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ich hätte noch eine frage

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ich hätte noch eine frage

kaathii

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väter haben generell das recht ihr kind zusehen....soweit ist das klar. aber was ist wenn der vater "wie ein fähnchen im wind" mal wieder lust hat,monatelang dann mal wieder nicht,dann mal wieder doch kann man da als mutter,oder sogar kind,irgendwann einen riegel vorschieben?? es ist ja eigentlich nicht der sinn der sache,das kinder irgendwann icn den schrank gestellt werden,wie eine puppe und nach bedarf wieder rausgeholt werden.


--Divinitas--

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Antwort auf Beitrag von kaathii

nein kannste nicht mir wurde gesagt vom JA man könne keinen vater zwingen sich um sein kind zu kümmern so lange keine größeren psychischen schäden bei dem kind zu sehen seien bin ich dazu verpflichtet den kontakt zu pflegen


--Divinitas--

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

da sagt dir aber auch irgendwie jeder etwas anderes eine andere meinte ich solle alles dokumentieren und wenn sich das über einen gewissen zeitraum nicht bessert kann cih es sein lassen und auch das alleinige sorgerecht beantragen


kaathii

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Antwort auf Beitrag von --Divinitas--

DAS kann aber doch eigentlich nicht zu wohle des kindes sein. ich kenne das ja von mir früher,mein vater hatte dann interesse an mir,wenn er mich überall rumzeigen konnte,und einen auf liebenden vater spielen konnte.ansonsten gabs dann acuh mal jahrelang keinen kontakt. ich hatte einen ganz tollen stiefpapa,aber verletzt hat es dennoch


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Na ja zwingen kann man ja den Vater nicht


Catmu

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Zwingen kannst du ihn nicht, den Umgang gewähren musst du immer, auch unregelmäßig.


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Nein kann man nicht... Umgang streichen kann man nur bei Kindeswohlgefährdung und dann gibts eher betreuten als keinen Umgang. Es gibt das Recht aber keine Umgangspflicht.


tilesa

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Antwort auf Beitrag von mf4

aber dies durchzusetzen....ist mehr als schwer....was würde es auch bringen?! seufz


kangaru

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Ich weiß jetzt nicht ab wann, aber wenn die Kontakte weiterhin so sporadisch sind und auf Grund dessen, das Kind sich gegen das Zusammensein sträubt, sollte man sich nochmal beim JA melden!


mf4

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Antwort auf Beitrag von kangaru

Da gehts aber wirklich um große Kinder... es gibt Fälle (auch im RUB) da werden Kinder gezwungen und Mütter müssen Strafe zahlen, wenn sie die Kinder nicht weinend zum Vater bringen.


kangaru

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber das Wohlergehen des Kindes geht immer vor, jaja


kaathii

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Antwort auf Beitrag von mf4

das ist übel.......na der vater meiner maus,macht sich von ganz alleine rar.