. Genauere Informationen, ob und in welcher Höhe die Unterkunftskosten übernommen werden, sollten immer vor Ort eingeholt werden. Dies Dies gilt insbesondere vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages!! Unbedingt Kosten prüfen lassen oder ausrechnen . VG Kartoffelmaus


Mitglied inaktiv

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http://www.forium.de/rechner-hartz-4.html VG Kartoffelmaus


MaSchie26

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Antwort auf Beitrag von Shamay89


mf4

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Antwort auf Beitrag von MaSchie26

Da es um Aufstockung geht kann es nur ALG2 sein. Da die Nebenkosten für 120 andere sind als für 75 kann es schon sein, dass das Jobcenter Nein zum Umzug sagt. Umbedingt VORHER die Wohnung beim JC absegnen lassen.


MaSchie26

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ah okay...das mit der Aufstockung hatte ich wohl "überlesen"....


32+4

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Antwort auf Beitrag von Shamay89

http://arbeits-abc.de/forum/arbeitslosengeld-alg/moechte-mit-freund-zusammen-ziehen-15356/