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Kann das richtig sein? Wohngeld????

Kann das richtig sein? Wohngeld????

Narni@

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Habe gerade mit meiner Freundin telefoniert. Sie ist verheiratet, Mann hat ca.1500Euro im Monat, 1 Kind von 7 Jahren Bisher bekamen sie 82 Euro Wohngeld. Nun ist sie aber arbeitslos (bekommt kein Alg 1 oder H4) Es fehlen also ca.450-500 Euro jeden Monat. Die Wohngelderhöhung wurde abgelehnt.?????? Ich hab ihr zu einem Widerspruch geraten.


taram

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Wieso kein ALG I oder ALG II ?


Narni@

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Antwort auf Beitrag von taram

Bis Dez.2014 hatte sie 450 Euro Job, durch die 8,50 Euro Mindestlohn hat sie nur Jan. und Feb. mehr verdient.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Wohngeldrechner, online?


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

da kommt sie auf 175 euro.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Es muss ja eine Begründung im bescheid geben.


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

hab den Bescheid gelesen. Das einkommen hätte sich nicht um min. 15 % verringert.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Wenn dem so ist...


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Grüße h


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Narni@

es fehlen ja auch nicht 450 euro sondern "nur" 360 euro beim einkommen. dann sieht die rechnung schon wieder anders aus


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Vorsichtshalber Widerspruch einlegen (es gibt da Fristen) und dann mal schauen, ob es Beratungsangebote gibt (Caritas, Diakonie o.ä.) die helfen können, das mit durch zu fechten. Aber Widerspruch (schriftlich) würde ich da gleich einlegen und das dann auch quittieren lassen (entweder Einschreiben mit Rückschein oder vor Ort gleich mit Unterschrift)


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von 32+4

das ist so ungefähr das, was sie bei einem 450 euro job raushat. also fehlen icht 450 euro sondern 360 euro und dann das wohngeld


32+4

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ausser man meint noch extra rv abziehen zu lassen Keine kv..keine av..nix Minijob


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Narni@

wohngeld wird, soweit ich weiß (und ich finde es utopisch) mit den werten aus dem vergangenem jahr berechnet. also das geld aus dem vorjahr wird zur grundlage genommen. (würde sie im nächsten jahr wohngeld bekommen, würden sie wohl wieder welches bekommen) was ich nicht verstehe: warum geht sie nicht sofort und meldet sich arbeitslos, bzw. beantragt h4 selbst wenn sie nur minimales alg1 bekommt, wäre ein teil der kosten abgedeckt, bzw. würde sie evtl. aufstockendes h4 bekommen. ist das geld des mannes brutto oder netto, was haben sie an mietkosten? webungskosten des mannes (fahrkosten zur arbeit, versicherung für auto)


Narni@

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Für alg 1 mußt du doch im Zeitraum von 3 Jahren min 1 jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben. Das hat sie nicht--- nur 450 Euro Job.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Wie sieht es da aus?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Narni@

und warum ist 450 euro nicht versicherungspflichtig? du zahlst AV, KV und pflegeversicherung. also versicherungspflichtig. und wenn das geld nicht reicht, stell ich einen antrag auf alg1 und notfalls gleich schon sicherhaltshalber auch h4


Narni@

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Antwort auf Beitrag von hormoni

bekommt sie wegen Wohngeld nicht, beides zusammen geht nicht und bisher bekam sie ja schon Wohngeld.


Narni@

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

ok dann sag ich ihr das noch mal. ich kann nur schreiben was sie mir sagte.


kleineMaus240712

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

wenn wohngehlt und lohn nicht ausreichen um den lebensunterhalt des kindes zu bestreiten geht auch Kinderzuschlag zusätzlich hab ich mit Elterngeld und Wohngeld auch bekommen! Allerdings hat man hier bei Alg keinen Anspruch mehr auf Wohngeld da das Jobcenter Vorrangig ist!


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Narni@

DAS stimmt NICHT natürlich bekommt man KIZ auch bei wohngeld, haben wir auch gehabt.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Woher hast denn DIE Info?


Narni@

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Antwort auf Beitrag von kleineMaus240712

morgen mit ihr mal zum Arbeitsamt gehen und noch mal nachfragen. Das mit dem Kindergeldzuschlag sag ich ihr auch.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Bei wohngeld hat man selbstverstaendlich anspruch, sofern man dann noch in die einkommensspanne passt.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Narni@

.


taram

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Freundin... wer´s glaubt