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Ich habe ein Problem - Kündigung nach Ende der Elternzeit, wer kennt sich aus?

Ich habe ein Problem - Kündigung nach Ende der Elternzeit, wer kennt sich aus?

CaDeJa

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Huhu, folgendes. Meine Elternzeit läuft Ende des Monats aus. Ich habe damals 3 Jahre Elternzeit genommen und meinem AG das so mitgeteilt. Meine Lebenssituation hat sich allerdings so verändert, das ich ab dem 01.11.10 wieder arbeiten gehen muss. Ich habe meinen AG kontaktiert, allerdings kann er mir derzeit keine Stelle anbieten. Ausserdem meinte er, das er mir nicht in den 3 Jahren Elternzeit kündigen darf, wegen besonderem Schutz. Er hat mir nun einen Aufhebungsvertrag angeboten. Werde ich dann auch 3 Monate beim Amt gesperrt? Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, war noch nie arbeitslos gemeldet. Ich muss mich aber ab 01.11.10 beim Amt melden, weil ich ja kein Geld mehr bekomme. Vielleicht alles etwas wirr geschrieben, aber ich hoffe ihr versteht was ich meine. gglg & thx


MamaBecca78

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Antwort auf Beitrag von CaDeJa

Dein Chef darf dich während der Elternzeit nicht kündigen, das ist richtig. Wegen dem Aufhebungsvertrag würde ich mich ganz ganz schnell mal beim Amt erkundigen, denn es kann gut sein, dass du dann gesperrt wirst! Wenn du dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmst muß dein Chef dich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und müßte dir eigentlich in der Zeit auch deinen Lohn zahlen auch wenn er keine Arbeit für dich hat. Erkundige dich bitte ganz schnell beim Amt oder auch beim Betriebsrat/Gewerkschaft oder gleich bei nem Anwalt. Der Aufhebungsvertrag bringt v.A. deinem Chef einen großen Vorteil weil er dir dann nicht kündigen braucht. Hat er dir ne Abfindung angeboten?


CaDeJa

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Antwort auf Beitrag von MamaBecca78

Nein hat mir keine Abfindung angeboten. Verstehe nicht ganz, wie soll er mir denn kündigen, auch wenn ich dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen würde, wenn ich in der Elternzeit laut §18 BEEG einen besondern Schutz habe? HÄ?


MamaBecca78

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Antwort auf Beitrag von CaDeJa

Dann kann er dir erst nach der Elternzeit kündigen, das heißt wenn z.B. der letzte Tag deiner Elternzeit am 31. Oktober ist und du am 1. November wieder arbeiten müßtest, dann kann er dir auch erst ab dem 1. November mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, in der Zeit müßte er dir dann theoretisch auch Lohn zahlen, ist ja schließlich nicht deine Schuld, dass er dir keine Stelle anbieten kann. Wie groß ist denn der Betrieb?


CaDeJa

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Antwort auf Beitrag von MamaBecca78

Hab gerade mit einem Anwalt geprochen. Also. Wenn ich 3 Jahre Elternzeit genommen habe, kann er mir in dieser Zeit laut §18 BEEG nicht kündigen. Er könnte mir nur kündigen zum 01.11.2010 wenn meine Elternzeit Ende Oct. 2010 ausläuft, weil ich danach keinen Schutz mehr hätte, weil ich aus der Elternzeit raus wäre. Heisst, mir bleibt nix anderes übrig als selber zu kündigen oder den Aufhebungsvertrag anzunehmen. Bedeutet für mich, ich bekomm so oder so 3 Monate kein Geld. Das ist nicht gut, absolut nicht.


MamaBecca78

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Antwort auf Beitrag von CaDeJa

Blödsinn! Er kann dir frühestens am 1.11. die Kündigung geben, muß aber die Kündigungsfrist einhalten (normalerweise 3 Monate) und in der Zeit muß er dich bezahlen! Und wenn er dir nen Aufhebungsvertrag anbietet muß da auf jeden Fall was für dich rausspringen!


Ingi74

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Antwort auf Beitrag von CaDeJa

Hi, das habe ich auch gerade durch... Und eben schon alles geschrieben, da schmiert diese blöde Kiste hier ab! Also... NACH der Elternzeit kann er dir mit der für dich geltenden Kündigungsfrist beriebsbedingt (i.d.R.) kündigen. Dann könntest du aber Kündigungsschutzklage einreichen, das will er vermeiden. Also Aufhebungsvertrag (AHV nenne ich den jetzt mal ;)) Der AHV sollte auch für dich Vorteile haben. Also entweder eine Abfindung (die übliche Höhe habe ich vergessen, google das mal) ODER weitere Monate volle Bezahlung (z.B. Anzahl der Kündingungsfrist, theoretischer Urlaub plus 1 bis 2 weitere Monate...) plus sofortige Freistellung mit dem Recht, eine neue Stelle sofort anzutreten. In den AHV muss unbedingt auch der Punkt, dass ohne diesen AHV eine betriebsbedingte Kündigung unvermeidbar wäre. Dann sollte das Amt dich nicht sperren. Und ganz wichtig: Solange kein AHV unterschrieben ist, gilt dein normaler Arbeitsvertrag. Also musst du deine Arbeitskraft theoretisch und praktisch zur Verfügung stellen, krankschreiben lassen geht auch. Melde dich am besten sofort beim Amt, sobald du näheres weißt. Die helfen dort immer gerne und sagen dir genau, was wann und wie nötig ist. Viel Glück!


Möwe

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Antwort auf Beitrag von Ingi74

Hallo ja leider ist das so. Ich glaube, die anderen haben das jetzt etwas falsch verstanden, denn Du musst vorzeit, also vor Ablauf Deiner Elternzeit wieder arbeiten gehen ja?? Es kommt drauf an, wieviel Du arbeiten musst. Du könntest Deinen Chef auch fragen, ob es ihm recht wäre, wenn Du während Deiner Elternzeit woanders arbeiten gehst. Bis zu 30 Stunden darfst, 400 Euro wären sogar ohne Abzug des Elterngeldes. bzw. nach 2 Jahren Elternzeit bekommst Du ja eh kein Geld mehr fällt mir gerade ein. Aber 30 St. bei jemand anderem arbeiten mit schriftlicher !! Erlaubnis des AG. Meist sind die da recht kulant. Meiner war es damals. Nur nicht so gerne in der gleichen Branche, wegen Wettbewerb und so Und dann nach einem Jahr, wenn Deine Elternzeit ausläuft stehst Du ganz normal bei Deinem AG auf der Matte und trittst Deinen Job wieder an, oder wenn er nichts hat, muss er Dir kündigen Momentan muss er Dir ja nicht kündigen, und ob Du kündigst, weiß ich nicht ob das klug ist. Musst auch schauen, wegen KK und Rentenkasse etc. Dein AG muss momentan gar nicht. Du hast 3 Jahre beantragt und möchtest eher wieder anfangen. Da er nichts hat zur Zeit....kann er nichts machen. Nach Ablauf der 3 Jahre, sieht das wieder anders aus. Denn dann erfüllst Du Deinen Teil des Vertrages und er muss seinen erfüllen. Kann er das nicht, ist er am Zug. Ich würd erstmal wegen dem Job woanders fragen. Vielleicht legt Dein AG ja auch Wert drauf, daß Du nach der Elternzeit wieder kommst? Und legt Dir keine Steine in den WEg? LG Diana