rabbit80
Folgendes Beispiel: Es wird jemand, unter der Hand, für Schneeräumungsarbeiten (300€ die Saison) bezahlt. Es wird in den Nebenkosten aber nicht so aufgeführt, sondern unter Sonstiges. Ist das Schwarzarbeit? Kann man das Anzeigen?
geht es dir nun um die abrechnung oder um den arbeiter?
um den Arbeiter! Ich will, dass der nicht mehr kommt, kann das aber nicht allein entscheiden, weil da andere noch Mitspracherecht haben. Allerdings, wenn es um die Abrechnung geht, stecke ich mit drin, da ich es auch bezahle und davon weiß, obwohl ich dem nicht zugestimmt habe.
Wichtig ist, ob seine Arbeit bei der Krankenkasse angemeldet ist, also ob Abgaben für ihn abgeführt werden. Unter welcher Position er dann bei der Nebenkostenabrechnung steht ist in dem Zusammenhang unerheblich, denke ich mal.
kommt drauf an ob der schneeräumer eine offizielle rechnung stellt denk ich und ob diese auch in den akten vom auftraggeber erscheint
jemand wird unter der hand bezahlt (also dieser führt diese einnahmen nicht auf), dann ist das schwarzarbeit. ob es in ordnung ist, das dann von den mietern wieder einzufordern, ist was anderes. ohne rechnung kann man das wohl nicht tun.
nicht angemeldet? weder sozialversicherungspflichtig noch auf minijob-basis... erst recht nicht als gewerbe angemeldet? dann IST es schwarzarbeit und strafbar machen sich AG und AN.
keine Rechnung, keine Abgaben! Ich dachte, es gibt da ein Freigrenze, wo es noch darunter fällt.
gibt es nicht... wenn dieser mensch bspw. alg II bezieht, könnte er bis zu 100€ anrechnungsfrei behalten, aber melden müsste er auch alberne 20 euronen...
Dann muß ich mir überlegen, wie ich an diese Sache jetzt rangehe.
Und bei der KK muß es auch sofort angemeldet werden. Oder er ist selbständig, dann muß er eine Rechnung schreiben.
"Kann man das Anzeigen?" Kindesmisshandlung sollte man anzeigen.
Desweiteren, halt Dich am Besten hier raus, denn Du machst Dich gerade lächerlich, Schätzchen!
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