Elternforum Rund ums Baby

Kennt sich hier jemand mit Familienrecht aus? Ist sehr dringend...

Kennt sich hier jemand mit Familienrecht aus? Ist sehr dringend...

Angelina123

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Meine 9 jährige Tochter hat seit 8 Jahren keinen Kontakt zu ihren leiblichen Vater. Ich habe lange versucht das er normalen Umgang haben kann über Jugendamt doch leider war das nie möglich. Er wurde auch ein paar mal gewalttätig vor den Augen meiner Tochter. Daraufhin habe ich beschlossen den Kontakt zu ihm komplett abzubrechen. Auch zu seiner Familie da die immer nur weggeschaut haben. Er hat dann auch nie wieder den Kontakt gesucht. Ich habe seit 7 Jahren einen Freund und meine Tochter erkennt ihn als Vaterfigur voll an. So und nun zum eigentlichen...gestern wurde meine Tochter einfach von der Mutter und der Schwester ihres Vaters in der Schule aufgesucht. Sie haben sie mit Geschenken überhäuft und ihr erzählt sie würden sie so sehr vermissen und wollen Kontakt zu ihr. Sie haben ihr einen Brief für mich mitgegeben worin steht das sie und und der Vater gerne Kontakt mit ihr hätten. Meine Tochter ist seit dem sehr verwirrt weil sie die zwei ja gar nicht gekannt hat. Und ich bin einfach nur fix und fertig. Dürfen die das??? Einfach in die Schule gehen???? Meine Tochter hat damals mit 3 Jahren eine Therapie machen müssen weil sie so traumatisiert war! Und nun kommen Sie und bringen sie wieder total durcheinander! Ich bin so maßlos wütend! Jedesmal darf ich den Scherbenhaufen wieder zusammenkehren den die hinterlassen! Ich muss noch dazu sagen ich habe ein sehr ehrliches Verhältnis zu meiner Tochter was das Thema angeht. Ich würde ihr niemals etwas schlechtes über ihren Vater erzählen. Brauche ich auch nicht denn sie weiß noch ganz genau was damals alles war. Ich habe ihr immer gesagt wenn sie irgendwann Kontakt zu ihm haben möchte wenn sie alt genug ist um selbst hinzufahren dann wäre ich ihr nie böse. Ich möchte es aber jetzt solange sie noch so jung ist nicht weil ich dann mit ihm Kontakt haben müsste. Dazu hat mir auch der kinderpsychologe geraten. Dafür hat sie auch Verständnis...und ich muss auch ehrlich sagen sie hat nie nach ihm oder seiner Familie gefragt bzw hat sie vermisst. Was soll ich jetzt tun? Mit der Schule reden? Zur Polizei gehen? Zum Jugendamt?


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Ganz ehrlich - ich würde zur Polizei gehen. Die Schule hat nicht das Recht fremde Personen zu Deinem Kind zu lassen. Und wo die Kleine zu finden ist, muss den beiden ja irgendwer gesagt haben. Das Jugendamt würde ich auch im Rat bitten. Der erste Weg wäre über dich gewesen. So geht das nicht. Finde ich schrecklich, dem Mädchen solch eine Situation zuzumuten


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Sie ist 9, hat seit 8 Jahren keinen Kontakt, musste mit 3 Therapie machen, weil sie sich an alles erinnert? Aha...die Chronologie würde ich überdenken. Scheinbar gibt es kein Gerichtsurteil? Der Kontakt brach nur an? Ich würde die Schule informieren und darauf hinweisen, dass es familiären Stress gibt. Ob die Kindsoma und die Tante das “dürfen“? Es gibt ja wohl keine offizielle Kontaktsperre. Vielleicht dürfen sie es laut Schulordnung nicht...aber ansonsten dürfen sie sich dem Kind sicher näher, mit ihr sprechen und Geschenke machen. Ob das geschickt und gesund für das Kind ist, sei dahingestellt. Ich würde mich Montag direkt an's JA wenden und mich beraten lassen.


sara31

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Wie soll die Polizei helfen? Das du wütend bist, ist verständlich. Bezüglich Schule: eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit cc an die Schulbehörde schreiben und um Stellungnahme bitten. Und Montag (bzw nach den Feiertagen) mich an das JA wenden. Laut Gesetz hat die Großmutter tatsächlich Besuchsrecht, was sie notfalls einklagen darf (in meinem Bekanntenkreis hat es ein Großvater gemacht, ist aber gd gescheitert)


mf4

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Antwort auf Beitrag von sara31

Eine Großmutter, die beständigen Kontakt zum Kind hatte. Hier handelt es sich um Leute, die das Kind weder kennen noch sich fast ihr ganzes Leben nicht für sie interessierten. Da gibts ganz sicher nicht gleich ein einklagbares Umgangsrecht. Diese ganze Sippe hat doch einen Knall. Wenn sie wirklich im Sinne des Kindes denken würden wären Kontaktaufnahme mit der Mutter und ggf. langsame Annäherung der richtige Weg gewesen. Was das tatsächlich IN der Schule würde ich da ein riesen Fass aufmachen.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von mf4

Sehe ich auch so. Die Schule darf nicht wildfremden Personen Zugang zu dem Kind verschaffen. Da könnte jeder kommen und behaupten er sei verwandt. Das hat auch nichts mit Schulordnung zu tun. Die Schule hat die Aufsichtspflicht und damit auch die Pflicht, dass Kind zu schützen. Wer nicht im Schülerakt als berechtigte Bezugsperson zum Abholen etc. drinsteht, hat auf dem Schulgelände keinerlei Recht mit dem Kind Kontakt aufzunehmen. Ist zumindest hier in Bayern so und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es in anderen BL andere Regeln gibt


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Ist hier auch so. Um ins Schulhaus zu kommen muss man klingeln und ins Sekretariat gehen. In den Akten der Kinder steht werden abholberechtigt ist. Der Schulhof ist zwar offen aber es sind immer Lehrer oder Hort Erzieher da.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kati1976

bei uns an der realschule gibts eine wechselsprechanlage und während der schulzeit ist die eingangstüre von außen verschlossen. wer reinwill, muß klingeln und sich ggf. ausweisen ist ein kind krank, darf nur eine bezugsperson das kind abholen und muss unterschreiben. war erst letzte woche bei meinem sohn so. wir müssen auch anfang des schuljahres einen zettel ausfüllen, wer alles das kind abholen darf. aber so wie ich das versanden hab, war es doch VOR dem schulhaus oder?


Angelina123

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Jeder hineinspazieren


mf4

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Hier muss man klingeln und sagen wer man ist... allerdings kann man viel sagen, wer blickt da schon durch bei hunderten Kindern. Kommt ein Kind zu spät steht es ebenfalls vor verschlossener Tür. Wenn da eh jeder reinspazieren darf und das offenbar für alle bisher okay war dann hat die Schule nicht einmal einen Fehler gemacht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Ich würde zu allererst mal die Schule angehen... es dürfen wildfremde Leute einfach in die Schule und Kinder bedrängen? Polizei nutzt sicher nichts, denn eine lange-nicht-gesehene-Verwandte ist keine Straftat. Hol unbedingt das Jugendamt und den Psychologen ins Boot. Ich finde es unfassbar, wie man das einfach machen kann, wenn das Kind einen doch gar nicht kennt. Mich würde interessieren woher das plötzliche Interesse dieser Sippe kommt. Wenn ich so etwas lese bekomme ich sooooo nen Hals. Alles Liebe für deine Tochter und euch viel Kraft.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich denke nicht, dass die in der Schule “vorgesprochen“ haben und das ganze mit Wissen derselben ablief. Die werden da aufgekreuzt sein, weil sie das Alter des Kindes kennen und somit die Klassenstufe. Vielleicht war irgendwo ein Bild (müsste man mal den Namen des Kindes googeln). Man kann also die Schule leicht rauskriegen. In Hessen z.B. ist es dann ohnehin die die dem Wohnort am nächsten liegt. Klären sollte man das! Aber ich glaube, man kann der Schule keinen Vorwurf machen, wenn die Oma und die Tante das Kind auf dem Schulhof oder gar vor der Schule abgefangen hat...


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von mf4

Vielen Dank für deine Worte...ich bin einfach nur fassungslos. Habe mir erst überlegt die Leute anzurufen und an die Vernunft zu appellieren. Aber das lasse ich und werde das einen Anwalt machen lassen. Woher das plötzliche Interesse kommt? Ich denke halt es ist kurz vor Weihnachten und da hat man evtl ein schlechtes Gewissen.


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ein Lehrer war erst dabei weil sie ihn wohl nach meiner Tochter gefragt haben und der hat die Leute dann einfach mit ihr alleine gelassen. Das ganze war IN der Schule in der kleinen Pause. Die beiden haben danach sogar noch im Unterricht gestoört weil sie Ihr Bilder geben wollten.


Milia80

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Vielleicht war er nur eine einmalige Aktion, Geschenke sind abgegeben und das wars. Den Anwalt kannst du dir dann vielleicht doch sparen... Was will denn das Kind? Möchte sie gerne die andere Seite kennen lernen. Wenn nicht würde ich erst mal gar nichts tun und abwarten ob noch was kommt. Kommt noch was würde ich sie freundlich auf Kontaktaufnahme durchs JA (begleiteter Umgang) verweise und ob sie den Weg dann gehen ist fraglich


KH

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Das geht so gar nicht. Der Lehrer hat es nur gut gemeint, aber damit leider massiv gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen. Puh, heikle Geschichte für die Schule. Schulfremde Personen, die das Kind gar nicht kennt, haben auf dem Schulgrundstück nichts verloren. Übrigens auch nicht im Pausehof. Oder sind die beiden zufällig an der Schule bekannt, weil sie eigene Enkel/Kinder dort haben? Mir stellen sich grade alle Haare auf.


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von KH

Nein das war kein Zufall. Sie haben dort niemanden.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

auch absolut unerklärlich, kann wohl nicht viel mit Verstand zu tun haben. Nun gut, das Kind ist in den Brunnen gefallen, scheinbar stärkst Du Dein Kind ja sowieso schon, was die Sache mit dem Vater zu tun hat. Ich würde vielleicht auch einfach mal Kontakt mit denen aufnehmen und erstmal "nen Fass" aufmachen, wie sie das Kind so überfallen konnten und dann gucken, was von denen kommt und ich würde dann freundlich an das Jugendamt verweisen. Gleichzeitig würde ich selbst allerdings auch schon Kontakt mit denen suchen und die Sache schildern und dann abwarten, was passiert. Wenn sie Kontakt wollen, dann sollen sie sich entsprechend kümmern....(das wird wahrscheinlich schon zu viel Aufwand sein) (vielleicht würde ich auch mal bei der Tochter nachhören, ob sie nicht vielleicht Kontakt zu denen haben möchte, was die Erinnerung angeht von früher, sorry, das kann ich mir nicht vorstellen) Was die Polizei da soll, weiß ich allerdings nicht, ich sehe keine Straftat. Zur Schule, da würde ich dann auch auf jeden Fall vorstellig werden und da auch ein entsprechendes Fass aufmachen, nicht per Email, sowas gehört sich persönlich, finde ich. Lieben Gruß


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von Fru

Was die Erinnerungen von meiner Tochter angeht...die sind noch vorhanden. Ihr Vater hat mich mehrmals vor ihren Augen brutal zusammengeschlagen. Nach dem heftigsten Vorfall habe ich mich getrennt. Sie kann mir heute noch sagen was an diesem Tag passiert ist. Der Psychologe sagt sie hat ein Kindheitstrauma dadurch. Ich mache mir solche Vorwürfe das ich mich nicht früher getrennt habe aber ich hatte erst zu diesem Zeitpunkt die Kraft dazu. Wir leben inzwischen in einer normalen Familiensituation und jetzt kommen diese Leute und meinen sie hätten ein Recht sowas zu machen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Hast du das damals angezeigt und wurde das durch einen Arzt bestätigt?


Fru

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber trotz allem, hat er dem Kind nichts getan, oder sehe ich das falsch?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

und diese leute auch nicht......


mf4

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Antwort auf Beitrag von Fru

Ein Kind wird dennoch vor einem Menschen Angst haben, der vor seinen Augen die Mutter zusammen geschlagen hat.


Fru

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Antwort auf Beitrag von mf4

die Rechtslage, ist das auch Kindswohlgefährdung, wenn er damals die Mutter schlug?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Fru

Dann ist es sicher auch okay mit einem Kleinkind 18-Gewaltfilme anzusehen, so lange man es selbst heil lässt.


Fru

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Antwort auf Beitrag von mf4

Dich nur wissen, ob der kv problemlos Umgang mit dem Kind haben kann...


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von Fru

Das ganze war auch vor Gericht und er wurde inhaftiert. Das Jugendamt war mir leider keine große Hilfe weil die gesagt haben man müsste es immer wieder mit dem Umgang versuchen. Ich solle einfach nichts machen und wenn von ihm auch nichts kommt dann wäre es ja ok. Und so war es dann auch.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Ich würde mit der Schule in Kontakt treten und denen sagen wie die momentane Situation ist. Ich wundereich aber wie Fremde bei euch in die Schule zu den Kindern kommen. Als nächstes zum Jugendamt und klären wie es weiter geht. Die haben einen Brief mitgegeben? Stehen da Kontaktdaten drin? Dann setzte dich mit denen in Verbindung und kläre das alles über dich läuft.


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von kati1976

hallo ich würde auch in die Schle gehen und die aufklären was geschehen ist, auch zum Jugendamt solltest du gehen und dir dort Rat holen. den Kontakt suchen von der Familie deines EX Mannes, und erklären das dies der falsche Weg war, du hättst nichts dagegen das die Tochter Kontkat zu Ihren Vater hat, aber doch nicht mit einem Besuch an der Schule völlig Unvorbereitet, nach so vielen Jahren. so etwas ghet gar nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Aha, ein Kind mit 9 Jahren, das seit 8 Jahren keinen Kontakt mit dem Vater hatte, kann sich also noch GANZ genau !!! an alles erinnern. Und musste gar schon eine Therapie machen. Sorry, das glaube ich absolut gar nichts. Fakt ist, Du hast dem Vater und dessen Familie den Umgang verboten. Dieses recht hattest Du NICHT !!! Wenn also wer wirklich gegen wen vorgehen kann, dann der Vater gegen Dich. Das die Familie in der Schule aufgetaucht ist, ist ein anderes Thema. Wobei ich eher denke, das sie VOR der Schule aufgetaucht sind. Vor der Schule dürfen die aber, nur das Schulgelände selbst ist nur eingeschränkt betretbar. Den Lehrern dürfte auch wen Fremdes auffallen. Entsprechend halte ich auch diese Äußerung so wie du sie darstellst für wenig glaubwürdig. Klar ist Deine Tochter verwirrt. Das war nicht die beste Variante was die Familie gemacht hat. Aber ehrlich, was hätten sie machen sollen. ich bezweifel das du eine erneute Kontaktaufnahme zugelassen hast. Das du das ja nicht machst, hast Du bereits zu genüge gezeigt. IMO trägst Du also wo die Schuld an diesen Konsequenzen. Weit besser wäre es gewesen damals den "richtigen" Weg zu gehen, nämlich über ein Gericht. Dann gäbe es das Problem jetzt nicht so. Mein Rat, geh zum Jugendamt. Die Polizei wird dich wohl eher auslachen. Verbieten kannst du den Umgang eh nicht, wie gesagt, dieses recht hast Du nicht. Und wenn die Psychologin wirklich der Meinung ist, der Umgang mit dem Vater wäre "gefährlich", dann hast du ja auch wenig zu befürchten. Dann wird der Richter das schon entsprechend regeln.


mf4

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Sag das nicht... ich kenne 1 Kind, welches mit 1 traumatisches zwischen den Eltern erlebt hat. Natürlich ist das nicht Erinnerung, was so ein klenes Kind hat aber, dass es keine ggf. therapiebedürftigen Probleme mit sich bringen kann stimmt so nicht. Das Recht hatte sie nicht... aha... ich würde den Kontakt mit all meiner Kraft, notfalls auch ungesetzlich versuchen zu verhindern. Sie hat Schuld, weil sie ihr Kind geschützt hat?... Bullshit! Das o.g. Kind hat im übrigen Umgang mit dem Vater, der seit Jahren betreut verläuft, in dem der Vater physisch anwesend ist und es gibt keinerlei normale Bindung. Dass immer alles so geregelt wird, wie es für das Kind gut ist... ist definitiv unwahr.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich sagte, sie hat schuld an dieser Konsequenz weil sie nicht den richtigen weg gegangen ist. Nicht daran weil sie ihr Kind geschützt hat oder es meint. Fakt ist doch, sie hatte den Kontakt verboten,. ob zu Recht oder nicht tut da nichts zur Sache. Viele gehen dann eben irgendwann diesen Weg den Kindern an Schule, Kindergarten oder ähnlichem "aufzulauern", das ist nichts neues. was bleibt einem Vater und Großeltern den oft noch für ein anderen Weg? OK, die hätten genauso "richtig" handeln können und über ein Gericht gehen können. Hebt sich jetzt die eine Schuld gegen die andere auf? Und sie schreibt, das Kind erinnert sich noch genau daran! Und das ist eben völlig unmöglich. Die Fähigkeit Erinnerungen aus dieser frühen Kindheit wirklich abzurufen hat man nicht.


Milia80

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Antwort auf Beitrag von mf4

jeder würde sein Kind schützen, auch ich, aber es wäre schon mal interessant zu wissen was da mit 1 J passiert ist was so schwerwiegend war dass sich das Kind ganz genau!! daran erinnern kann. Wenn der KV natürlich wert darauf gelegt hätte hätte er ja vor 8J klagen können, hat er nicht aus irgendeinem Grund was dann ja wohl auch gut so war und er so riesen Interesse nicht hat.


Angelina123

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Ich finde deine Worte echt heftig. Ich finde es eine Frechheit das du mir unterstellst zu lügen. Mit was für einem Hintergrund bitte? Meine Tochter kann leider immer noch Bruchstücke von dem was passiert ist genau schildern. Mir wäre es auch lieber die hätte es einfach vergessen. Ich bin keine Mutter die aus Rache das Kind den Vater nicht sehen lässt! Im Gegenteil diese Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen. Aber somit hat meine Tochter endlich ein normales Leben!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Warum ich dir nicht glaube? Ganz einfach, weil der zeitliche Ablauf nicht passen kann. Weil Du nötige Infos jetzt erst "nachschiebst". Und weil ich kaum glauben mag das nur bei Dir Behörden, Richter, Jugendamt und jetzt sogar die Schule derartig versagt haben. Mag Dir heftig erscheinen. Evtl tue ich dir sogar Unrecht, aber ich bleibe dabei. ich empfinde deine Story so wie Du sie darstellst für unglaubwürdig. Du magst es selbst so für dich erlebt haben, es sogar selbst so glauben nur das muss nicht wirklich der Wahrheit entsprechen die andere so gesehen haben.


Angelina123

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Gut ich muss dir sagen es ist mir auch egal ob du mir glaubst. Ich weiß die Wahrheit und habe es nicht nötig zu lügen. Wenn es deine Meinung ist dann ist das so.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Ich sage nicht das Du lügst, sondern nur, das ich das so wie du es schilderst nicht glaube. Lügen ist mit Vorsatz - und den unterstelle ich dir nicht einmal.


mf4

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Ich kann mir so etwas vorstellen... es gibt viele Dinge, die ich erlebt habe, die ein Einzelfall waren aber davon hatte ich einige. Manche Leute greifen eben öfter mal voll ins Klo.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

ein zweites mal wird es ja wahrscheinlich nicht vorkommen, sie haben ihr anliegen überbracht und jetzt ist es an dir, damit erwachsen umzugehen. du könntest dir ja auch überlegen, ob deine tochter langsam an oma und tante herangeführt werden könnte. wenn sie diesen schritt gewählt haben und jetzt keine reaktion kommt, werden sie vll andere schritte wählen, nämlich die zum jugendamt oder vll sogar zum gericht. mach du ihnen doch den einen schritt voraus! über kurz oder lang wirst du dich mit dem gedanken auseinandersetzen müssen, daß der kv sein umgangsrecht einfordert. und DAS ist eine heilige kuh.


Milia80

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Was soll die Schule da machen bzw unterbinden? Meist sind die Schulhöfe offen, da hat doch keiner Kontrolle darüber wer zu deinem Kind geht. Es geht doch sicher auch allein heim? Dein Kind hat den Vater das letzte mal mit 1 Jahr gesehen und kann sich an alles erinnern? Erkennt dann aber nicht die Oma? warum genau musste sie die Therapie machen? Wegen der Trennung? Wie sah denn die Gewalttätigkeit aus? Gegen wen? Wie häufig mitbekommen? Ansonsten ist die Vorgehensweise natürlich nicht gut aber vielleicht haben sie sich geändert und möchten nun Kontakt zum Kind aufbauen und hatten Angst dass du es nicht zulässt?!?! Wie gesagt die Vorgehensweise finde ich nicht gut und würde versuchen es Kindgerecht zu erklären, aber ob ich mit 9 J alles auspacken würde weiß ich nicht, wie ich handele käme darauf an was genau damals passiert ist und was das ganze mit Therapie mit 3 usw. auf sich hat. Liebe Grüße


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Meine Tochter musste eine Therapie machen weil sie mitangesehen hat wie ihr Vater mich brutal zusammengeschlagen hat. Mich bespuckt und mir Haarspray ins Gesicht gesprüht hat. Sie war dadurch so traumatisiert das die Bilder LEIDER noch in ihrem Kopf sind. Und das kann man mir glauben oder nicht. Ich habe keinen Grund soetwas zu erfinden! Und ich würde ihr auch niemals so etwas erzählen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Schreib dem Vater eine Nachricht, er möge sich bitte mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren wo ihr den langsamen und kindswohlförderlichen Aufbau des Umgangs vereinbart. Und dass er und seine Familie bitte von solchen Aktionen wie oben beschrieben in Zukunft absehen sollen. Wenn er es nicht tut und auch kein Sorgerecht hat, dann würde ich in der Schule bescheid sagen, dass das Kind nur noch von den Personen X abgeholt werden darf.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Deine Tochter wurde als Säugling derartig traumatisiert, dass sie mit drei Jahren eine Therapie brauchte? Das klingt schlimm. Auch wenn der Vater sich nie um sie gekümmert hat: Hast du das alleinige Sorgerecht? Im Kiga habe ich es schon erlebt, dass Mütter mitteilten, dass der Vater das Kind nicht mehr abholen dürfte. Dieser Wunsch kann jedoch nur erfüllt werden, wenn die Mutter nachweisen kann, dass sie das alleinige Sorgerecht hat - was meist nicht der Fall ist. Ich würde mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und so etwas wie den "betreuten Umgang" anstreben.


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Ja ich habe das alleinige Sorgerecht. Ich bezweifle das der Vater überhaupt Umgang will denn er hat sich nun 8 Jahre nicht gekümmert. Und meine Tochter hat nach diesen Leuten bis Freitag nie gefragt bzw sie vermisst. Aber ich werde mich auf dem JA Informieren.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

Ich wäre mir das nicht so sicher... es gab schon genug Fälle von plötzlich entdeckter Vaterliebe und plötzlich ist er da nach 10 oder mehr Jahren und will Papi spielen. Sei du ihm einen Schritt voraus, wende dich ans JA, sicher dich im VORfeld ab dass er kein Recht bekommt auf alleinigen Umgang. Hole den Psychologen ins Boot. Wende dich an die Schule und verbitte dir so etwas für das nächste Mal.


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von mf4

Morgen ist der erste Weg in die Schule und zum JA gehe ich auch um mich zu informieren.