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Jobfrage Midijob

Jobfrage Midijob

Ninaaa

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Hallo! Weiß jemand, ob die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten auch für Midijobs gilt? Ich dachte bisher, das wäre nur für Minijobs... Meine Chefin hat mir aber gestern so einen Aufzeichnungszettel gegeben... Nina


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Ja gilt auch für die. Ich arbeite auch in so einem job.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Die Aufzeichnungspflicht gilt 1. für alle Minijobs 2. für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis knapp 3.000 € aus festgelegt Branchen. LG


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

....nämlich auf die Branche, in der Du arbeitest. es ist egal, ob Du nun Minijobberin bist oder "normale" Arbeitnehmerin. Das Gesetz ist zu den Aufzeichnungspflichten sehr dämlich formuliert, deswegen gehe viele Arbeitgeber auf Nummer sicher: besser man kommt den Pflichten nach, auch wenn man gar nicht muss. Noch dazu wird ab nächsten Jahr (glaube ich) auch im Rahmen von Betriesbprüfungen die Arbeitszeit kontrolliert und abgeglichen.


Ninaaa

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Antwort auf Beitrag von Moehre700

Welche Branchen müssen denn aufzeichnen? Ich arbeite in einer Tierarztpraxis LG.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/mindestlohn-darauf-sollten-unternehmer-achten


Mitglied inaktiv

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Die Stichworte lauten: aufzeichnungspflicht mindestlohn


Moehre700

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Und wie gesagt: Diese Aufzeichnungspflichten werden demnächst eigentlich alle treffen. Weiss aber keiner... Und Minijobber fallen grundsätzlich unter die Aufzeichnungspflicht, da dort eben am aller Häufigsten Schindluder getrieben wird.


taram

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Antwort auf Beitrag von Moehre700

wenn ich betrüge, schreibe ich dies auch so auf - ich versteh es nicht, weil es kein sinn hat


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von taram

Betrüger wird es immer geben, dagegen hilft auch kein gutes Gesetz. Aber deswegen gelten die Dokumentationspflichten trotzdem.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von taram

Viele betrügen dann aber nicht gut genug :) Wenn z.B. alle Bauarbeiter angeblich jeden Tag um 16:30 Feierabend machen. Es gibt dann aber Lieferscheine von Betonmischern mit Uhrzeit 17 Uhr. Dann stimmt was nicht und es gibt mit Sicherheit Erklärungsbedarf gegenüber dem Zoll :)


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

....gegen Dummheit gibt es eben noch kein Gesetz. Wie in der Gastronomie: Angeblich kaum Einnahmen, aber für riesen Summen Lebensmittel gekauft. Da kuckt man dann auch gleich nochmal beim angeblichen Lieferanten der 3 Tonnen Fleisch, ob es da nicht noch eine Luftrechnung gibt. Steuerfahnder sind nämlich alles andere als dumm.


TASHA5600

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Ich arbeite Teilzeit und muss die auch seit Januar ausfüllen. Haben auch zuerst gedacht es betrifft uns nicht, aber wir müssen auch.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Bei meiner jetzigen Arbeit ist das Gang und Gebe - kommt auf den gleichen Zettel, wie die tägliche Abrechnung vom Tage. Den Job, den ich davor hatte (400€) war es auch so - da wurden die Stunden mit einem Coin eingespeichert (ähnlich wie Stempeln) - bei meinem Teilzeitjob wurden keine Stunden notiert, aber die Abrechnung Abends wurde von demjenigen gemacht, der den Tag da war - wenn es nur ein halber Tag war, der gearbeitet wurde, gab es zwei Abrechnungen an diesem Tag - mit Namen versehen. Zusätzlich habe ich mir zu Hause auch die Stunden notiert


luna8

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Wie es bei dir mit der Pflicht ausschaut, weiß ich nicht. Für mich selbst hab ich schon immer alles aufgeschrieben. Bei uns ( Gastro) ist es so, dass die Stunden auf der Abrechnung erscheinen und auch unterschrieben werden. Eine Kopie davon hab ich aber nicht.