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Jugendschutzgesetz

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Jugendschutzgesetz

KH

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Da im 10-13 Forum keine Antwort kommt, vielleicht kennt sich hier jemand aus: 13-jährige dürfen nicht alleine ins Kino, wenn der Film nach 20 Uhr endet, dürfen ncht alleine in Gaststätten oder zu Tanzveranstaltungen, dürfen aber allein ins Sportstadion (nach 20 Uhr). Verstehe ich das Jugendschutzgesetz richtig???? Unterliegen Sportstadien demnach nicht dem Jugendschutzgesetz? Bin grade ziemlich stinkig: Mein Mann hat meinen Sohn (13) zum Eishockeyspiel gebracht und ihn alleine ins Stadion gelassen. Eigentlich hatte er mit mir besprochen, dass er mit rein geht. Darf mein Sohn rein rechtlich nach 20 uhr überhaupt alleine im Stadion sein? Danke


mf4

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Antwort auf Beitrag von KH

In einem Stadion wird keiner durchlaufen und Kinder rauspicken... den Zusammenschiss hat dein Mann verdient.


KH

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Antwort auf Beitrag von mf4

Oder weil es zu viele Leute dort sind? Ganz abgesehen vom Jugendschutzgesetz habe ich ja ohnedies noch die elterliche Verantwortung. Aber meinem Sohn gegenüber argumetiert sich halt mit einem Gesetz leichter als nur mit meiner "elterlichen Gewalt". Drum war ich jetzt enttäuscht und entsetzt, dass ich das Jugendschutzgesetz nicht als Rückendeckung habe.


Lillalaus

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Antwort auf Beitrag von KH

Nein darf er nicht. Der unterschied liegt darin, das Gaststätten und Tanzveranstaltungen öffentlich sind und in der Regel kein eintritt kosten. Das ist aber im Stadion anders und deswegen wird es im Jugendschutz nicht extra aufgefürt. Den bei Veranstaltung die eine Eintrittskarte fördern, ist der Veranstalter selber verantwortlich.


KH

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Antwort auf Beitrag von Lillalaus

Nach deiner Argumentation bräuchten dann aber Kinos auch nicht extra aufgeführt sein, die verlangen ja auch Eintritt. Und zumindest die Tanzveranstaltungen, die ich kenne, kosten auch alle Eintritt.


KH

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Antwort auf Beitrag von KH

Ist also nicht so spät geworden wie befürchtet.