Mitglied inaktiv
Hi! Wenn der Alleinerbe nicht die Unterlagen ans Gericht schickt, die für eine Nachlassakte erforderlich sind, bekommen dann automatisch die gesetzl. Erben das Erbe? Nein, weil die ja enterbt wurden Ja, weil der Alleinerbe nix macht, wer bekommt denn sonst etwas (falls noch was da ist). Danke. S.
Da wird man dem Alleinerben solange auf den Zahn fühlen bis er das Erbe annimmt oder ablehnt.
Die gesetzlichen Erben kann man nicht enterben...denen steht mindestens ihr gesetzlicher Anteil zu. Und wenn der eigentlich Erbe (laut Testament, oder so) sich nicht rührt wird eben alles an die gesetzlichen Erben aufgeteilt. Meine ich so in Erinnerung zu haben... LG, Jana
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