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ist hier zufällig die/der beim Anwalt arbeitet oder mit einem verheiratet ist?

ist hier zufällig die/der beim Anwalt arbeitet oder mit einem verheiratet ist?

Sibi

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Hallo, weiss jemand wie es ist wenn: Anwalt hat einen Fall zu Ende gebracht und eine Einigung mit dem Gegner hat stattgefunden. (Gegner hat ein Angebot gemacht und Mandant hat es angenommen; Anwaltlicher Schriftverkehr ist da). Bei Beendigung des Falls hat Mandant bei Anwalt angefragt ob der Fall jetzt erledigt ist und dieser schrieb: seines Erachtens ja. Angebot wurde angenommen, daraufhin hat sich Gegner nicht mehr gemeldet. Somit sei es erledigt. Jetzt wollen Erben des Gegners den Fall neu aufgerollen, weil angeblich der Anwalt besser hätte einen VERTRAG mit dem Gegner machen sollen. Kann man gegen diesen Anwalt was machen?? Es geht um viel Geld. Man geht doch zum Anwalt weil der sich auskennt. Da hätte er doch soweit denken müssen, dass es zu einem ordentlichen/rechtlichen Ende kommt, oder? Ich hoffe, es ist verständlich geschrieben - wollte nicht zu weit ausholen. Falls sich jemand auskennt, schonmal Danke! (ich schaue nachher nochmal rein) Viele Grüße S.


Leewja

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Antwort auf Beitrag von Sibi

ich bin mit einem Anwalt verheiratet, was mein juristisches Knowhow nur marginal erhöht hat (ebenso wie ich sein medizinisches)... aber Angebot und annahme ist ein vertrag. wie beim brötchenkauf. die erben des Gegners (nichtjuristen, die womöglich noch einen Nachteil in der einigung sehen?) sagen jetzt, der Anwalt hätte dies und jenes machen müssen? und nun willst du DESHALB dem anwalt an den karren pinkeln?aha. wie wäre es, ihn zu fragen?


kattta

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Antwort auf Beitrag von Leewja

lustig- ich habe mich eben auch gefragt, warum sie das mit einer anwaltsgattin klären will statt mit einer anwältin.... , da springt die gleichstellungsbeauftragte in mir gleich hoch ....


mucki26

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Antwort auf Beitrag von kattta

Es wurde ein Vergleich geschlossen. Vor Gericht oder ausser Gerichtlich? Vor gerichtlich denke ich das es ein Urteil gibt bzw. es Schriftverkehr gibt. Das dürfte aussergerichtlich ja auch nicht anders sein. Ich glaube nicht das wenn ich mich mit wem einige nur 10 euro zu zahlen obwohl der gegner 100 haben kann das die erben dann die 90 euro nach Ableben noch einklagen können. Du müsstest jetzt schon genauer werden. Alles andere wäre ja wahnsinn! Aber hey, sprich doch mit deinem Anwalt. LG


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Sibi

Ich bin zwar kein Anwalt....aber das was du schreibst klingt, als wäre ein Vergleich geschlossen worden. Dieser Vergleich müßte in Schriftform festgehalten worden sein und evtl. von beiden Parteien unterschrieben sein. Gibt es sowas?


Nikas

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ein Angebot ist ein Angebot; ein Vergleich ist ein Vergleich. sind das nicht zwei veschiedene paar Stiefel? Dem haarigen dt. Recht mitsamt haariger Wortspalterei traue ich zu, dass man Angebote anfechten kann; Vergleiche nicht. Bin aber nur - als dritte Variante - mit einer RA befreundet, lach. Also inkompetent. Und selbst vielerlei eigene Prozesserlebnisse haben mich nicht schlauer, nur erstaunter gemacht. Zudem kann ich "sibilynischem" ausgangsposting nicht vollständig folgen. Gegen RAs vorgehen kann man; um zusätzlichen Kriegsschauplatz zu eröffnen.