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Ist das Schwarzarbeit? Wer kennst sich da aus?

Ist das Schwarzarbeit? Wer kennst sich da aus?

rabbit80

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Folgendes Beispiel: Es wird jemand, unter der Hand, für Schneeräumungsarbeiten (300€ die Saison) bezahlt. Es wird in den Nebenkosten aber nicht so aufgeführt, sondern unter Sonstiges. Ist das Schwarzarbeit? Kann man das Anzeigen?


Fru

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

geht es dir nun um die abrechnung oder um den arbeiter?


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Fru

um den Arbeiter! Ich will, dass der nicht mehr kommt, kann das aber nicht allein entscheiden, weil da andere noch Mitspracherecht haben. Allerdings, wenn es um die Abrechnung geht, stecke ich mit drin, da ich es auch bezahle und davon weiß, obwohl ich dem nicht zugestimmt habe.


Ritterchen

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Wichtig ist, ob seine Arbeit bei der Krankenkasse angemeldet ist, also ob Abgaben für ihn abgeführt werden. Unter welcher Position er dann bei der Nebenkostenabrechnung steht ist in dem Zusammenhang unerheblich, denke ich mal.


malloryknox

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

kommt drauf an ob der schneeräumer eine offizielle rechnung stellt denk ich und ob diese auch in den akten vom auftraggeber erscheint


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

jemand wird unter der hand bezahlt (also dieser führt diese einnahmen nicht auf), dann ist das schwarzarbeit. ob es in ordnung ist, das dann von den mietern wieder einzufordern, ist was anderes. ohne rechnung kann man das wohl nicht tun.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

nicht angemeldet? weder sozialversicherungspflichtig noch auf minijob-basis... erst recht nicht als gewerbe angemeldet? dann IST es schwarzarbeit und strafbar machen sich AG und AN.


rabbit80

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keine Rechnung, keine Abgaben! Ich dachte, es gibt da ein Freigrenze, wo es noch darunter fällt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

gibt es nicht... wenn dieser mensch bspw. alg II bezieht, könnte er bis zu 100€ anrechnungsfrei behalten, aber melden müsste er auch alberne 20 euronen...


rabbit80

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Dann muß ich mir überlegen, wie ich an diese Sache jetzt rangehe.


Ritterchen

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Und bei der KK muß es auch sofort angemeldet werden. Oder er ist selbständig, dann muß er eine Rechnung schreiben.


montpelle

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

"Kann man das Anzeigen?" Kindesmisshandlung sollte man anzeigen.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von montpelle

Desweiteren, halt Dich am Besten hier raus, denn Du machst Dich gerade lächerlich, Schätzchen!